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Als Landwirt Rechnung schreiben

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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42 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Mr.T. » Mi Jul 19, 2023 22:33

Der hatte irgendwas von Windstärke 8 gesagt. Ich vermute das ist halt so ne billige Haftpflicht wo einiges ausschliesst und beim Beitrag billiger ist. das wird im kleingedruckten stehen. Oder er hat ne Selbstbeteiligung drin mit einigen hundert Euro die höher ist als der Schaden, was er mir nicht erzählt.
Ich hab ihm ausdrücklich gesagt das er sich drum kümmern soll falls sowas in Zukunft nochmal vorkommt und die Versicherung anpasst.
Ich hab halt nen halben Tag Arbeit und geschätzt 50 Euro Materialkosten.Ist nicht ganz so schliimm.
Ich muss ihn mal fragen ob er zumindest das Material übernimmt. Denke das dürfte klappen.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon 240236 » Mi Jul 19, 2023 22:36

Mr.T. hat geschrieben:Hat sich erledigt. Mein Nachbar hat zwar ne Haftpflicht aber die bezahlt den Schaden nicht da es höhere Gewalt war wegen Sturm sagt er. Seine Hausrat bezahlt auch nicht.
Und da mein Nachbar sagt er hat das Trampolin ausreichend mit Bodenanker gesichert wäre er aus der Haftung raus hätte sein Vertreter ihm gesagt. Auch wieder wegen höherer Gewalt bei Sturm.
Ich hab zwar selber ne Haftpflicht und eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht aber die bezahlt auch nicht als ich nachgefragt habe.
Rechtsschutz wegen Klage hab ich auch nicht und ich will den Nachbar oder seine Versicherung wegen sowas auch nicht verklagen. Ich reparier das auf meine Kosten selber und es ist gut hab ich dem Nachbar gesagt. Schaden ist überschaubar.
ich hab ihm noch mitgeteilt das er sich um eine Versicherung kümmern soll die das auch bei Sturm mit einbezieht. Oder ne eigene Trampolinversicherung was es auch gibt. Beim nächsten mal nehm ich das nicht so einfach hin hab ich ihm gesagt.
Da hast du dich aber leicht abwimmeln lassen. Wenn das Trampolin gesichert ist, dann ist die private Haftpflichtversicherung zahlungspflichtig. Wenn es nicht gesichert ist, dann handelt der Nachbar grob fahrlässig und dessen Versicherung kann sich weigern zu zahlen. Hatten vor mehreren Jahren den gelichen Fall. Da ist das Trampolin des ca. 300m entfernten Nachbarn bei mir an die Blechfassade des Fahrsilos geflogen. Die originalen Bodenanker hat es rausgerissen und das Trampolin ist durch die Gegend gesegelt. Die Haftpflicht des Nachbarn hat anstandlos gezahlt.
Zuletzt geändert von 240236 am Mi Jul 19, 2023 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon 240236 » Mi Jul 19, 2023 22:39

Wenn der Nachbar Anstand hat, dann kommt er und repariert dier den Schaden.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 19, 2023 22:43

Echte Versicherungsprofis hier. :roll:
Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn den Verursacher eine Schuld trifft.
Gilt bei Kindern, bei denen man die Aufsichtspflicht verletzt hat (deshalb nie sagen, dass DAS passiert ist, obwohl man doch so gut aufgepasst hat).
Gilt bei Kühen, die in Nachbars Garten stehen (da MUSS der Zaun defekt gewesen sein. Bei einem vorbildlichen Zaun trifft den Halter keine Schuld)
Und NATÜRLICH zahlt die EIGENE Haftpflichtversicherung nur bei Schäden an FREMDEM Eigentum. Ist wie beim Auto.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon 240236 » Mi Jul 19, 2023 22:49

Qtreiber hat geschrieben:Echte Versicherungsprofis hier. :roll:

Und NATÜRLICH zahlt die EIGENE Haftpflichtversicherung nur bei Schäden an FREMDEM Eigentum. Ist wie beim Auto.
Verstehe jetzt nicht was du damit sagen möchtest? Warum Bezahlt die Haftpficht des Nachbarn den Zaun des TS nicht?
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Mr.T. » Mi Jul 19, 2023 22:49

Qtreiber hat geschrieben:Echte Versicherungsprofis hier. :roll:
Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn den Verursacher eine Schuld trifft.

So hatte er mir das erklärt. Er hätte seiner Versicherung sagen müssen das Trampolin war nicht oder zuwenig gesichert. Dann wäre der Halter Schuld und seine Haftpflichtersicherung hätte womöglich dann auch bei Sturm bezahlt, da er Schuld war.
Wenn er natürlich sagt er hat alles ausreichend gesichert trifft ihn keine Schuld und seine Versicherung tritt nicht ein. Weiss nicht ob das dann mit höherer Gewalt so einfach geht das er und seine Versicherung sich rausreden wegen Windstärke über 8.
Sowas ist dann immer ein Streitfall vor Gericht und für Gutachter.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Qtreiber » Mi Jul 19, 2023 22:56

240236 hat geschrieben:
Qtreiber hat geschrieben:Echte Versicherungsprofis hier. :roll:

Und NATÜRLICH zahlt die EIGENE Haftpflichtversicherung nur bei Schäden an FREMDEM Eigentum. Ist wie beim Auto.
Verstehe jetzt nicht was du damit sagen möchtest?

das bezog sich hierauf:
Mr.T. hat geschrieben:Ich hab zwar selber ne Haftpflicht und eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht aber die bezahlt auch nicht als ich nachgefragt habe.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Mr.T. » Mi Jul 19, 2023 23:00

Ich kenn tatsächlich einen ähnlichen Fall.
Baum fiel beim Sturm auf Nachbars Auto und Gartenzaun. Soll damals so gewesen sein das wenn der Baum innen morsch gewesen wäre, wäre der Baumbesitzer verantwortlich und muss für den Schaden aufkommen bzw seine Versicherung.
Ist der Baum hingegen gesund und fällt bei Sturm oder Orkan auf Nachbars Auto ist der Baumbesitzer nicht verantworltich für den Schaden und kann nicht haftbar gemacht werden.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Mr.T. » Mi Jul 19, 2023 23:04

Qtreiber hat geschrieben:Echte Versicherungsprofis hier. :roll:
Und NATÜRLICH zahlt die EIGENE Haftpflichtversicherung nur bei Schäden an FREMDEM Eigentum. Ist wie beim Auto

Die eigene Haftpflicht bezahlt schon den erlittenen Eigenschaden also in dem Fall sogar meinen Zaun und holt sich das Geld vom Verursacher zurück falls möglich.
Ich hätte das Geld von meiner Haftpflichtversicherung für meinen Zaun bekommen da der Baustein Schadenersatzausfallversicherung mitversichert ist. Allerdings greift die in meinem Vertrag erst ab 3000 Euro beim Baustein Schadensersatzausfallversicherung und die Summe erreich ich bei dem Schaden nicht. Deshalb greift sie leider nicht.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon Qtreiber » Do Jul 20, 2023 6:20

Cool. Als "Versicherungsmuffel" wundere ich mich, was man nicht alles versichern kann. Jetzt fehlt nur noch eine Schadenersatzersatzausfallversicherung, die zahlt, wenn die Schadenersatzausfallversicherung nicht zahlt. :wink:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon langer711 » Do Jul 20, 2023 8:44

Das hab ich mich auch gefragt.

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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon langholzbauer » Do Jul 20, 2023 9:17

Für mich kleinen Einzelbauern klingt das immer verwirrender.
Wenn es ein Sturmschaden ist, dann besteht kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Besitzer des Trampolins.
Soweit logisch...
Aber dann fällt auch keine Haftpflicht aus.
Ob es ev. was von der eigenen Gebäude/Grundstücksversicherung geben kann, wäre noch zu prüfen...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon langer711 » Do Jul 20, 2023 10:02

Ich glaube, wir alle wünschen uns Versicherungen, die als allererstes mal klar definieren, was sie im Schadensfall leisten.

Die Versicherungen wieder wollen/müssen Geld verdienen.

Folglich wird uns erklärt, wogegen wir uns versichern (Sturmschaden, Feuerschaden, Wasserschaden)
Jetzt kommt es zum Schaden (Sturm, Dachpfanne fliegt in Nachbars Fenster)
Dann steht irgendwo im Kleingedruckten, das die Dachpfanne X nur versichert ist, wenn sie auf 6x8 Dachlatten verbaut ist…

Es ist nicht nur kompliziert, sondern mittlerweile grenzt das an Betrug meiner Meinung nach.

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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon T5060 » Do Jul 20, 2023 10:36

Nicht versichern geht ein Schadensersatzbegehren eines Dritten für das er keinen Anspruch hat,
dafür hat man aber eine Haftpflichtversicherung, die genau in dem Moment, deine Rechtsschutzversicherung ist
und den unberechtigten Anspruch des Dritten abwehrt.

Ansprüche Dritter werden und können nur über eine Haftpflichtversicherung geregelt werden.
Will die HPV nicht fü einen berechtigten Schaden wegen Haftungsausschluss eintreten,
dann kann man die auch selbst auf Haftungsübernahme verklagen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Als Landwirt Rechnung schreiben

Beitragvon T5060 » Do Jul 20, 2023 10:38

langholzbauer hat geschrieben:Für mich kleinen Einzelbauern klingt das immer verwirrender.
Wenn es ein Sturmschaden ist, dann besteht kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Besitzer des Trampolins.
Soweit logisch...
Aber dann fällt auch keine Haftpflicht aus.
Ob es ev. was von der eigenen Gebäude/Grundstücksversicherung geben kann, wäre noch zu prüfen...


Du verstehst auch gar nix. Wenn du deinen Pflichten nach gekommen bist, brauchst i.d.R. nicht haften
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