julius hat geschrieben:forenkobold hat geschrieben:Garantiert ist NUR die Grundvergütung. Bei der letzten Novellierung des EEG 2009 wurden Altanlagen im Nachhinein auf gleiche Boni wie Neuanlagen gestellt. Mit gleichem Recht kann man sie bei einer erneuten Novellierung entsprechend den neuen Vorgaben schlechter stellen.
weisst du das ganz sicher ? Ich dachte es kann für bestehende Anlagen die Vergütung und Boni nur erhöht nicht aber gesenkt werden ? So stehts auch bei Wikipedia drinn .
Wieweit könnte denn der Nawarobonus für Altanlagen gekürzt werden ? Theoretisch von 7 auf 0 Cent ?Das mit den 3000 Euro Subventionen/ha und Jahr bei Biogasanlagen ist der Hammer. Wenns denn überhaupt stimmt.
Wenn man in 2010 ans Netz gegangen ist, gilt für 20 Jahre die Vergütung. Auch die Boni können nicht gekürzt werden. Es sei denn, wenn du selbst schudhaft deinen Vertrag nicht einhälst.
Dezeit gibt es keine Biogasanlge, die 3000 € Pacht zahlen kann. Kommen zusätzlich die Anbau, Ernte, und Gülleasbringkosten dazu, so wird der Ertrag zu 4/5 aufgebraucht. Also mir ist schleierhaft wo diese Zahlen herkommen.
Gruß Gockel
