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>Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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69 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Ede75 » So Mär 07, 2010 15:07

fun_jump hat geschrieben:Find es ehrlich gesagt total verantwortungslos wie manche Fahrer mit der Gesundheit und dem Hab und Gut anderer Menschen umgehen nur damit sie sich am Tag 10 Minuten sparen. Die Strafen für solche Delikte sind hier in Deutschland noch viel zu gering. Die müssten mindestens im vierstelligen Bereich anfangen damits die Leute mal lernen ein paar Minuten mehr Zeit in die Sicherheit anderer zu investieren.


Interessante Aussage. Da müßte man mal nen Crashtest machen. Wenn ein PKW frontal unter nen Schlepper knallt, wird mit ziemlicher Sicherheit die Vorderachse drunter wegfliegen mit dem Ergebnis, daß der schmale Motorblock sich in den Motorraum des PKW`s schiebt und den Motor des PKW`s in den Fahrzeuginnenraum (hier vor ca. 20 Jahren passiert mit nem IHC, so um 100PS Allrad, PKW-Fahrer sehr schwer verletzt oder tot, weiß ich nicht mehr genau). Wenn das gleiche Fahrzeug vor nen Frontlader knallt, der unten ist, wie ich es oben beschrieben habe, haste
1. eine stoßdämpfende Wirkung durch das Abblasen des Öls aus den Hydraulikzylindern durch das Überdruckventil (also quasi ne Knautschzone am Schlepper, die du am Rumpf desselben absolut nicht hast), bis der Lader auf der Erde aufliegt.
2. eine wesentlich bessere Verteilung der Aufprallenergie, da der Eurorahmen in der Breite in jedem Fall einen Längsträger des Autos erwischen wird. Ein Schlepperrumpf wird in der Regel keine der Knautschzonenelemente eines Autos erwischen, da der Rumpf viel zu hoch liegt, um den rahmen des PKW zu treffen.

Wie gesagt, da wäre echt mal ein Crashtest interessant.

MfG
Ede
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon fahrer380 » So Mär 07, 2010 16:01

Tag zusammen!

Ist ja ne interessante Diskussion. Wir haben den grundsätzlich unten den FL muss ich zugeben bei unserm GTA. Den oben zu lassen ist auf der Straße ne eher instabile Sache, und das Argument mit dem "langsamer Fahren" bringt da auch nix da man die Karre dann gleich stehen lassen kann bei den schlechten Straßen hier :| Ständig ab und anbauen wäre die schönste Lösung, aber bei der 20 Jahre alten Technik und einem ständigen einsatz auch unpraktisch, außerdem ist der FL auch noch als Gewicht nötig.

Aber davon abgesehen: Es gibt ja noch die Regelung mit den 3 Metern ab Lenkradmitte zur vordersten Fahrzeugkante, die auch bei in die Fronthydraulik gehängte Maschinen zu beachten ist. Daher dürfte so ziemlich kein Schlepper mit angebautem FL ohne Einweiser unterwegs sein im Straßenverkehr.
Soweit ich weiß darf man mit Anbaugerät und schon gar nicht mit Ladung am FL unterwegs sein.

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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Holder 7.74 » So Mär 07, 2010 16:27

Ich meine mal gehört zu haben, dass hier auch die 3,5m Regel gilt. Also ab Lenkradmitte 3,5m nach vorne erlaubt.

Bei den 2 oder 2,5 m über der Straße wären auch nur 50cm überstand nach vorne erlaubt.

Bei uns ist er aber auch ganz oben am 6006.
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon HerrSchröder » So Mär 07, 2010 22:40

fahrer380 hat geschrieben:.. Den oben zu lassen ist auf der Straße ne eher instabile Sache..


..das sind auch meine Bedenken!
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Holgi1982 » So Mär 07, 2010 22:42

HerrSchröder hat geschrieben:
fahrer380 hat geschrieben:.. Den oben zu lassen ist auf der Straße ne eher instabile Sache..


..das sind auch meine Bedenken!

Also damit hab ich keine Probleme ausser beim MB-Trac
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon JohnDeere3040 » So Mär 07, 2010 22:44

Ich mach genau 2 Ausnahmen, beim Unimog und beim Hoftrac bleibt der Frontlader unten. Beim Traktor gibts keine Probleme bei ausgeglichener Fahrweiße :twisted:
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Gasbauer » So Mär 07, 2010 22:50

Auf jeden Fall immer oben. Hier ist vor ein paar Jahren einer ums Leben gekommen, weil er mit dem Auto in einen Frontlader gefahren ist. Der Landwirt hatte den Frontlader unten und ist aus einer unübersichtlichen Feldausfahrt auf die Straße gefahren. Laut Einsatzkräften wars ein grausamer Anblick!
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Beitragvon Fendt/Eicher Fahrer » So Mär 07, 2010 23:13

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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Holgi1982 » So Mär 07, 2010 23:18

Bei uns laufen auch Hochspannungsleitungen über die Straße da ist ein angehobener Fl nicht gerade von Vorteil!

Man fährt doch üblicherweise auf Gummirädern :roll: Oder hängen die so tief bei euch? Oder weswegen stellen die Leitungen eine Gefahr dar? Weil hier hängen die geschätzte 6-7m in der Luft wenn nicht sogar höher
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon fahrer380 » So Mär 07, 2010 23:23

JohnDeere3040 hat geschrieben: Beim Traktor gibts keine Probleme bei ausgeglichener Fahrweiße :twisted:


Das kann man aber eben nicht pauschal sagen. Beim GT wird der FL nur mit den Vorderrädern getragen und deshalb schwankt es da schon sehr leicht und auf unebenem Gelände ist das eben sehr problematisch.
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon JohnDeere3040 » So Mär 07, 2010 23:27

Beim Gt ist das evtl. ein Problem, wie beim Unimog eben, aber das sind Ausnahmen. Beim Unimog (Schmidt FL) muss der Frontlader übrigens (laut aufgedruckter Anleitung) bei Straßenfahrt in unterer Position mechanisch verriegelt werden und dazu muss ein Schneidkantenschutz eingesetzt werden. Das wird wohl für alle Fahrzeuge so gelten, wenn unten, dann mit Kantenschutz, die Scheinwerfer dürfen auch nicht verdeckt werden.
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Fendt/Eicher Fahrer » Mo Mär 08, 2010 13:19

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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon Samba » Mo Mär 08, 2010 14:13

Ich habe den bericht der in der Profi stand gefunden (Ausgabe 3/2009). Hier mal die wichtigsten punkte:
Verkehrsgerechtes Verhalten: Die Sicht für den Fahrer ist bei abgesenkter Schwinge oft erheblich besser. Beide Stellungen sind erlaubt, der Frontlader muss zur Straßenfahrt nicht zwingend angehoben sein.Ist der Frontlader angehoben, wird die Sicht des Fahrers allerdings oft stärker eingeschränkt als bei abgesenktem Frontlader. Außerdem verlagert sich der Schwerpunkt des Schleppers in sehr ungünstige Regionen. All das spricht für eine Fahrt mit abgesenkter Schwinge, dann muss aber die Sicherung als zusätzlicher Aufwand in Kauf genommen werden. Egal ob angehoben oder abgesenkt, die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden. Ebenfalls viele Antworten bekommt man auf die Frage, ob im Werkzeug Güter transportiert werden dürfen. Die Antwort lautet: Ja, es sollte aber eine Ausnahme bleiben. Ein Transport ist aber an die Vorschriften der Ladungssicherung und an freie Sicht geknüpft, das gilt besonders für den Ballentransport. Vorher sollte aber noch ein Blick in die Betriebsanleitung erfolgen. Kurioserweise leitet sich die Erlaubnis, im Frontlader Güter zu transportieren, aus dem Steuerrecht ab, denn Schlepper sind in der Regel nur in Landwirtshand steuerbefreit, gelten als Zugmaschine und sind daher zum Gütertransport geeignet. Der Radlader dagegen ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine immer steuerbefreit und darf deshalb nicht zum Transport eingesetzt werden. Ist das Gut also sicher im Werkzeug verstaut, darf gefahren werden -- wenn die zulässige Vorderachslast des Schleppers nicht überschritten wird. Wenn die Unterlenker einklappbar sind, sollten sie beim Transport auch eingeklappt werden.
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon HerrSchröder » Mo Mär 08, 2010 15:06

...klasse Info :!:

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Ich werde das dann weiterhin überwiegend so handhaben,
mit Ballast den Frontlader unten,
die Schwinge ohne Anbaugeräte bei schnellerer Fahrt so weit oben,
dass ich gut durchsehen kann, somit schaukelt mein Gefährt auch weniger :wink: !
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Re: >Welche Stellung hat Euer Frontlader beim Fahren<

Beitragvon aldersbach » Mo Mär 08, 2010 16:04

HerrSchröder hat geschrieben:...klasse Info :!:
Vielen Dank für Eure Beiträge!
Ich werde das dann weiterhin überwiegend so handhaben,
mit Ballast den Frontlader unten,
die Schwinge ohne Anbaugeräte bei schnellerer Fahrt so weit oben,
dass ich gut durchsehen kann, somit schaukelt mein Gefährt auch weniger :wink: !


Ob die Info so Klasse ist wage ich mal zu bezweifeln. Mit Ballast (also etwas in der Schaufel oder an der Zange o. ä) ist auf der Straße in D überhaupt nicht erlaubt.
Desweiteren ist der FL in mind. 2 m Höhe zu fahren - alles was tiefer ist ist im Gegensatz zu einem Radlader nicht erlaubt.

Verl. d. BMVBW v. 25.03.1999 (VkBl S. 268), berichtigt v. 02.08.2000 (VkBl S. 479) betr. Merkblatt für Anbaugeräte
4.5 Beschaffenheit (§ 30 StVZO)
Anbaugeräte müssen so gebaut, beschaffen und so am Fahrzeug angebracht sein, dass sihr verkehrsüblicher Betrieb weder die Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer schädigt oder mehr als unbermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und dass bei Unfällen Ausmaß und Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Dies gilt auch für ständig am Fahrzeug angebrachte Teile von Anbaugeräten.
4.7.3 Der Abstand zwischen den senkrechten Querebenen, die das Vorderende des Frontanbaugeräts und die Mitte des Lenkrades - bei Fahrzeugen ohne Lenkrad die Mitte des in Mittelstellung befindlichen Führersitzes - berühren, darf nicht mehr als 3,5 m betragen. Wird dieses Maß in Einzelfällen überschritten, muss durch geeignete betriebliche Maßnahmen die an Hofausfahrten, Straßeneinmündungen und -kreuzungen auftretende Sichtfeldeinschränkung gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass eine Begleitperson dem Fahrzeugführer die für das sichere Führen erforderlichen Hinweise gibt.
4.8 Verkehrsgefährdende Fahrzeugteile (§ 30c Abs. 1 StVZO)
Kein Teil darf so über das Fahrzeug hinausragen, dass es den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdet; besonders dürfen Teile bei Unfällen den Schaden nicht vergrößern. Teile, die in einer Höhe von mehr als 2 m über der Fahrbahn angebracht sind, gelten nicht als verkehrsgefährdend.
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