Nun sind auch die Tierärzte bei der Dokumentaion der AB-Maßnahmen ganz maßgeblich mit im Boot. Zumindest wenn sie Betriebe betreuen, die jetzt zum erweiterten Kreis der dokumentationspflichtigen Betriebe gehören. Die Milchviehbetriebe z.B. gehören jetzt dazu und die Rindermastbetriebe fallen raus. Es gibt also auch noch gute Entwicklungen. Die Rindermast ist, bezüglich eines notwendigen AB-Maßnahmen-Managements, als irrelevante Größe aufgefallen und muss deshalb zukünftig keine besondere Dokumentation mehr betreiben. Meinen TA wird das freuen.
Nach 3 Jahren soll es eine Auswertung der dann vorliegenden Ergebnisse geben. Neue Erkenntnisse könnten dann zu veränderten Maßnahmen führen.