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anhänger an seilwinde

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon DX85 » So Apr 19, 2009 23:49

Ist halt die Frage was genau in diesem Fall eine Behelfsladefläche ist. Nen Geräteträger fällt da ja kaum drunter, der hat die Fläche ja nicht als Anbaugerät im Dreipunkt. Hat denn eine Sattelzugmaschine noch eine normale Bolzenkupplung zusätzlich? Hab noch nie eine Sattelzugmaschine mit Ladefläche gesehen, kann mir darunter daher nichts vorstellen.

Sollte aber auch nur verdeutlichen das Anhänger hinter Anbaugeräten (in diesem Fall halt die Winde...) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen durchaus zulässig ist.

EDIT: Interessant was zum Thema Sattelzug im Gesetz steht:

§ 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Apr 20, 2009 7:04

DX85 hat geschrieben:EDIT: Interessant was zum Thema Sattelzug im Gesetz steht:

§ 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.


ja damit ist der komplette Zug gemeint, also die XXL Laster die sie letztens mal getestet haben und jetzt vielleicht von der EU doch genehmigt werden...
Die Sattelzugmaschine gilt als "Zugmaschine" und darf 2 Hänger ziehen - sogar Sonntags ;-) - zumindest hab ich das so beim 2er gelernt :-)
Gruß Jo


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Beitragvon willems-energie » Mo Apr 20, 2009 8:46

Hallo

Das Fahren mit einer Winde und Anhänger ist sehr praktisch aber man darf auch gewisse Gefahren nicht unterschätzen. So ist das Anhängemaul der Winde (welches eigentlich nur für das Einhängen des Seils zum Arbeiten mit einer Umlenkrolle gedacht ist) nicht drehbar und ich habe mir somit schon im Wald die Schere meines Zweiachsers verzogen (Kippgefahr!). Ferner sollte einem der normale Menschenverstand sagen, dass eine solche AHK, welche nur mit zwei Schrauben M 12 befestigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr mit einem vollbeladenen Anhänger NICHTS zu suchen hat. Ein nicht- luftdruckgebremster Anhänger bleibt nämlich nicht so einfach stehen....

Gruß
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Beitragvon wiso » Mo Apr 20, 2009 9:02

willems-energie hat geschrieben:...(welches eigentlich nur für das Einhängen des Seils zum Arbeiten mit einer Umlenkrolle gedacht ist)...

...welche nur mit zwei Schrauben M 12 befestigt ist...


Also hängst du ein Seil dort ein, welches im Umlenkrollenbetrieb die volle Zugkraft der Winde von in meinem Fall 6t auf die zwei M12er Schrauben gibt. Das ist OK.

Wenn ich aber einen Anhänger, der laut Gesetzgeber eh maximal 5t wiegen darf daran anhängen will, sind die Schrauben zu schwach? :shock:

Bitte erklär mir das nochmal.


Gruß wiso
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Beitragvon sKarle » Mo Apr 20, 2009 9:06

wiso hat geschrieben:
Wenn ich aber einen Anhänger, der laut Gesetzgeber eh maximal 5t wiegen darf daran anhängen will, sind die Schrauben zu schwach? :shock:

Bitte erklär mir das nochmal.


Gruß wiso


Wobei ein 5 tonnen Anhänger sicher keine 5 Tonnen zugkraft braucht
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Beitragvon willems-energie » Mo Apr 20, 2009 9:41

@wiso

Wenn ich eine Umlenkrolle benutze, habe ich die halbe Seilzuggeschwindigkeit, aber die doppelte Zugkraft (Prinzip Flaschenzug) an der Last. Bei einer 4 t Winde könnte man somit theoretisch 8t ziehen (Siehe Beispiel Nr. 2). Ich jedenfalls würde nicht mit einem vollbeladenen Anhänger im öffentl. Straßenverkehr an der Winde fahren...auch wenns lästig ist umzuhängen :wink:


Gruß
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Beitragvon wiso » Mo Apr 20, 2009 10:35

Genau, Bild 2 zeigt es in seiner vollen Deutlichkeit, daß du bei einer 4t-Winde mit beweglicher Umlenkrolle (an der die Last hängt) und dem Seilende am Zugmaul der Winde auch 4t Zugkraft auf das Zugmaul ausgeübt wird, während auf die Last eine Zugkraft von 8t wirkt.

4t auf die Windentrommel plus 4t aufs Zugmaul ergeben die 8t, die dem gegenüber auf die Last wirken. Irgendwo muss die Kraft schon herkommen. Auch ein Flaschenzug kann die Gesetze der Physik nicht ausser Kraft setzen.

Und zum Thema Anhänger an der Winde: Solange ich mich im gesetzlichen Rahmen bewege, habe ich keinerlei Bedenken, einen Anhänger an der Winde mitzuführen.

Ich werde es heute Nachmittag gleich wieder tun, wenn ich ein bisschen Käferholz schlage und gleich abfahre.


Gruß wiso
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Apr 20, 2009 13:01

willems-energie hat geschrieben:So ist das Anhängemaul der Winde....nicht drehbar. Ferner sollte einem der normale Menschenverstand sagen, dass eine solche AHK, welche nur mit zwei Schrauben M 12 befestigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr mit einem vollbeladenen Anhänger NICHTS zu suchen hat. Ein nicht- luftdruckgebremster Anhänger bleibt nämlich nicht so einfach stehen....

Gruß


ja also genau da ist glaub auch das problem der Kupplungen, sie sind nicht drehbar und damit nur "Notkupplungen" wie an den meisten 4-Achs-LKW hinten...
wenn natürlich die Öse an der Auflaufeinrichtung drehbar ist gehts glaub wieder, Prüfzeichen braucht aber jede Anhängerkupplung auf öffentlichen Strassen.
2M12 (8.8) sind zugelassen für 4*36.8 = 147,2kN statische Last (Gewinde in der Scherfuge) = 14,72t und dürfen daher nicht das Problem sein.
Gruß Jo


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Beitragvon O´Hara » Mo Apr 20, 2009 22:38

Ich habs schon wieder getan .... ;-)
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Beitragvon Holzteufele » Mi Apr 22, 2009 21:09

abu_Moritz hat geschrieben:
willems-energie hat geschrieben:So ist das Anhängemaul der Winde....nicht drehbar. Ferner sollte einem der normale Menschenverstand sagen, dass eine solche AHK, welche nur mit zwei Schrauben M 12 befestigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr mit einem vollbeladenen Anhänger NICHTS zu suchen hat.


ja also genau da ist glaub auch das problem der Kupplungen, sie sind nicht drehbar und damit nur "Notkupplungen" wie an den meisten 4-Achs-LKW hinten...
wenn natürlich die Öse an der Auflaufeinrichtung drehbar ist gehts glaub wieder, Prüfzeichen braucht aber jede Anhängerkupplung auf öffentlichen Strassen.
2M12 (8.8) sind zugelassen für 4*36.8 = 147,2kN statische Last (Gewinde in der Scherfuge) = 14,72t und dürfen daher nicht das Problem sein.


Muß mich auch wieder mal melden
-drehbare AHK:
im LOF-Bereich hinter Anh bis 25 Km/h
muß nicht sein. -ich erspare es mir den Gesetzestext zu suchen
auf das Prüfzeichen kann man allerdings nicht verzichten..

Das mit dem 4-Achs-LKW-Kupplungen am Heck müsstest Du näher ausbauen, denn da gibts ein paaaaar Ausnahmen, Unterschiede und Sonderfälle

O'Hara hat geschrieben:Ich habs schon wieder getan .... Wink

meldet euch bitte auch mal so euphorisch nachdem Ihr mal angehalten worden seit... dann bitte mit dem entsprechenden Mandat... damit andere gewarnt sind.....
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Beitragvon DX85 » Mi Apr 22, 2009 23:45

@Holzteufele: ich würd auch mal drauf tippen das die Geschichte mindestens mal an den sogenannten Kupplungen scheitert die von den Windenherstellern mitgeliefert werden. Dieses 'Machwerk' das den Winden beiliegt (Typkennzeichnung fehlt eh....) kann kein vernünftiger Mensch im Strassenverkehr benutzen.......
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Beitragvon abu_Moritz » Do Apr 23, 2009 7:19

DX85 hat geschrieben:@....kann kein vernünftiger Mensch im Strassenverkehr benutzen.......


vernünftige Menschen kaufen ihr Holz breim nächsten Baumarkt und verbringen die ersparte Zeit bei der Frau in der Küche .... :lol: 8)

aber es ist schön manchmal unvernünftig zu sein.... 8)
Gruß Jo


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