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Antibiotikamonitoring/Rind II

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » So Jan 08, 2023 20:34

Nun sind auch die Tierärzte bei der Dokumentaion der AB-Maßnahmen ganz maßgeblich mit im Boot. Zumindest wenn sie Betriebe betreuen, die jetzt zum erweiterten Kreis der dokumentationspflichtigen Betriebe gehören. Die Milchviehbetriebe z.B. gehören jetzt dazu und die Rindermastbetriebe fallen raus. Es gibt also auch noch gute Entwicklungen. Die Rindermast ist, bezüglich eines notwendigen AB-Maßnahmen-Managements, als irrelevante Größe aufgefallen und muss deshalb zukünftig keine besondere Dokumentation mehr betreiben. Meinen TA wird das freuen. :D
Nach 3 Jahren soll es eine Auswertung der dann vorliegenden Ergebnisse geben. Neue Erkenntnisse könnten dann zu veränderten Maßnahmen führen.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon Cowboy74 » So Jan 08, 2023 21:45

Wieso fallen die Rindermastbetriebe raus? Wo steht das? Habe es so verstanden, daß die Milchkuhbetriebe dazu kommen. Also das jetzt so ziemlich alles dem Monitoring unterliegt.
Deutz statt Fendt - das ist der Trend. ;-)
Pressen kauft man am besten aus Irland.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » So Jan 08, 2023 21:59

Ich habe es vor 2 Wochen über die Beraterinfo mitgeteilt bekommen. Aktuell steht es auch in der "Bauernzeitung", Ausgabe Nr. 1 vom 06.01.2023, Seite 47 linke Spalte oben. Dort heisst es wörtlich:"Mastrinder sind rausgefallen, da bei ihnen kaum Antibiotika angewendet werden".
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon Cowboy74 » So Jan 08, 2023 22:07

Das sind gute Nachrichten, danke für die Info.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon datzei » So Jan 08, 2023 22:16

Bei QS ist ab1.1.23 Antibiotikamonitoring bei Rindermast verpflichtend.
Habe am 19.12.22 die überarbeiteten QS-Leitfäden bekommen.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » So Jan 08, 2023 22:21

datzei hat geschrieben:Bei QS ist ab1.1.23 Antibiotikamonitoring bei Rindermast verpflichtend.
Habe am 19.12.22 die überarbeiteten QS-Leitfäden bekommen.


Das verstehe ich jetzt nicht. In der Beraterinfo habe ich auch mitgeteilt bekommen, dass QS auch die Übermittlung der AB-Maßnahmen im Rinderbereich auch bei der Mast, an die staatliche Datenbank anbietet. Warum, wenn die Datenbank diese Infos gar nicht mehr will? Oder greift QS da für eine Arbeit ab die gar nicht stattfindet?
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon datzei » So Jan 08, 2023 22:27

DWEWT hat geschrieben:
datzei hat geschrieben:Bei QS ist ab1.1.23 Antibiotikamonitoring bei Rindermast verpflichtend.
Habe am 19.12.22 die überarbeiteten QS-Leitfäden bekommen.


Das verstehe ich jetzt nicht. In der Beraterinfo habe ich auch mitgeteilt bekommen, dass QS auch die Übermittlung der AB-Maßnahmen im Rinderbereich auch bei der Mast, an die staatliche Datenbank anbietet. Warum, wenn die Datenbank diese Infos gar nicht mehr will? Oder greift QS da für eine Arbeit ab die gar nicht stattfindet?

Keine Ahnung :?
Mein Tierarzt muß sich auch bei QS www.qualifood.de registrieren,sonst muß ich den Ta auch noch wechseln. :evil:
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » So Jan 08, 2023 22:35

Der TA gibt die Antibiotikaanwendung ein und der Tierhalter muss die Eingabe/Anwendung in der Antibiotikadatenbank bestätigen. Dieser ganze Vorgang kann an die QS weitergeleitet werden. Somit würde sich die TA-Registrierung bei QS erledigen. Dazu dürften nämlich auch die wenigsten TAe bereit sein.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon 4911 » Fr Jan 13, 2023 20:42

Wer mehr als 25 Milchkühe hält, muss eine Meldung in der hi tier datenbank machen, spätestens bis morgen. Ist das so korrekt?
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon Rohana » Fr Jan 13, 2023 20:57

Meldung von was genau? Deiner Tierzahl? Den AB? ... ?
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon Marian » Fr Jan 13, 2023 21:05

Meldung des Antibiotika Einsatzes im Halbjahr wie bei Rindermast schon seit Jahren üblich. Wenn nichts eingesetzt wurde muss trotzdem eine Nullmeldung gemacht werden. Macht bei mir der TA als Dienstleistung.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon 4911 » Fr Jan 13, 2023 21:05

Bei top agrar steht ein Artikel, dass Milchviehhalter die Meldefrist am 14. 01. beachten müssen. Ist ein bezahl-Artikel, kann nur die Überschrift lesen.
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon Rohana » Fr Jan 13, 2023 21:05

Marian hat geschrieben:Meldung des Antibiotika Einsatzes im Halbjahr wie bei Rindermast schon seit Jahren üblich. Wenn nichts eingesetzt wurde muss trotzdem eine Nullmeldung gemacht werden. Macht bei mir der TA als Dienstleistung.

Das soll doch vom TA gemeldet werden bei Milchvieh, hiess es immer :?: Ein Königreich für EINE simple und schlüssige Anleitung... :roll:
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » Fr Jan 13, 2023 21:25

Milchvieh war bisher vom AB-Monitoring nicht erfasst. Deshalb muss auch jetzt im Januar keine Meldung an das HIT bemacht werden. Der TA muss jetzt bis zum 30.06. die AB-Maßnahmen im MIlchviehbereich an das HIT melden. Der Tierhalter muss dann die Maßnahmen bestätigen.
Für Mastrinder die bisher gehalten wurden und mit AB behandelt wurden, müssen bis zum 15.01.23, für das 2. Halbjahr 2022, alle AB-Maßnahmen gemeldet werden. Das entfällt für die Zeit ab dem 01.01.2023. Ganz offensichtlich gilt das nicht für QS-Tierhalter. :D
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Re: Antibiotikamonitoring/Rind II

Beitragvon DWEWT » Mo Feb 13, 2023 12:34

Pustekuchen!
Von wegen Mastbetriebe werden nicht mehr behelligt. Sie sind zwar aus dem Monitoring heraus, für sie gibt es aber ein Beobachtungsprogramm. Der TA muss die Maßnahme nur quantitativ melden. Z.Zt. geht das noch nicht, weil die damit befassten Ämter noch auf Anweisungen der Politik warten und die solftware noch nicht funktioniert. Das kommt einem ja irgendwie sehr bekannt vor. D.h., die TAe müssen die Meldungen in ihrem Apothekenprogramm sammeln und spätestens zum 14.07.2023 dem Amt, über das HIT, melden. Bis dahin sollen auch die technischen Voraussetzungen bei den Ämtern geschaffen sein. Man ist geneigt zu sagen: Typisch Deutschland!
btw: Bis zum 14.07.23 müssen die Tierhalter die Meldungen der TAe im HIT bestätigen.
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