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Traktor fahren mit dem alten 3er Führerschein

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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53 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Traktor fahren mit dem alten 3er Führerschein

Beitragvon Biomeister » Di Okt 28, 2008 20:31

Hallo,
ich habe mal eine blöde Frage: Wenn ich den alten 3er Führerschein habe und ihn umschreiben lasse bekomme ich auf Antrag den neuen T. Damit darf ich dann Traktoren bis max. 60 km/h fahren. Soviel habe ich rausgefunden. Aber: Gibt es eine Gewichtsbeschränkung? Also was ist zb wenn ich 2 schwere Rüben- Kipper dahinter hänge. Gibt es da eine Beschränkung? Und wie ist das mit der Bremsanlage? Gibt es da Vorschriften? (DruLu)
Nächste Frage: Mit einem LKW Führerschein wäre ich denke ich auf der sicheren Seite. Kann mir jemand sagen wo und wie man möglichst preiswert den LKW Führerschein machen kann? Man liest immer etwas von Förderung über das Arbeitsamt- aber das gilt wahrscheinlich ja nur für Arbeitslose. Gibt es die Möglichkeit den Schein in "Crash- Kursen" in möglichst kurzer Zeit zu machen?
Danke für die Antworten.
MFG
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Beitragvon Hessen-Sibirier » Di Okt 28, 2008 20:41

Hallo,
mit dem Schein T darfst du all das fahren. was du aufgeführt hast.
Anhänger über 8 t Gesamtmasse müssen mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgerüstet sein. (Drulu)
Wegen des LKW Führerscheins würde ich mal bei deinem Maschinenring anfragen. Meist wissen die günstige Fahrschulen.
Wir haben 98 mal als Gruppe den LKW Schein gemacht;
ging innerhalb von 8 Wochen über die Bühne und hat mich damals 980 DM gekostet, was im Vergleich konkurrenzlos günstig war.
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Beitragvon Schweinchen » Di Okt 28, 2008 20:44

Der T sollte da völlig reichen. Der CE kostet dich um die 3500€ wenn nicht mehr und beinhaltet ebenfalls den T um den es geht. Bräuchte dein Gespann also wirklich den CE müsste es auch als solches zugelassen, versichert und versteuert werden.
Für das Gesamtgewicht gibt es Regeln, ab wann welche Bremsanlage vorhanden sein muss. (google mal)
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Es grüßt
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Beitragvon CSW-LNF » Do Okt 30, 2008 18:06

Also, im Prinzip reicht der T, wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Aber ohne Ausnahmegenehmigung derfst ja eh nicht mehr als 40to fahren, egal ob mitm Schlepper oder LKW.
Ich hab vor knapp 2 Jahren den CE gemacht und der hat mich alles in allem ca 3000€ gekostet. Es gibt aber Fahrschulen, welche auch einen " Feuerwehrrabatt " anbieten, dazu mußt Du aber Mitglied bei der Feuerwehr sein. Einfach mal fragen, was es da für Möglichkeiten gibt.
Irgendwas findet sich da immer. Ferienfahrschulen gibts ja auch. Also, nachfragen.
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Erst zieht er Dich auf sein Niveau runter, dann schlägt er Dich mit seiner Erfahrung......
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Beitragvon Dirk1967 » Di Nov 11, 2008 10:37

Hallo,

ich war vor kurzem auch auf der Führerscheinstelle und wollte mir den T eintragen lassen. Habe mir dann nach einer Beratung der nette Dame von der Führerscheinstelle auch gleich den CE mit beantragt. Jetzt sind aus meinem alten Klasse 3 die Führerscheine C1 , BE , C1E , CE , M , L , S und T geworden.

Das ganze hat 24 Euronen gekostet und 7,30 Euro für die Übergangsbescheinigung. Der neue Führerschein dauert dann ca. 3 Wochen.

Grüße
Dirk
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Beitragvon Blockhaus » Di Nov 11, 2008 13:30

Dirk, bist Du Dir sicher mit CE?

Die alte Klasse 3 hat sich in B, BE, C1 und C1E geändert zzgl. M, L und S.

Gruss, Marco
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Beitragvon JueLue » Di Nov 11, 2008 14:04

Also, im landw. Bereich (Landw. Zugmaschine) ist T wirklich umfassend.

Die Einschränkung: wirklich nur landw. Transporte, also: nicht für die gewerbliche Biogasanlage, nicht für den Baustoffhändler Schotter oder den Bauunternehmer Erde, nicht für den Landschaftsgärtner Material fahren.

Das ist dann fahren ohne Führerschein, mit allen Konsequenzen. (Die Wahrscheinlichkeit, dass das bei einer Kontrolle erkannt wird, der Schotter kann schließlich auch für einen Landwirt sein, muß jeder selber abschätzen).

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Beitragvon Mister M » Di Nov 11, 2008 18:20

Da muss ich dir jetzt widersprechen "grins"

Der T Führerschein ist auch gültig wenn der Schlepper eine schwarze Nummer hat und im Gespann eines LANDwirtschaftlichen Unternehmens fährt.
Also die Fahrt zur Biogasanlage oder das abholen von der Gülle dort, ist legitim, auch wenn der Auftrag vom Biogasbetreiber kommt der keine Landwirtschaft hat.

Wenn irgendetwas außerhalb der Landwirtschaft damit angestellt wird dann hast du in der Tat ein Problem, momentan kann man aber die Bestimmungen ziehen wie einen Kaugummi.

Beispiel vom Nachbarn.

T - Schein Hallenbau auf dem Betrieb vom Nachbarn, er hat Schotter gefahren mit einem Schlepper vom Lohnunternehmer.
Anzeige wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis !

Der Richter sah das anders, Tätigkeiten die der direkten oder indirekten Verbesserung, existenz.... blabalbla einem Landwirtschaflichen Unternehmen dienen fallen nicht unter die Sparte mit der gewerblichen Fahrerlaubnis, und somit ist das legal.

Also wie ihr seht kann mans ziehen wie einen Gummi, und ich muss sagen das ist auch gut so :)

Da gibbet aber auch massenweise Fallbeispiele und wenn alles nichts bringt dann eben der Gang zur Führerscheinstelle oder in die Fahrschule die sollten mehr darüber wissen.

Hier mal ein Auszug :

Auszug FeV §6:
1) Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, lmkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2) Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,

3) landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,

6) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und

7) Winterdienst.

Noch ne Kleinigkeit zum Thema umschreiben:

Hab ich auch gemacht, schau aber mal bei dem CE in die Hinweise was als Einschränkung drin steht, da gehts nur bis zu einem Zul.GG bis 12.000kg, also nicht wirklich ein gescheiter LKW, ich hab mich damals auch gefreut als ich das CE gesehen habe. Was drin sein müsste ist der Fastrac bis 80km/h den müsstes du damit fahren können wenn er im Zug nicht über 12t hat.
Grüße MM
Zuletzt geändert von Mister M am Di Nov 11, 2008 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Dirk1967 » Di Nov 11, 2008 18:24

Blockhaus hat geschrieben:Dirk, bist Du Dir sicher mit CE?

Die alte Klasse 3 hat sich in B, BE, C1 und C1E geändert zzgl. M, L und S.

Gruss, Marco


Hallo Marco,
ja bin ich ! Hab ja auf meinem Übergangsschein stehen. nur es gibt bei CE eine eingetragene Begrenzung bis 12000 kg als 12 to.

Den musste ich auf dem Antragsformular extra ankreuzen, war aber im Preis von 24 Euronen mit drinn.

Grüße,
Dirk
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Beitragvon Oberlandrat » Di Nov 11, 2008 22:21

Hierzu kann ich etwas ergänzen.

Den CE bekommt man auf Antrag bei der Umschreibung der alten Klasse 3 mit der Beschränkung "79". Dies bedeutet, dass man ein Zugfahrzeug bis 7,5 t zuzüglich Anhänger fahren darf. Dabei darf dann das Gespann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von über 12 Tonnen haben. Aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gewicht Anhänger maximal 1,5-faches des Zugfahrzeuges) ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht von 18,75 t (7,5 t Zugfahrzeug + 11,25 t Anhänger). Der CE 79 wird erteilt aus Bestandsschutzgründen, weil man ein solches Gespann mit dem Führerschein Klasse 3 (Anhänger allerdings nur 1-achsig/tandemachsig mit Achsabstand bis 1m) auch fahren durfte und mit dem C1E ansonsten nur Gespanne bis max 12 t zulässigem Gesamtgewicht möglich wären.
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Beitragvon Dirk1967 » Di Nov 11, 2008 22:39

Oberlandrat hat geschrieben:Hierzu kann ich etwas ergänzen.

Den CE bekommt man auf Antrag bei der Umschreibung der alten Klasse 3 mit der Beschränkung "79". Dies bedeutet, dass man ein Zugfahrzeug bis 7,5 t zuzüglich Anhänger fahren darf. Dabei darf dann das Gespann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von über 12 Tonnen haben. Aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gewicht Anhänger maximal 1,5-faches des Zugfahrzeuges) ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht von 18,75 t (7,5 t Zugfahrzeug + 11,25 t Anhänger). Der CE 79 wird erteilt aus Bestandsschutzgründen, weil man ein solches Gespann mit dem Führerschein Klasse 3 (Anhänger allerdings nur 1-achsig/tandemachsig mit Achsabstand bis 1m) auch fahren durfte und mit dem C1E ansonsten nur Gespanne bis max 12 t zulässigem Gesamtgewicht möglich wären.


Danke für die Info - Dann darf ich ja bis 18,75 to. fahren
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Beitragvon Unimog 411 » Fr Nov 14, 2008 15:49

Hallo Oberlandrat,

in Deinen Text haben sich ein paar Fehler eingeschlichen

Oberlandrat hat geschrieben:...Aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gewicht Anhänger maximal 1,5-faches des Zugfahrzeuges) ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht von 18,75 t (7,5 t Zugfahrzeug + 11,25 t Anhänger)...
...(Anhänger allerdings nur 1-achsig/tandemachsig mit Achsabstand bis 1m)...


ein Einachsanhänger hat ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 10,0 t.
Bei Tandemachsanhänger mit Achsabstand weniger als 1,0 m (gelten Führerscheinmässig als eine Achse) erhöht sich das Gesamtgewicht auf 11,0 t.

Somit kommt man nur auf ein Zuggesamtgewicht von 18,5 t.

Die Beschränkung von 1,5 fachen steht zwar auch in der StVZO ist aber auch nur für Geländewagen und LKW als Zusatzanforderung von Bedeutung. Bei Zugmaschinen gilt sie nicht.

@Dirk1967
Dirk1967 hat geschrieben:Danke für die Info - Dann darf ich ja bis 18,75 to. fahren

bitte aber daran denken, dass das Zugfahrzeug max. ein zgG. von 7,5 t und der Anhänger max. 11,0 t haben darf. Und es muss ein einachsiger Anhänger (Tandem unter 1 m) sein.

Glückauf
Lutz
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Beitragvon Oberlandrat » Fr Nov 14, 2008 20:30

Hallo Unimog 411,

Du hast Recht. Ich hatte dies irgendwo so gelesen. Nun habe ich in der StVZO (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO) nachgelesen und dort steht, dass Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1m maximal 11 t Achslast haben dürfen. Man lernt nie aus.
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Beitragvon Muia » Mi Feb 18, 2009 22:15

Hallo zusammen,

ich lese und lese und lese und hab auch die Suchmaschine hier im Forum schon endlos strapaziert.... finde aber keine endgültige Antwort.

Ich habe meinen alten 3er (1986 gemacht) 2003 auf die Plastikkarte umschreiben lassen. Leider aber keine Angabe zu "T" gemacht.
Nun habe ich den Hof meines Onkels endgültig geerbt und wollte wenigstens einen Traktor haben der 40-50km/h geht.
Die Führerscheinstelle hat mir heute mitgeteilt, dass ich die Klasse T nicht nachgetragen bekomme.

Meine Frage, deckt mein jetziger Führerschein;

- C1 (171)
- C1E
- CE 79(C1E>12000kg, Ls3)

einen solchen Schlepper als Zugmaschine ab wenn er unter 7,49t zulässiges Gesamtgewicht ist?


Danke schon mal im voraus
Gruß
Thomas
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Beitragvon Muia » Do Feb 19, 2009 18:42

Soderle,

hab heute einfach mal bei der Polizei nachgefragt.

Also, Traktor mit schwarzer Nummer, kein Problem.
Traktor mit grüner Nummer, keine Chance.

Kurz und knapp....


Servus
Tom
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