
Nach 3 Jahren soll es eine Auswertung der dann vorliegenden Ergebnisse geben. Neue Erkenntnisse könnten dann zu veränderten Maßnahmen führen.
Aktuelle Zeit: Fr Okt 17, 2025 3:01
datzei hat geschrieben:Bei QS ist ab1.1.23 Antibiotikamonitoring bei Rindermast verpflichtend.
Habe am 19.12.22 die überarbeiteten QS-Leitfäden bekommen.
DWEWT hat geschrieben:datzei hat geschrieben:Bei QS ist ab1.1.23 Antibiotikamonitoring bei Rindermast verpflichtend.
Habe am 19.12.22 die überarbeiteten QS-Leitfäden bekommen.
Das verstehe ich jetzt nicht. In der Beraterinfo habe ich auch mitgeteilt bekommen, dass QS auch die Übermittlung der AB-Maßnahmen im Rinderbereich auch bei der Mast, an die staatliche Datenbank anbietet. Warum, wenn die Datenbank diese Infos gar nicht mehr will? Oder greift QS da für eine Arbeit ab die gar nicht stattfindet?
Marian hat geschrieben:Meldung des Antibiotika Einsatzes im Halbjahr wie bei Rindermast schon seit Jahren üblich. Wenn nichts eingesetzt wurde muss trotzdem eine Nullmeldung gemacht werden. Macht bei mir der TA als Dienstleistung.
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