aldersbach hat geschrieben:HerrSchröder hat geschrieben:...klasse Info![]()
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Ich werde das dann weiterhin überwiegend so handhaben,
mit Ballast den Frontlader unten,
die Schwinge ohne Anbaugeräte bei schnellerer Fahrt so weit oben,
dass ich gut durchsehen kann, somit schaukelt mein Gefährt auch weniger!
Ob die Info so Klasse ist wage ich mal zu bezweifeln. Mit Ballast (also etwas in der Schaufel oder an der Zange o. ä) ist auf der Straße in D überhaupt nicht erlaubt.
Desweiteren ist der FL in mind. 2 m Höhe zu fahren - alles was tiefer ist ist im Gegensatz zu einem Radlader nicht erlaubt.
Verl. d. BMVBW v. 25.03.1999 (VkBl S. 268), berichtigt v. 02.08.2000 (VkBl S. 479) betr. Merkblatt für Anbaugeräte
4.5 Beschaffenheit (§ 30 StVZO)
Anbaugeräte müssen so gebaut, beschaffen und so am Fahrzeug angebracht sein, dass sihr verkehrsüblicher Betrieb weder die Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer schädigt oder mehr als unbermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und dass bei Unfällen Ausmaß und Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Dies gilt auch für ständig am Fahrzeug angebrachte Teile von Anbaugeräten.
4.7.3 Der Abstand zwischen den senkrechten Querebenen, die das Vorderende des Frontanbaugeräts und die Mitte des Lenkrades - bei Fahrzeugen ohne Lenkrad die Mitte des in Mittelstellung befindlichen Führersitzes - berühren, darf nicht mehr als 3,5 m betragen. Wird dieses Maß in Einzelfällen überschritten, muss durch geeignete betriebliche Maßnahmen die an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkung gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass eine Begleitperson dem Fahrzeugführer die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt.
4.8 Verkehrsgefährdende Fahrzeugteile (§ 30c Abs. 1 StVZO)
Kein Teil darf so über das Fahrzeug hinausragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdet; besonders dürfen Teile bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.
ich glaube nicht, dass der frontlader zu den normalen anbaugeräten zählt...


