Aktuelle Zeit: Do Mär 28, 2024 9:08
@marcel@ hat geschrieben:Aber wir sind jetzt an der Reihe und müssen auf die Tierschutzreform reagieren und ich hab die Vermutung, das beim nächsten mal wie schon gesagt die kastenstände raus sollen.
Also dann bringt einem auch der Bestands Schutz nicht viel, weil der ist dann nur 8 jahre oder so und darum seh ich das kommen wer jetzt noch kastenstände einbaut (was ich auch gerne machen würde) sie irgendwann wieder rauswerfen muss.
Nordhesse hat geschrieben:Um mit dem Auge den Gesundheitszustand der sauen zu überprüfen heißt das aber, dass ich jeden Tag min 1 mal in die liegekessel muss, und die Tiere aufjagen. Sonst liegt sie ja vielleicht auf dem entzündeten Bein, und ich habs nicht gesehen.
schimmel hat geschrieben:Es ist dem Tierschützer egal, wie die Tiere kontrolliert werden. Er fordert unabhängig vom Haltungssystem eine ordungsgemäße Beobachtung. Aber er sieht die gequälten Tiere in den engen Kastenständen und die ruhende Gruppe bei den Abruffütterungsystemen....da könnt ihr noch so viele richtige Argumente anbringen....habt ihr das denn immer noch nicht geschnallt?
schimmel hat geschrieben:Agrotron hat geschrieben:Nordhesse hat geschrieben:Um mit dem Auge den Gesundheitszustand der sauen zu überprüfen heißt das aber, dass ich jeden Tag min 1 mal in die liegekessel muss, und die Tiere aufjagen. Sonst liegt sie ja vielleicht auf dem entzündeten Bein, und ich habs nicht gesehen.
Und? Wo liegt das Problem? Is für mich Standard jedes Tier jeden Tag einmal vor Augen zu haben.
...es sollte nicht nur Standard sein, sondern es ist Pflicht.....
Tierschutz - Nutztierhaltungsverordnung
§ 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 sicherzustellen, dass
1.
für die Fütterung und Pflege der Tiere ausreichend viele Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind;
2.
das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
Nordhesse hat geschrieben:Hallo Agrotron: Ich finde es ja sehr schön, dass du alle Tiere einmal am Tag aufjagst um sie in Augenschein zu nehmen. Ich bevorzuge da aber ein Haltungsverfahren, wo ich eben dass nicht brauche. Ein Verfahren, welches auch im Sinne des Tieres eine einfache Überprüfung der Gesundheit zulässt.
Ich habe zwar nicht studiert aber auch ich habe in der Ausbildung nicht jeden Tag geschlafen.
Es ging doch gar nicht darum, ob sich jemand an Gesetze hält, oder nicht. Das wurde hier doch reininterpretiert. Vielleicht im nächsten Studium mal den Kurs "Texte lesen und verstehen" besuchen
Es geht einfach darum Erfahrungen mit Abruffütterungen zu schildern. Das habe ich getan.
Mitglieder: Bing [Bot], Google Adsense [Bot]