Kormoran2 hat geschrieben:Denn ob ein Auto mit 60 oder mit 58 gegen ein Holzpolter knallt ist doch Hose wie Jacke.
Aber Wolfgang....wir sind doch in Teutschland....
Da macht es eben einen Unterschied....
Fährt einer mit 50km/h in einen 7,49m entfernten Holzpolter und stirbt, bist Du dran.
Fährt er mit 100 Sachen in den 7,51m Entfernten, passiert Dir nichts.
Ist doch Logisch oder?
Fährt man in einen unmittelbar am Straßenrand stehenden Blitzwagen, ist das auch wieder was Anderes...
Und die unzähligen Straßenmeistereien, die ja jetzt konsequent auf 7,5m die Straßen von jeglichem Bewuchs frei halten müss(t)en.
Ich kenne Parkplätze an Bundesstraßen, da ist das Klohäuschen keine 5m von der Fahrbahn entfernt.......
Als ob wir keine anderen Probleme haben.
Dennoch denke ich, dass irgendwo vielleicht doch noch ein kleiner Sinn in dieser Vorschrift steckt.
Verursacht von den Zeitgenossen, die meterhohe Polter quasi schon fast auf die Bundesstraße legen. Mitunter auch in den Graben (und diesen dann natürlich verstopfen.)
Der Abholer tut dann sein Übriges, in dem er nach dem Aufladen die unweigerlich anfallenden 0,5m³ Rindenmulch einfach auf der Straße liegen lässt.....