Stellt euch vor, heute hatte ich eine so wörtlich "Nachkontrolle" des oben beschriebenen Falles .
VIER Personen reisten vom LRA an, hab gleich gefragt ob ich die Hände erheben soll .Ja ja zwei wären Azubi ,die müssen auch mal raus hies es . Langeweile wa ?
Die Stimmung war zu Beginn recht locker, sie wollen nur nochmals schauen und dann hab ich Ruhe .
Jetzt war es heute Morgen so dass der Mist nicht frisch aufgeschoben war und etwa zwei FL Schaufeln Mist lagen auf der Vorplatte, also vor der eigentlichen Miststätte .
Vorplatte ca 15 x15 Meter geht mit einer kleinen vertiefung in Mistplatte (6 x 28) über, alles Wasser der Miste UND der Vorplatte fliest durch Gefälle IN die darunter liegende Grube.
Auf der Vorplatte ist eine kleine Vertiefung in der ca 3 Liter (geschätzt ) "braune Brühe " stehen .
Daran hat sich der Rändelsführer aufgegeilt , das dürfe nicht sein ! Auch der Mist darf nicht vor der eigentlichen Miststätte gelagert sein, obwohl alles in die selbe Öffnung (Güllegrube)
fliesst und alles betoniert ist .
Dann wurde er kurz deutlich, ob er ein Schreiben verfassen müsse, oder ob es mündlich reichen würde ... Ich bin locker freundlich geblieben, er auch . Trotzdem hatte ich den Eindruck er musste mir kurz zeigen wer am längeren Hebel sitz .
Fazit er komme in ca einem halben Jahr wieder, möchte da keinen Mist auf der Vorplatte liegen sehen und auch die Pfütze nicht mehr.
Meine Einschätzung, er wollte unbedingt was finden, das ist ja alles schwer begründbar , selbst wenn ich auf der Vorplatte Mist lagern würde.
Um den eigentlichen Hinweis von damals (Gülle fliese in den Bach ) ging es natürlich überhaupt nicht mehr, wie auch , es ist ja gar kein Bach in der Nähe .