Sollte aber auch nur verdeutlichen das Anhänger hinter Anbaugeräten (in diesem Fall halt die Winde...) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durchaus zulässig ist.
EDIT: Interessant was zum Thema Sattelzug im Gesetz steht:
§ 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.