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Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Waidla66 » Di Jun 04, 2019 20:36

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem Lagern von Holz neben einer Kreisstraße?

Hier sind lt. Landratsamt mindestens 7,5 m Freiraum zur Straße notwendig, dies ist in der "Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen" so festgelegt.
Im konkreten Fall sind ca. 15m³ Käferholz Fixlängen im Abstand von mind. 3,5m gelagert. Die Straße läuft durch einen Wald, da stehen die meisten Bäume bis ca 1,0 m an die Straße. Das ist aber angeblich nicht relevant, da Altbestand. Das Holz muss sofort entfernt werden, da Androhung einer kurzfristigen Ersatzvornahme.

Bis Anfang diesen Jahres war ein Abstand von ca. 2-2,5m bei der Lagerung kein Problem.

Ist das Problem bei jemanden bereits aufgetreten? Was kann man dagegen tun?
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Jm010265 » Di Jun 04, 2019 20:57

Waidla66 hat geschrieben: Das Holz muss sofort entfernt werden, da Androhung einer kurzfristigen Ersatzvornahme.



Ist das Problem bei jemanden bereits aufgetreten? Was kann man dagegen tun?

Wegräumen oder sich streiten...
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 04, 2019 21:22

Waidla, ist jetzt auch egal, aus welchem Bundesland du kommst. Eine solche Richtlinie ist mir von NRW nicht bekannt und ich würde sie auch als hirnrissig betrachten. Eine Kreisstraße ist doch nicht der Nürburgring, wo große Auslaufzonen gebraucht werden.
Aber wie Jm schon schrieb: Die Alternative zunm Wegräumen wäre der Streit. Da geht nichts ohne Rechtsanwalt. Der freut sich, bekommt von dir ab dem ersten Handschlag Geld. Danach der Ärger mit der "Ersatzvornahme". Und ganz zuletzt ziehst du den Kürzeren und alle - außer dir - freuen sich.

Um deinem Gerechtigkeitsempfinden und dem normalen Sachverstand gerecht zu werden, würde ich zunächst in der Sache nachgeben. Also das Holz wegräumen. Und anschließend einen Kampf gegen solche hirnrissigen Richtlinien führen mit dem Ziel, sie abzuschaffen. Dafür kannst du deine Abgeordneten einspannen, die sowieso Langeweile haben.

Und mal ehrlich: 7,5 m Freiraum zur Kreisstraße, wozu wird das gebraucht? Und wo wird das realistisch eingehalten? Höchstens doch an Autobahnen.#

Während der Aufarbeitungsphase nach Kyrill war es gestattet, das Holz direkt neben der Straße zu lagern. Es mußte jedoch mit einer speziellen Beschilderung rechtzeitig auf das Hindernis neben der Straße aufmerksam gemacht werden. Damit die Biker beim Kurvenschneiden vorsichtig waren. Diese Beschilderung könnte dir doch vielleicht auch kurzfristig helfen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Rapp » Di Jun 04, 2019 21:29

https://www.fbg-oa.de/holzlagerung-an-o ... -strassen/
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Kormoran2 » Di Jun 04, 2019 22:25

Dieser Link von Rapp sagt alles. Diskutieren unnötig.
Wir empfehlen grundsätzlich keine Holzlager an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zu errichten, um ein Haftungsrisiko sowohl für den Waldbesitzer während der Lagerzeit, als auch für den Transporteur zu vermeiden!


Danke, Kollege Rapp.
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Jm010265 » Mi Jun 05, 2019 8:01

Über Sinn und Unsinn mancher Reglung kann man streiten... wenn man will.
Der Rechtschutz übernimmt gegen LRA und co. meistens keine Kosten...
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon bastler22 » Mi Jun 05, 2019 9:46

Es geht nicht nur um die Lagerung sondern ums Aufladen.
Wenn du direkt an der Straße den Polter hin legst muss der LKW direkt auf der Fahrbahn zum Laden stehen. Hinzu kommt die Abstützen die er ausfährt. Die Autos müssen dann direkt neben den schwebenden Stämmen vorbei. Das ist auch für den LKW Fahrer nicht angenehm. Hier empfiehlt sich eine sinnvolle Erschließung des Waldes mit LKW tauglichem Wegenetz und (ggf. gemeinschaftlichen) Holzlagerplätzen. Dafür gibt es z.T. auch üppige Förderung.

Übrigens gehört Käferholz nicht im Wald gelagert
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon eifelrudi » Mi Jun 05, 2019 11:20

Ist bei uns seit meheren Jahren schon so. Damals ist ein Mann in seinem Fahrzeug auf der Straße getötet worden durch einen Baumstamm, der sich durch Drehung aus einem Polter aufgerichtet und in die Fahrbahn hinein schob. Leider genau in dem Moment, wo das Fahrzeug an dem Stapel an kam. Keine Chance für den Fahrer zu reagieren. Der Tote war einer der Beifahrer in dem Handwerkerauto.
Solche möglichen Folgen sollte man immer im Kopf haben bei seiner Arbeit. Wer kann garantieren, das sich aus einem Polter kein Stamm löst ?
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Kormoran2 » Mi Jun 05, 2019 23:51

Ich habe schon hundertmal zugeschaut, wenn ein Holztrucker sein Langholz auflädt. Es sind alles Künstler, diese Burschen. Aber niemals würde ich mit dem PKW an einem gerade aufladenden Langholz-LKW direkt vorbeifahren. Es soll abgesehen von aller Kunst auch mal technische Defekte geben. Ist auch völlig egal. Während des Ladens von Langholz auf einer Straße muß die Straße komplett gesperrt werden. Ist meine Meinung.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Waidla66 » Do Jun 06, 2019 20:26

Hallo,

da geht es nicht ums Aufladen. 7,50 m müssen frei sein, damit ein Auto oder Motorrad, das von der Straße abkommt einfach mehr Platz hat.
Grundsätzlich regelt das der Art. 29 Abs. 2 BayStrWG, das Haufen und Stapel neben der Straße verbietet. Ist ja auch okay, aber 7,50 m ist deutlich übertrieben. die Richtlinie gibt es seit 2009, wird aber erst jetzt angewandt. Früher war das mal deutlich weniger, ich glaube 1,50m.
Für mich ist das eine Art der Enteignung, ein Eingriff in mein Eigentum, da mein Grundstück neben der Straße nicht mehr benutzbar ist.
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Groaßraider » Do Jun 06, 2019 20:37

Die ZR Mieten liegen auch alle näher an der Strasse.
Gruß R. M.
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Ernstfried » Fr Jun 07, 2019 14:45

zwischen a) "wegräumen" und b) "streiten" könnte c) "sich einigen" eine Lösung sein.

Diese Lösung könnte zB so aussehen:
Du nimmst Kontakt zu der Behörde auf, und sagst dem Mitarbeiter zunächst mal, daß er völlig Recht habe, Du aber aktuell wegen der Käferplage in grösster Not und Sorge wärest. Du bietest an, das Holz mit Reflektoren und Absperrband zu kennzeichen, damit keiner dagegen fährt, und versprichst, daß Du Dich um rasche Abfuhr des Holzes bemühst.
Musst Du dann aber auch tun...

Hat bei mir in ganz ähnlicher Situation funktioniert. War allerdings eine Gemeindestrasse, keine Kreisstrasse.
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Jun 07, 2019 17:15

Klingt nach einem Thema für Berlin132323 :mrgreen: Soll ich die Weidezäune jetzt eigentlich auch alle auf 7,50 m versetzen? Könnte ja auch jemand gegen fahren :roll:
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon racker » Fr Jun 07, 2019 17:47

Hallo,
dem Käferholzgeplagten Waldbauern noch eine reinwürgen! :roll:

Alle Bäume an Waldstraßen und Alleen unter 7,5m Abstand auch abholzen!?
MfG
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Re: Abstand von 7,50m bei Holzlagerung neben Kreisstraße

Beitragvon Kormoran2 » Fr Jun 07, 2019 20:27

Warum eigentlich 7,5 m? Ein Auto durchpflügt 7,5m Straßenrand in einer halben Sekunde. Besser wäre doch 20m Sicherheitsabstand, oder? Oder aber man ließe den Blödsinn mit 7,5 m gleich sein. Denn ob ein Auto mit 60 oder mit 58 gegen ein Holzpolter knallt ist doch Hose wie Jacke.
(Noch besser wären ja 100 m Distanz).
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