Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit dem Lagern von Holz neben einer Kreisstraße?
Hier sind lt. Landratsamt mindestens 7,5 m Freiraum zur Straße notwendig, dies ist in der "Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen" so festgelegt.
Im konkreten Fall sind ca. 15m³ Käferholz Fixlängen im Abstand von mind. 3,5m gelagert. Die Straße läuft durch einen Wald, da stehen die meisten Bäume bis ca 1,0 m an die Straße. Das ist aber angeblich nicht relevant, da Altbestand. Das Holz muss sofort entfernt werden, da Androhung einer kurzfristigen Ersatzvornahme.
Bis Anfang diesen Jahres war ein Abstand von ca. 2-2,5m bei der Lagerung kein Problem.
Ist das Problem bei jemanden bereits aufgetreten? Was kann man dagegen tun?