Aktuelle Zeit: Do Apr 18, 2024 19:56
ÖR 1): Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen
a) Stilllegung auf Ackerland/Dauerkulturen (4% verpflichtend in Konditionalität)
5%: 1300 €/ha
>5-6%: 500 €/ha
>6-10%: 300 €/ha
keine LE, kein Agroforst, mind 0,10 ha
Brache (Selbstbegrünung oder Ansaat) ganzjährig. Keine Pflanzenschutz-und
Düngemittel, Ausnahme: ab 15.8. Vorbereitung Aussaat (die nicht im selben Jahr geerntet
wird) oder Beweidung durch Schafe oder Ziegen
b) Anlage von Blühstreifen oder-flächen auf stillgelegtem Ackerland
1a) plus 150 €/ha (FAKT alt 710 €/ha)
Mind. 0,10 ha; keine PSM und DüMi; Breite Blühstreifen mind. 20 m, max. 30 m ; >30 m
= Blühfläche; Blühfläche nicht streifenförmig, max. 1 ha; Aussaat einer
Saatgutmischung (mind. 5/10 Arten aus Liste) bis spät. 15.5.; Nachsaat möglich;
Bodenbearbeitung ab 1.9. wenn Folgekultur (ohne Ernte im Antragsjahr); erneute
Beantragung im Folgejahr möglich.
Grasland hat geschrieben:Die Zielrichtung der Agrarförderung ab 2023 in D geht bewusst in eine verstärkte Ausrichtung auf Biodiversität und Klimaschutz.
Grasland hat geschrieben:Und hier git es in der Tat einige interessant Ansätze mit Brachestreifen, Fruchtfolgesystem und Agroforst. Bei der Junglandwirteförderung wird kräfigt aufgestockt und auch die Mutterkuhhalter werden wieder mit einer Prämie gut unterstützt.
Grasland hat geschrieben:Die Zielrichtung der Agrarförderung ab 2023 in D geht bewusst in eine verstärkte Ausrichtung auf Biodiversität und Klimaschutz. Und hier git es in der Tat einige interessant Ansätze mit Brachestreifen, Fruchtfolgesystem und Agroforst. Bei der Junglandwirteförderung wird kräfigt aufgestockt und auch die Mutterkuhhalter werden wieder mit einer Prämie gut unterstützt.
Ein Vergleich mit vorher und nacher ohne diese gesellschaftlichen Ziele zu berücksichtigen macht keinen Sinn.
Grasland hat geschrieben: und auch die Mutterkuhhalter werden wieder mit einer Prämie gut unterstützt.
Mitglieder: Bing [Bot], Google Adsense [Bot]