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Blockhaus hat geschrieben:Dirk, bist Du Dir sicher mit CE?
Die alte Klasse 3 hat sich in B, BE, C1 und C1E geändert zzgl. M, L und S.
Gruss, Marco
Oberlandrat hat geschrieben:Hierzu kann ich etwas ergänzen.
Den CE bekommt man auf Antrag bei der Umschreibung der alten Klasse 3 mit der Beschränkung "79". Dies bedeutet, dass man ein Zugfahrzeug bis 7,5 t zuzüglich Anhänger fahren darf. Dabei darf dann das Gespann auch ein zulässiges Gesamtgewicht von über 12 Tonnen haben. Aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gewicht Anhänger maximal 1,5-faches des Zugfahrzeuges) ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht von 18,75 t (7,5 t Zugfahrzeug + 11,25 t Anhänger). Der CE 79 wird erteilt aus Bestandsschutzgründen, weil man ein solches Gespann mit dem Führerschein Klasse 3 (Anhänger allerdings nur 1-achsig/tandemachsig mit Achsabstand bis 1m) auch fahren durfte und mit dem C1E ansonsten nur Gespanne bis max 12 t zulässigem Gesamtgewicht möglich wären.
Oberlandrat hat geschrieben:...Aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gewicht Anhänger maximal 1,5-faches des Zugfahrzeuges) ergibt sich ein maximales Gesamtgewicht von 18,75 t (7,5 t Zugfahrzeug + 11,25 t Anhänger)...
...(Anhänger allerdings nur 1-achsig/tandemachsig mit Achsabstand bis 1m)...
Dirk1967 hat geschrieben:Danke für die Info - Dann darf ich ja bis 18,75 to. fahren
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