Och!
Ich hab das schon auf dem Schirm.
Der vermeintlich beklagte ist wegen Sturm raus.
Da gibt es 0, nichts zu fordern.
Am Ende bleibt die Frage, ob die Grundstücksversicherung,so denn abgeschlossen, den Zaun ab irgendwelchen Wetterschwellen übernimmt.