Aktuelle Zeit: Mi Feb 18, 2026 23:13
Johannes49 hat geschrieben:Hallo,
soweit ich mich erinnere muss der Frontlader in der Regel 2,5m über dem Boden gefahren werden. Darf jedoch unten gefahren werden sofern er kenntlich (warntafeln etc.) gemacht wurde.
Ich fahre normalerweise knapp über der Strasse, dadurch läuft dr Schlepper ruhiger und man hat weniger tote Winkel.
BAUMI hat geschrieben:Hallo Freunde,
Wenn man den Fl. braucht gibt es ja überhaupt keine Diskusion, der eine fährt so der andere so,OK. Aber wenn Ihr mich fragt gehört der Fl. bei der Straßenfahrt herunter wenn er nicht gebraucht wird, heißt ja nicht umsonst Abstellfrontlader. Bei uns kurven sie auch das ganze Jahr mitn Fl. umher, haben aber die modernsten dies gibt. Ich habe einen perversen Hauer N Lader mit hydr. Betätigung und wenn ich Ihn nicht brauch kommt er runter das ist eine Arbeit von einer Minute. Aber anscheinend ist das in mit dem Fl. umherzufahren dann stehen Sie in der Werkstatt und brauchen neu Reifen oder die Achslagerung ist im Ar.... Na no na net!!!!!!!!!!!![]()
Gruß Baumi
MF-133 hat geschrieben:Die Verordnungslage ist eindeutig:
MFG

Same hat geschrieben: Solang nichts passiert
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