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Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon Gockel » Mi Feb 23, 2011 14:50

julius hat geschrieben:
forenkobold hat geschrieben:Garantiert ist NUR die Grundvergütung. Bei der letzten Novellierung des EEG 2009 wurden Altanlagen im Nachhinein auf gleiche Boni wie Neuanlagen gestellt. Mit gleichem Recht kann man sie bei einer erneuten Novellierung entsprechend den neuen Vorgaben schlechter stellen.

weisst du das ganz sicher ? Ich dachte es kann für bestehende Anlagen die Vergütung und Boni nur erhöht nicht aber gesenkt werden ? So stehts auch bei Wikipedia drinn .

Wieweit könnte denn der Nawarobonus für Altanlagen gekürzt werden ? Theoretisch von 7 auf 0 Cent ?

forenkobold hat geschrieben: http://ardmediathek.de/ard/servlet/cont ... Id=6538002

Das mit den 3000 Euro Subventionen/ha und Jahr bei Biogasanlagen ist der Hammer. Wenns denn überhaupt stimmt.


Wenn man in 2010 ans Netz gegangen ist, gilt für 20 Jahre die Vergütung. Auch die Boni können nicht gekürzt werden. Es sei denn, wenn du selbst schudhaft deinen Vertrag nicht einhälst.
Dezeit gibt es keine Biogasanlge, die 3000 € Pacht zahlen kann. Kommen zusätzlich die Anbau, Ernte, und Gülleasbringkosten dazu, so wird der Ertrag zu 4/5 aufgebraucht. Also mir ist schleierhaft wo diese Zahlen herkommen.

Gruß Gockel
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http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon CarpeDiem » Mi Feb 23, 2011 15:37

Boni sind nicht festgeschrieben, so wie sie für die Altanlagen gewährt worden sind, können sie auch gestrichen oder verändert werden. Vater Staat ist gar nix heilig, er darf alles, rückwirkend und auch vorwärts gerichtet, so wie es gerade opportun ist!!!
CarpeDiem
 
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon forenkobold » Mi Feb 23, 2011 17:22

@ euro...

hmmm...

20 Tonnen OTS/ha minus 10% Silierverluste = 18 Tonnen

* 600 Liter = 10800 Liter Biogas * 52% = 5616 Liter Methan * 10kwh = 56000 kwh * 38% elektr. Wirkungsgrad = 21340 kwh / ha.

Ich lasse mich gerne korriogieren.
Nenn mir meinen Denkfehler.

zum anderen Thema wenn ich mehr Zeit habe per PN
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon Gockel » Do Feb 24, 2011 10:44

CarpeDiem hat geschrieben:Boni sind nicht festgeschrieben, so wie sie für die Altanlagen gewährt worden sind, können sie auch gestrichen oder verändert werden. Vater Staat ist gar nix heilig, er darf alles, rückwirkend und auch vorwärts gerichtet, so wie es gerade opportun ist!!!


Nun habe ich lange gesucht und ich habe einige Anbieter die Biogasanlagen verkaufen gefragt, ob der Staat nachträglich, also wenn die Anlage schon am Netz ist, die Boni für Nawaro, Gülle oder Technik ändern kann, die dann für diese Anlagen auch gelten. Einhellige Meinung ist, dass die Vergütung dieser Anlagen einen vom Gesetz garantierten Bestandsschutz genießen. Die genaue Gesetzesstelle in der das aufgeführt ist, konnte noch nicht ermittelt werden, aber es gibt mehrere juristische Gutachten die diesen Bestandschutz anführen. Planungssicherheit ist für eine Investtion in eine Biogasanlage unabdingbar.

Gruß Gockel
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon CarpeDiem » Do Feb 24, 2011 10:52

Schon bedauerlich, dass man die Fundstelle nicht zu Hand hat. Aber hast du die "Planungssicherheit" für die lokalen Ölmühlen schon vergessen???? Du hast von diesem Staat eine vieeeeeeel zu gute Meinung. Du hättest auch das Zeug zum Bauernverbandsfunktionär!!!
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon Gockel » Do Feb 24, 2011 10:59

CarpeDiem hat geschrieben:Du hättest auch das Zeug zum Bauernverbandsfunktionär!!!


Fast richtig, Geflügel ist beim Bauernverband nicht so gut angesehen gewesen, deshalb fast richtig.

Aber richtig die Ölmühlen hätten diesen Bestandschutz auch haben müssen. Aber da bin ich nicht so im Thema drin.

Gruß Gockel
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon CarpeDiem » Do Feb 24, 2011 11:30

@Gockel, was glaubst du denn was der Staat alles "rückwirkend" ändern kann und tagtäglich auch vornimmt. Darüber könnte man promovieren, vlt. tue ich das auch noch, ohne irgendwo abzuschreiben. Wenn die Biogasfritzen diese Meinung haben, dann können sie jedem Interessenten dies auch in einem privatrechtlichen Vertrag garantieren, wenn denn der Staat auf andere Gedanken sinnt.

Tunlichst solltest du eine solche Zusage nicht nach deutschem Recht abfassen, sondern dem internationalen Privatrecht unterstellen. In aller Regel wählt man bei solchen Schiedsverfahren die Schweizer Appellationsgerichte als Eingangsinstanz. Deutsches Recht deshalb nicht weil ja auch in Karlsruhe bekanntlich kräftig die Parteibücher zwar nicht geschwenkt werden, aber auch dort vorhanden sind.
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon Gockel » Do Feb 24, 2011 12:37

@Carpe Diem, wenn es dem deutschen Gesetzgeber einfallen sollte, einem nach deutschen Hochschulgesetz erworbenen Doktortitel ersatzlos zu streichen, dann gilt das fur alle zukünftigen Studenten, aber nicht für die, die ihren Doktortitel schon haben. ( Bestandsschutz ), Aber vielleicht ändert sich das zur Zeit wo v. Gutenberg gerade strauchelt.
Dieser Bestandschutz ist ein wesentlicher Punkt. z.B. alter Stall 45 Jahre keine Zeichnung, keine Betreibergenehmigung, nichts ist auffindbar auch nicht bei der Kreisbehörde. Nach heutigen Maßstäben müßte der Stall wegen zu hoher Emmissionswerte in dichter Wohnbebauung sofort geschlossen werden. Der Stall hat aber Bestandsschutz. Kann sein das der Vergleich hinkt, wie alle Vergleiche.

Gruß Gockel
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon amwald 51 » Do Feb 24, 2011 15:53

servus mitanand
... ein bonus, mz. boni ist eine nachträgliche vergütung für eine gute (bisweilen auch herausragende) leistung und kann somit dem sinn nach nicht im voraus festgezurrt werden.
offensichtlich haben die herren bänkster es geschafft, den begrif boni vollkommen umzudeuten, indem sie landauf landab tröten, sie besäßen eine gewähr auf bonis anstatt, dass ihnen in einem real nachgewiesenen erfolgsfall ein boni gewährt werden kann.
grüße vom alpenrand
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon Gockel » Do Feb 24, 2011 19:22

§ 21 Vergütungsbeginn und -dauer

(1) Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals

Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz

nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 eingespeist hat oder der Strom erstmals nach § 33 Abs. 2

verbraucht worden ist.

(2) Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich

des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Abweichend von Satz 1 sind die Vergütungen

für Strom aus Anlagen nach § 23 Abs. 3 für die Dauer von 15 Jahren zuzüglich des

Inbetriebnahmejahres zu zahlen. Beginn der Frist nach Satz 1 oder 2 ist der Zeitpunkt

der Inbetriebnahme des Generators, unabhängig davon, ob er mit Erneuerbaren Energien,

Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb genommen wurde.

(3) Der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile führt

nicht zu einem Neubeginn oder einer Verlängerung der Frist nach Absatz 2 Satz 1, soweit

sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

Der Begriff Vergütung beinhaltet nach meinem Verständnis auch die Boni. Oder liege ich hier falsch??

Gruß Gockel
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon automatix » Do Feb 24, 2011 19:25

Gockel hat geschrieben:@Carpe Diem, wenn es dem deutschen Gesetzgeber einfallen sollte, einem nach deutschen Hochschulgesetz erworbenen Doktortitel ersatzlos zu streichen, dann gilt das fur alle zukünftigen Studenten, aber nicht für die, die ihren Doktortitel schon haben. ( Bestandsschutz ), Aber vielleicht ändert sich das zur Zeit wo v. Gutenberg gerade strauchelt.
Dieser Bestandschutz ist ein wesentlicher Punkt. z.B. alter Stall 45 Jahre keine Zeichnung, keine Betreibergenehmigung, nichts ist auffindbar auch nicht bei der Kreisbehörde. Nach heutigen Maßstäben müßte der Stall wegen zu hoher Emmissionswerte in dichter Wohnbebauung sofort geschlossen werden. Der Stall hat aber Bestandsschutz. Kann sein das der Vergleich hinkt, wie alle Vergleiche.

Gruß Gockel

ja, wenn der Staat aber auf die Idee kommt, jetzt für jeden vorhanden Dr. Titel Steuern zu kassieren, dann hilft es dir auch nichts, daß du das nicht gewußt hast, als du den Dr. gemacht hast.
Das gleiche kann mit den Biogaslern z.b. passieren....
Badaboom
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon juergen515 » Do Feb 24, 2011 19:31

Gockel hat geschrieben:
Der Begriff Vergütung beinhaltet nach meinem Verständnis auch die Boni. Oder liege ich hier falsch??

Gruß Gockel

Nein, es gibt die (Grund)Vergütung UND die boni :wink:
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon meyenburg1975 » Do Feb 24, 2011 19:48

julius hat geschrieben:Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?


Für einen Bekannten von mir definitiv ja.
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon steel. » Do Feb 24, 2011 21:46

Unsere Regierung wird mit Sicherheit nicht an den Altanlagen an der Vergütung rumschrauben. Weder an der Grundvergütung noch am Boni. Verdienen die Altanlagen eben die nächsten 20 Jahre eine Schweinekohle. Genausowenig wie sie ältere PV Anlagen mit noch über 50 Cent Vergütung gegenüber einer jetzigen Anlage mit nur 28 Cent nicht antasten werden.
Sowas nennt sich Bestandsschutz.
Sie könnten höchstens nur für Altanlagen die Flächenprämien oder sonstwas streichen. Das werden die sicher nicht tun, da sie hier jeden Prozess hochkant verlieren würden.
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Re: Absenkung EEG bei Biogas zu spät ?

Beitragvon juergen515 » Do Feb 24, 2011 21:56

steel. hat geschrieben:Unsere Regierung wird mit Sicherheit nicht an den Altanlagen an der Vergütung rumschrauben. Weder an der Grundvergütung noch am Boni. Verdienen die Altanlagen eben die nächsten 20 Jahre eine Schweinekohle. Genausowenig wie sie ältere PV Anlagen mit noch über 50 Cent Vergütung gegenüber einer jetzigen Anlage mit nur 28 Cent nicht antasten werden.
Sowas nennt sich Bestandsschutz.


Du scheinst die Hälfte der Diskussion überlesen zu haben, sonst wäre dir der Unterschied zwischen Photovoltaikvergütung und Biogas bekannt und der Faktor "Bestandschutz" wäre für dich kein felsenfestes gebilde...
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