DWEWT hat geschrieben:Enteignung durch Bürgerwillen? Ähnlich wie bei den Anlagen für die regenerativen Energien, kollidiert der Bürgerwille immer häufiger mit den Eigentumsrechten. Das Argument "Realwertverlust von Immobilien", könnte man dann als Flächeneigentümer auch bringen. Aber, jetzt geht es eh zunächst mal abwärts mit der heiligen Kuh Immobilienwert; zumindest für Wohnhäuser in der Nähe von Ballungsgebieten. Minus 12% wurde mitgeteilt. Das Land bleibt da weitgehend stabil.
Industrie - und Gewerbeflächen gehen nicht enteignen, nur die Straßen dazu. Möglich ist die Baulandumlegung nach §54 BauGB, dann wird die Fläche, die nicht verkauft wird an den Rand des Plangebiets gelegt.
Hat man nun 1/3 der nicht verkauft, dann macht man das Plangebiet 50% größer, dann passt es auch wieder. So ein Vorgehen kollidiert dann aber regelmäßig mit der regionalen Raumplanung. Das Areal bekam ja auch deshalb den Zuschlag, weil dort nur ein verkaufswilliger Eigentümer ist. Soweit dazu Herr Dr. Ing. agr., Schlüterfahrer und Rittergutsbesitzer.
Grundsätzlich gilt: Je weiter der landw. Verkehrswert vom Ertragswert entfernt ist, desto sensibler folgt der landw. Verkehrswert den Rohbaulandpreisen im Umfeld.
(Man achte hierbei präzise auf die verwendeten Begriffe!)