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Altes Fahrsilo überdachen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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37 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Alla gut » Mo Jan 09, 2023 19:29

Falke hat geschrieben:Wenn der Verwendungszweck ein Hackschnitzelbunker wäre, genügte es die Hackschnitzel mit "Gupf" einzublasen, Plane drüber und bissle beschweren. Fertig.

A. aus Ö.


Geht nicht .So werden die oberen 20cm schwarz weil sich die Feuchtigkeit oben staut .
Du kannst im Hochsommer bei Hitze trockenen Ware hacken ,es schwitz immer noch nach .
Wenn abdecken dann nur mit Flies , nicht mit Folie .
Wie wenn du einen Heurundballen in Mantelfolie würdest packen , da werden die äusseren 5 cm zu Mist .
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
Alla gut
 
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon ihc driver 94 » Mo Jan 09, 2023 19:32

Wenn du das dach auf rädern stellst? Dann darfst bauen wies lustig ist weil kein fester bau. So sind bei uns schon einige gartenhäusschen durchgeschleust worden.

Oberhalb deiner seitlichen fahrsilomauer ist da platz dass ein reifen fahren kann? Dann ein leichtes stahlgerüst und das ganze verschlagen mit holz oder anderem. Vll sogar praktisch wenn nur die hälfte des fahrsilos überdacht ist? Verschieben dann mit frontlader. Da wo die räderlaufwn kann man ja gehwegplatten hinlegen in einer linie oder je nach bau direkt räder auf dem rand der betonwände...

nur eine verrückte idee wie du dich durchmogeln könntest...stell mal ein bild ein deines silos. Bei uns qurd auch erst eins überdacht in der nähe sieht sauber aus der macht darin sein brennholz
ihc driver 94
 
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Groaßraider » Mo Jan 09, 2023 20:23

Alla gut hat geschrieben:
Falke hat geschrieben:Wenn der Verwendungszweck ein Hackschnitzelbunker wäre, genügte es die Hackschnitzel mit "Gupf" einzublasen, Plane drüber und bissle beschweren. Fertig.

A. aus Ö.


Geht nicht .So werden die oberen 20cm schwarz weil sich die Feuchtigkeit oben staut .
Du kannst im Hochsommer bei Hitze trockenen Ware hacken ,es schwitz immer noch nach .
Wenn abdecken dann nur mit Flies , nicht mit Folie .
Wie wenn du einen Heurundballen in Mantelfolie würdest packen , da werden die äusseren 5 cm zu Mist .


Klar geht's :klug:
post1854952.html#p1854952

Musst nur den Unterschied zwischen Gewebeplane und Folie kennen :lol:
Gruß R. M.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon egnaz » Mo Jan 09, 2023 20:47

Ganz so schwarz würde ich das Bauvorhaben nicht sehen.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... 18V2Anlage
Der 612er ist zwar im Außenbereich, dafür aber lof Betrieb.
Nach Hbo Anlage Punkt 1.3 zu Paragraph 63 braucht man in Hessen keine Baugenehmigung für Gebäude bis 6m Firsthöhe zum vorübergehenden Unterstand für Tiere und Erntegut. Aber die Gemeinde muss informiert werden und keine Einwände haben. Ab 4m Firsthöhe braucht man dann noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers, wenn ich das alles auf die schnelle richtig verstanden habe.
Gruß Eckhard
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon 038Magnum » Di Jan 10, 2023 10:02

Servus,

Ich sehe das Bauvorhaben auch als unkritisch bezüglich der Machbarkeit.
Nur geht es nicht ohne den Behördengang. Die HBO hat diesbezüglich zwei kleine "Haken":
Bei Bauten, die nur der Gemeinde gegenüber anzeigepflichtig sind, liegt es im Ermessen der Kommune, ob sie einen Nachweis über die "Anwendung allgemeiner Standards der Technik" verlangt. Den kannst du meines Wissens nach als Privatperson nicht erbringen. Wenn die Gemeinde das nicht fordert - Glück gehabt!

Der zweite Haken ist, wenn der erste Schritt der Anzeigepflicht nicht ausreicht, man zur Einreichung der Bauvoranfrage dies durch eine "befähigte Person" durchführen lassen muss.

Wie gesagt. Unmöglich ist das sicher nicht. Aber eben nicht ohne die Behörde.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Gazelle » Di Jan 10, 2023 10:12

.
egnaz hat geschrieben:Ganz so schwarz würde ich das Bauvorhaben nicht sehen.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... 18V2Anlage
Der 612er ist zwar im Außenbereich, dafür aber lof Betrieb.
Nach Hbo Anlage Punkt 1.3 zu Paragraph 63 braucht man in Hessen keine Baugenehmigung für Gebäude bis 6m Firsthöhe zum vorübergehenden Unterstand für Tiere und Erntegut. Aber die Gemeinde muss informiert werden und keine Einwände haben.



Da muss man in den Kommentar zur HBO schauen, wie das gemeint ist.

"Vorübergehend" kann bedeuten, dass dort hin und wieder mal was eingelagert wird.
Es kann aber auch bedeuten, dass nach der vorübergehenden Einlagerung
der Unterstand wieder abgebaut werden muss.
Also wie 'fliegende Bauten'.
.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Gazelle » Di Jan 10, 2023 10:16

038Magnum hat geschrieben:
Der zweite Haken ist, wenn der erste Schritt der Anzeigepflicht nicht ausreicht, man zur Einreichung der Bauvoranfrage dies durch eine "befähigte Person" durchführen lassen muss.



Wieso ist das ein 'Haken' ?

Dafür gibt es Leute, wie mich, die eine Bauvorlageberechtigung haben.

Am Landgericht darf auch niemand auftreten, der nicht Rechtsanwalt ist.
Solche Verfahrensvorschriften dienen zur Vereinfachung.
Wenn Fachleute sich unterhalten ist es eben etwas anderes,
als wenn Laien denken, sie können in allen Fachgebieten was substantielles
vortragen.
.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon 240236 » Di Jan 10, 2023 10:44

Gazelle: Man müsste nur die ganze Baugesetzgebung vereinfachen, dann käme alles günstiger und man bräuchte nicht so viel Sesselpfurzer.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon rundumadum » Di Jan 10, 2023 11:29

Genau letztere müssen doch immer mehr werden...
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon egnaz » Di Jan 10, 2023 12:26

Gazelle hat geschrieben:.
egnaz hat geschrieben:Ganz so schwarz würde ich das Bauvorhaben nicht sehen.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bs ... 18V2Anlage
Der 612er ist zwar im Außenbereich, dafür aber lof Betrieb.
Nach Hbo Anlage Punkt 1.3 zu Paragraph 63 braucht man in Hessen keine Baugenehmigung für Gebäude bis 6m Firsthöhe zum vorübergehenden Unterstand für Tiere und Erntegut. Aber die Gemeinde muss informiert werden und keine Einwände haben.





Da muss man in den Kommentar zur HBO schauen, wie das gemeint ist.

"Vorübergehend" kann bedeuten, dass dort hin und wieder mal was eingelagert wird.
Es kann aber auch bedeuten, dass nach der vorübergehenden Einlagerung
der Unterstand wieder abgebaut werden muss.
Also wie 'fliegende Bauten'.
.

Unter vorübergehend ist zu verstehen, dass die Nutzung nicht dauerhaft sein darf. Sonst wäre ein Unterstand für Tiere ja ein Stallgebäude. Das ganze ist natürlich auslegungssache und schwer überprüfbar.
Um fliegende Bauten handelt es sich dabei nicht, die haben noch ihre eigenen Pragraphen.
Gruß Eckhard
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon langholzbauer » Di Jan 10, 2023 13:31

240236 hat geschrieben:Gazelle: Man müsste nur die ganze Baugesetzgebung vereinfachen, dann käme alles günstiger und man bräuchte nicht so viel Sesselpfurzer.

Die Gesetzgebung hat schon ihren Sinn.
Ich habe keine Lust als Feuerwehrmann Menschen und Sachwerte aus dahin gepfuschten Bauwerken zu retten!
Aber neulich beschrieb jemand das Problem ganz gut.
Baubehörden müssen sich endlich wieder als" Genehmigungsbehörden " verstehen!
Eine genehmigungsfähige Zeichnung für die 3,5m breite Siloüberdachung mit 4 m Durchfahrtshöhe kostet ja nun auch nicht die Welt.
Eine Zimmerei des Vertrauens kann da auch gute Kontakte herstellen, wenn sie den Auftrag in Aussicht hat, oder ist u U. sogar selbst vorlageberechtigt.

Das ließe sich aber auch kostengünstig in Rundholzkonstruktion mit freitragenden Trapezblechen und in Eigenleistung ausführen, wenn es nicht unbedingt ein schmuckes Fachwerk werden soll. :wink:
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon 240236 » Di Jan 10, 2023 13:51

langholzbauer hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Gazelle: Man müsste nur die ganze Baugesetzgebung vereinfachen, dann käme alles günstiger und man bräuchte nicht so viel Sesselpfurzer.

Die Gesetzgebung hat schon ihren Sinn.
Ich habe keine Lust als Feuerwehrmann Menschen und Sachwerte aus dahin gepfuschten Bauwerken zu retten!
Aber neulich beschrieb jemand das Problem ganz gut.
Baubehörden müssen sich endlich wieder als" Genehmigungsbehörden " verstehen!
Eine genehmigungsfähige Zeichnung für die 3,5m breite Siloüberdachung mit 4 m Durchfahrtshöhe kostet ja nun auch nicht die Welt.
Eine Zimmerei des Vertrauens kann da auch gute Kontakte herstellen, wenn sie den Auftrag in Aussicht hat, oder ist u U. sogar selbst vorlageberechtigt.

Das ließe sich aber auch kostengünstig in Rundholzkonstruktion mit freitragenden Trapezblechen und in Eigenleistung ausführen, wenn es nicht unbedingt ein schmuckes Fachwerk werden soll. :wink:
Genau, das ist das was ich meine. Meinem Cousin sein Betrieb steht in einem Hochwassergebiet, und zudem geht die Einflugschneiße eines kleinen örtlichen Verkehrslandeplatzes drüber. Bei einer Baugröße von 16 x 18 m hat das Plan zeichnen, genehmigen dur Wasserrecht, Untere Naturschutzbehörde, Luftfahrtbundesamt alleine schon 40 000€ gekostet ohne Statik, ohne daß erst ein Handgriff auf der Baustelle geschehen ist. Das ist doch irre.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon langholzbauer » Di Jan 10, 2023 14:04

Da die hier geplante Geschichte praktisch als Umbau einzustufen ist, brauchen wir jetzt nicht mit solchen extremen Beispielen um uns zu werfen. :wink:
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Schwabenjung26 » Di Jan 10, 2023 14:24

ich habs gemacht in 2016.
Silo 6x15m, einseitig am Schuppen anbetoniert, andere Seite freie Betonwand.
Freie Betonwand paar Stützen draufbetoniert, Leimbinder drauf. Andere Seite am Schuppen nochmals einen Leimbinder als Pfette angebracht, dann Blechdach drüber.
Waren insgesamt um die 4-5 Tage Arbeit.
Innenberich, stört sich niemand dran und gab auch keine "Anfragen" deswegen. Nachbar ist froh weil er das alte Silo nicht mehr sieht sondern nur braunrotes Dach.

Kollege wollte das abkupfern und hat bei der Nachbargemeinde angefragt, diese haben aber keine Baurechtsbehörde.
Weitergabe ans Landratsamt und diese wollen eine formelle Baugenehmigung. Pech gehabt.
Aus meiner Sicht: Nicht lange fragen.
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Re: Altes Fahrsilo überdachen

Beitragvon Müller-Hammeldorf » Di Jan 10, 2023 14:48

Denkt bitte an die Gebührenbefreiung nach Reichssiedlungsgesetz
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