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Ab wann Gülle fahren

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon 309CA » So Feb 01, 2009 17:08

kikifendt hat geschrieben:
309CA hat geschrieben:Hallo

Irgendwann kommt die 9monatige Güllelagerkapazität für Ackerbauern.
Im Herbst können nur geringe Mengen ausgebracht werden weil die Saat nur geringe Mengen N braucht.Ab mitte Februar oder Später kommen dann die grössten Mengen raus zuerst auf Getreide und zum schluss April bis Mai noch auf Mais.So habt ihr die geringsten Verluste.Auf Wiesen sieht es anders aus.

MfG.Franz


Ich möchte mich an dieser Stelle Dairyfarmer und Bonsi anschließen. Die Regelung mit der Lagerkapazität ist wirklich von Leuten erfunden, die von Landwirtschaft keine Ahnung haben. Das Ausbringverbot hat schon in gewisser Weise seinen Sinn. Es gibt immer schwarze Schafe, die sich nicht nach der guten fachlichen Praxis richten, sonst müsste es das Verbot nicht geben. Ich stimme Bonsi zu, dass das Grünland die spät im Herbst oder früh im neuen Jahr ausgebrachte Gülle sehr gut verwertet. Noch dazu, wo die Auswaschungsverluste aufgrund geringer Wassersättigung des Bodens sehr gering sind.

an dieser Stelle @ 309CA:

Der überwiegende Anteil des Stickstoffs ist in der Gülle ohnehin organisch gebunden. Der geringe Anteil mineralisch vorliegendem Stickstoffs kann vom Wintergetreide im Herbst noch gut genutzt werden. Zumindest bei Gerste, Roggen, Triticale und früh gesätem Weizen ist die Ausnutzung gut. Da die Mineralisierungsrate sowieso sehr gering ist über Winter, sehe ich keinen Grund, die Gülle nicht zu Wintergetreide bis Mitte Oktober ausbringen zu dürfen.


Ich würde sagen das ende Oktober sogut wie nichts mehr aufgenommen wird.Wieviel qm bringst du im Herbst etwa je Hektar aus.

MfG.Franz
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309CA
 
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Beitragvon Agrotron » So Feb 01, 2009 18:56

So, damit das hier mal ne richtige Antwort auf die Frage gibt:

In NRW geht die Sperrfrist für Acker vom 1.11 bis zum 31.01 und für Grünland vom 15.11 bis zum 31.01.
Wie schon gesagt, ist es möglich die Sperrfrist zu verschieben, nicht zu verkürzen. Das muss aber im Vorjahr beantragt werden und ist für maximal 2 Wochen zulässig.
Das man die Verschiebung über 2 Jahre aufsummieren kann, so wie Dairyfarmer schrieb, so das man im Endeffekt dann auf 4 Wochen Verschiebung kommt, is mir neu. Und auch vollkommer Blödsinn, wenn ihr mich fragt.

Weiter gilt dann natürlich zu beachten, das man nicht ausbringen darf, wenn der Boden wassergesättigt bzw. überschwemmt is oder auf Teilflächen (!) 5cm oder höher mit Schnee bedeckt is. Sollte der Boden tiefer als 10 cm gefroren sein, darf nur unter der Bedingung ausgebracht werden, dass der Boden tagsüber oberflächlich auftaut.

Nachzulesen hier:
http://www.landwirtschaftskammer.de/fac ... vo-pdf.pdf
(Paragraph 2 und 9)


Zu den 6 Monaten Lagerkapazität:
Find ich mehr als sinnvoll!
Sicherlich ist es so, wie Kikifendt sagt. Wenn alle nach der guten fachlichen Praxis arbeiten würden, dann wäre das nicht notwendig!
Aber wenn ich mich hier so umgucke, und die ganzen Biogasanlagen und wachsenden Schweinebetriebe sehe, dann merkt man doch wieder, wie wichtig diese Vorschrift eigentlich is! Wer seine Lagerkapazität wirklich so auslegt, das ihm am vorletzten Tag der Sperrfrist die Kanäle überlaufen oder auch der Behälter und das auch nur, weil am letzten Tag vor der Sperrfrist noch die letzten 10m³ aus dem Pott rausgeholt wurden, dem gehört jawohl wirklich ein Riegel vorgeschoben!!! (ich kenn da nicht nur einen Betrieb, wo das so ist)
Ich meine, ob die nun am 31.01 oder 01.02 das erste Fass fahren is ja nun wirklich scheissegal. Macht von der Düngewirkung her ja null Unterschied. Aber ich möchte doch wohl meinen, dass der Punkt Bodenschonung und die Erhaltung eines guten Bodengefüges jawohl auch zur guten fachlichen Praxis gehören. Und wenn man dann sieht, dass die ihr Fass am 31.01 vollmachen und am 01.02 um 10 Minuten nach 12 das Ding das erstemal versenkt haben, dann könnt ich einfach nur kotzen!!!
Wie zum Teufel kann man so dämlich sein???


MfG Agrotron
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Beitragvon automatix » So Feb 01, 2009 19:16

kikifendt hat geschrieben:
Cairon hat geschrieben:Bei uns ist das fahren auf Acker und Gründland ab heute wieder erlaubt. Da heute Sonntag ist also ab morgen. Wenn ich das richtig weiß, darf auf tief gefrorene Standort (10 cm) bzw. schneebedeckte Standorte bei uns nicht gefahren werden. Viel Bauern nutzen hier den Frost um auf ihre nassen Standorte überhaupt drauf zu kommen bzw. wieder herunter. Daher konnte im Herbst auch eine Sondergenehmigung beantragt werden, so dass man die Gülleausbringung 14 Tage vor dem eigentlichen Termin einstellen musste, dafür aber auch 14 Tage vorher wieder anfangen durfte. Für Betriebe mit einem hohen Anteil an Moor-Grünland hat das unter Umständen Vorteile.


Ich sehe da keine Vorteile, weil die Gefahr von Dauerfrost, Schnee und unzureichender Befahrbarkeit im Januar viel größer ist, als dass der Boden im herbst nicht befahrbar ist.

@ Papa Schlumpf:

Wer, außer neu gabaute Ställe, kann denn schon diese 6 Monate Lagerkapazität wirklich vorhalten??? Für die Überbrückung des Ausbringverbotes ist das eh totaler Quatsch, weil es nur 3, unter schlechten Bedingungen vielleicht 4 Monate sind, die man nicht fahren darf/kann. Und ökonomisch bringt es keinem Betrieb was, Gülle von einem in den anderen Behälter zu pumpen. dann fährt man sie doch lieber raus.

Ich bin der Meinung, wir sollten unsere Berufskollegen nicht anschwärzen, wenn sie die gute fachliche Praxis einhalten. Sonst fördern wir die Bürokratie zusätzlich.


seh ich anders - es ist sinnvoll, wenn man gülle im herbst nicht verklappen muß, sondern im frühjahr sinnvoller einsetzen kann.
wo ist der nutzen der gülle, die man ende november noch schnell auf die felder bringt zwischen den ganzen herbstregen, damit einen der pott nicht überläuft im winter?
ich hab meine letzte gülle ende september vor der wintergerstensaat ausgebrachtausgebracht und die nächste werd ich mitte bis ende februar auf den weizen fahren, dann nochmal ende April zum Mais, dann wieder im August vorm Senf.
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Beitragvon automatix » So Feb 01, 2009 19:18

kikifendt hat geschrieben:
309CA hat geschrieben:Hallo

Irgendwann kommt die 9monatige Güllelagerkapazität für Ackerbauern.
Im Herbst können nur geringe Mengen ausgebracht werden weil die Saat nur geringe Mengen N braucht.Ab mitte Februar oder Später kommen dann die grössten Mengen raus zuerst auf Getreide und zum schluss April bis Mai noch auf Mais.So habt ihr die geringsten Verluste.Auf Wiesen sieht es anders aus.

MfG.Franz


Ich möchte mich an dieser Stelle Dairyfarmer und Bonsi anschließen. Die Regelung mit der Lagerkapazität ist wirklich von Leuten erfunden, die von Landwirtschaft keine Ahnung haben. Das Ausbringverbot hat schon in gewisser Weise seinen Sinn. Es gibt immer schwarze Schafe, die sich nicht nach der guten fachlichen Praxis richten, sonst müsste es das Verbot nicht geben. Ich stimme Bonsi zu, dass das Grünland die spät im Herbst oder früh im neuen Jahr ausgebrachte Gülle sehr gut verwertet. Noch dazu, wo die Auswaschungsverluste aufgrund geringer Wassersättigung des Bodens sehr gering sind.

an dieser Stelle @ 309CA:

Der überwiegende Anteil des Stickstoffs ist in der Gülle ohnehin organisch gebunden. Der geringe Anteil mineralisch vorliegendem Stickstoffs kann vom Wintergetreide im Herbst noch gut genutzt werden. Zumindest bei Gerste, Roggen, Triticale und früh gesätem Weizen ist die Ausnutzung gut. Da die Mineralisierungsrate sowieso sehr gering ist über Winter, sehe ich keinen Grund, die Gülle nicht zu Wintergetreide bis Mitte Oktober ausbringen zu dürfen.


nicht jeder güllebetrieb hat grünland und für einen ackerbaubetrieb gibts keine sinnvolle gülledüngung von mitte oktober bis mitte februar - das sind schon 4 monate und laß dann mal das wetter nicht mitspielen
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Beitragvon kikifendt » So Feb 01, 2009 19:53

automatix hat geschrieben:
kikifendt hat geschrieben:
309CA hat geschrieben:Hallo

Irgendwann kommt die 9monatige Güllelagerkapazität für Ackerbauern.
Im Herbst können nur geringe Mengen ausgebracht werden weil die Saat nur geringe Mengen N braucht.Ab mitte Februar oder Später kommen dann die grössten Mengen raus zuerst auf Getreide und zum schluss April bis Mai noch auf Mais.So habt ihr die geringsten Verluste.Auf Wiesen sieht es anders aus.

MfG.Franz


Ich möchte mich an dieser Stelle Dairyfarmer und Bonsi anschließen. Die Regelung mit der Lagerkapazität ist wirklich von Leuten erfunden, die von Landwirtschaft keine Ahnung haben. Das Ausbringverbot hat schon in gewisser Weise seinen Sinn. Es gibt immer schwarze Schafe, die sich nicht nach der guten fachlichen Praxis richten, sonst müsste es das Verbot nicht geben. Ich stimme Bonsi zu, dass das Grünland die spät im Herbst oder früh im neuen Jahr ausgebrachte Gülle sehr gut verwertet. Noch dazu, wo die Auswaschungsverluste aufgrund geringer Wassersättigung des Bodens sehr gering sind.

an dieser Stelle @ 309CA:

Der überwiegende Anteil des Stickstoffs ist in der Gülle ohnehin organisch gebunden. Der geringe Anteil mineralisch vorliegendem Stickstoffs kann vom Wintergetreide im Herbst noch gut genutzt werden. Zumindest bei Gerste, Roggen, Triticale und früh gesätem Weizen ist die Ausnutzung gut. Da die Mineralisierungsrate sowieso sehr gering ist über Winter, sehe ich keinen Grund, die Gülle nicht zu Wintergetreide bis Mitte Oktober ausbringen zu dürfen.


nicht jeder güllebetrieb hat grünland und für einen ackerbaubetrieb gibts keine sinnvolle gülledüngung von mitte oktober bis mitte februar - das sind schon 4 monate und laß dann mal das wetter nicht mitspielen


Mit dem Grünland, das sollte auch nur ein Beispiel sein für die sinnvolle Verwertung der Nährstoffe. Es gehört zur guten fachlichen Praxis ganz wesentlich dazu, zu beurteilen, wann die Nährstoffe in der Pflanze ankommen und wann nicht. Dazu braucht man im Normalfall keine Sperrfrist und schon lange keine Lagerkapazität von 6 oder mehr Monaten. Es ist natürlich so, wie schon geschrieben, dass manche die Gülle als Abfallprodukt sehen und es den Anschein hat, alswenn sie nur entsorgt wird. Das ist aber in gleichem Maße der Fall, wenn Gülle im Hochsommer bei 35 °C ohne Einarbeitung gefahren wird. All diese Punkte, samt Bodenschonung, fallen unter den Begriff gute fachliche Praxis. Deshalb bin ich der meinung, brauchen wir keine Co - Regelung über die Sperrfrist- und Lagerkapazitätsregelung.
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Beitragvon Dairyfarmer » So Feb 01, 2009 21:55

Agrotron hat geschrieben:So, damit das hier mal ne richtige Antwort auf die Frage gibt:

In NRW geht die Sperrfrist für Acker vom 1.11 bis zum 31.01 und für Grünland vom 15.11 bis zum 31.01.
Wie schon gesagt, ist es möglich die Sperrfrist zu verschieben, nicht zu verkürzen. Das muss aber im Vorjahr beantragt werden und ist für maximal 2 Wochen zulässig.
Das man die Verschiebung über 2 Jahre aufsummieren kann, so wie Dairyfarmer schrieb, so das man im Endeffekt dann auf 4 Wochen Verschiebung kommt, is mir neu. Und auch vollkommer Blödsinn, wenn ihr mich fragt.

MfG Agrotron


Also aufsummieren kann man die Sperrzeiten nicht. Aber 2007 konnte man die Verschiebung um 14 Tage beantragen, für 1 oder 3 Jahre.
Im Jahr 2008 konnten die, die sich nicht für die 3 Jahre vom Vorjahr entschieden haben, wieder eine Verschiebung beantragen, diesmal aber für 1 Monat.
Also können die "2008-Verschieber" ab 02.01 ausbringen, die "2007-Verschieber" ab 15.01. und die nichts beantragt haben, ab 01.02. loslegen
Hoffentlich war das nun nicht so kompliziert...;-)
Achja, ich hab letzten Herbst auf einen Grünlandtag gehört, das Rindergülle im Herbst bis 20 qm/ha auf Grünland empfohlen wird, weil das Gras durch das Kali winterfest wird.
Das Ergebnis kann man dieses Frühjahr nach den starken Frost ja selbst beurteilen.
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Beitragvon Lexi480 » So Feb 01, 2009 23:33

All diese Punkte, samt Bodenschonung, fallen unter den Begriff gute fachliche Praxis. Deshalb bin ich der meinung, brauchen wir keine Co - Regelung über die Sperrfrist- und Lagerkapazitätsregelung.

_________________


Ich fürchte schon das wir sie brauchen.

Hier hat es derweil ~ 30cm Bodenfrost, die Tagestemperaturen steigen nicht über +1° C und was kann ich seit gestern Nacht beobachten?

Korrekt, Güllebomber in jeder Gemarkung.
Achja, ab Dienstag sind hier Regenfälle gemeldet, denke das sollte ich auch erwähnen...

Da geht mir der Hut hoch, unsereins muß teuren Mineraldünger kaufen und diese Blödheinis pumpen die Gülle quasi in die Gräben, großes Kino.

Ich kann das Argument mit der Befahrbarkeit einerseits verstehen, es wird aber - hier in der Region - leider einfach nur als Alibi mißbraucht.
Denn zumeist fahren die Betriebe hier in den Fahrgassen, wo sich die Schäden ja nun doch in Grenzen halten. Zudem berufen sich komischerweise oft die Betriebe am lautesten auf die Befahrbarkeit, bei denen die Gülle seit 25. Januar schon kniehoch im Stall steht. Sowas aber auch..

Sorry, mir fehlt da jegliches Verständnis, wenn ich vor Ende Feb/Anfang März nicht mit dem Streuer raus kann/darf, warum sollen es Viehbetriebe dann dürfen??

Das mit der Lagerkapazität mag ja einerseits übertrieben sein, bloß wenn ich bei Tiefenfrost fahre, ist das rein rechtlich nunmal genauso, als würde ich am 15.Januar fahren - es ist eben genauso verboten - bloß hält sich hier keiner dran. Viele wissen ja angeblich nichtmal von dieser Klausel..

Ergo müssen die Betriebe - nachdem es auf gutem Weg eben nicht geht - halt leider über eine Regelung der Lagerkapazität dazu gezwungen werden.
Sicher ist es blöd für diejenigen, die bewusst mit der Thematik umgehen, blóß wie will man separieren?
Gruß

~~ Olli
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Beitragvon automatix » Mo Feb 02, 2009 7:57

genau das ist das was ich meine - würde jeder mensch sich perfekt verhalten bräuchten wir keine gesetze - wir brauchen sie aber und ähnlich ist es halt auch in der landwirtschaft.
Wenn ich mir anschaue, was wetter.com für die nächsten 16 Tage ankündigt, da brauch ich Güllefahren gar nicht überlegen.
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