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Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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33 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Sturmwind42 » Sa Mär 05, 2022 11:32

Hallo folgender Fall :
Hab den Angaben vom LRA zufolge , eine Anzeige bekommen, von meinem Betrieb aus würde Gülle in einen Bach fliesen (Bach 300 Meter entfernt ) .
Kontrolle vor Ort durch LRA mit Eröffnung des Vorwurfs und Besichtigung der Miststätte/Güllegrube. Gülle hab ich schon
ü 20 Jahre keine mehr .
Zunächst hies es, es wäre eine anonyme Anzeige. Einer der beiden Kontrolleure hat sich aber verredet und es kam heraus dass der Anzeigende doch bekannt ist.
Es konnte nichts gegen mich fest gestellt werden, alles soweit ok.
Ich wollte den Namen des Anzeigenden erfahren und fragte wie ich vorgehen müsse. "Das fällt unter Datenschutz " , also keine Angaben, ich könne beim Abteilungsleiter noch anfragen .
Dies hab ich dann per Mail gemacht mit etwa gleicher Antwort, also Datenschutz UND weil kein Verfahren eröffnet wurde, könne ich auch keine Akteneinsicht beantragen .


Vor 20 J. hat mich einer während einer genehmigten Baumassnahme angezeigt , Kontrolle durch LRA --- "alles ok , ich kann ihnen den Bau nicht einstellen" . Damals nachgehakt, ich müsse Akteneinsicht beantragen welche ich auch bekommen habe . Im LRA habe ich seinerzeit die Akte zum anschauen bekommen, in einem Zimmerlein des LRA hab ich diese durchforstet und wusste sogleich WER mich angezeigt hat . War damals kein Problem .

Warum ging das damals und heute nicht ?

Frage : Kennt sich da wer aus ? Ähnlichen Fall gehabt ? Kann doch nicht sein dass ich nicht in Erfahrung bringen kann wer gegen mich vorgeht ! Oder doch ?
Könnte ich im Umkehrschluss nicht Anzeige wegen Verleumdung stellen ?
Und ja ich weiss Rechtsanwalt , aber man kann ja mal fragen .

Wer sich daran stört , einfach weiter klicken, danke .
Sturmwind42
 
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon T5060 » Sa Mär 05, 2022 12:16

Schlaf drüber und haks ab. Man muss einfach lernen, dass Hater die höchste Stufe des Neids sind und deinen Erfolg bestätigen. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon 210ponys » Sa Mär 05, 2022 13:06

soweit ich weiß wird im Landwirtschaftlichen Bereich Anonymen anzeigen nicht mehr nachgegangen! Sollte es aber doch mal zu einer Anzeige mit bestand kommen würde ich Akteneinsicht beantragen...
Neid ist die höchste form der Anerkennung!
210ponys
 
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon langholzbauer » Sa Mär 05, 2022 13:08

Da Dir der Anzeigende eine Straftat anhängen wollte, hast Du als , von der Kontrollbehörde bewiesen, unschuldiger das Recht bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen "falscher Verdächtigung" zu erstatten.
Ob, oder was dabei raus kommt sei mal dahin gestellt...
Einfach abhaken und als für Dich positive CC-Kontrolle verbuchen, spart unnötige Nerven. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon GeDe » Sa Mär 05, 2022 13:18

Als erledigt betrachten...
Oder eine kleine Anzeige ins Gemeindeblatt, damit der Anonyme auch weiß daß entgegen seinem "Wissen" alles rechtens und in Ordnung ist. Auch Andere werden dann aufmerksam und wissen daß ein Nichtgönner Leute falsch beschuldigt und anschwärzt.
GeDe
 
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Neo-LW » Sa Mär 05, 2022 13:43

Moin,

du bist kein 'Organ der Rechtspflege'.
Deswegen gab es keine Akteneinsicht.

Ein RA ist das aber.
Der kann die Unterlagen einsehen.

Dann ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung stsrten.
Da werden dann diese Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben.
Dort ist auch wieder Akteneinsicht durch den RA möglich.



Olli
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Zement » Sa Mär 05, 2022 13:57

Lass die Sache ruhen, alles andere bringt nichts.
Was du höchstens machen kannst, ist ein Schild bei Rohr aufstellen, mit der Aufschrift: "Von der LRA , für okay bescheinigt."
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Neo-LW » Sa Mär 05, 2022 14:28

Moin,

Falsche Verdächtigung ist strafbar nach §164 StGB.

Das ist die Möglichkeit, sich in solchen Fällen zu wehren.

Sowas hilft auch das Denunziantentum und die Blockwartmentalität
in Deutschland einzudämmen.


Olli
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Zement » Sa Mär 05, 2022 16:01

Es war keine Verdächtigungen, sondern nur Anzeige, mehr nicht.
Bloß kein Aufriss darum machen. Sturmwindxx hätte davon garnix, nur Ärger und Streit und Zeit kostet das auch noch..
Olli der Astroturfing
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Flozi » Sa Mär 05, 2022 16:23

Hy
Würde einfach mal ne Gegenanzeige aufgeben wg verleumdung oder falscher Verdächtigung, und schauen was passiert.
Viele Grüße Flozi
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Teddy Bär » Sa Mär 05, 2022 16:53

Bei einer einzelnen solchen Anzeige bringt es wohl nicht viel dagegen vorzugehen. Wozu auch?
Hier war so ein Fall. Zwar etwas länger her. Da war eine Frau, die machte jede Woche 1 oder 2 Anzeigen bei der Polizei. Das ging Monate so. Verschiedene Nachbarn die immer angezeigt wurden waren mit den Nerven am Ende. Der Polizei wurde es schließlich zu bunt. Die musste schließlich jedes mal ausrücken. Ein Nachbar machte dann eine Anzeige wegen böswilliger Verleumdung gegen die Frau. Die Frau wurde zum Richter gerufen. Keine Ahnung was der ihr erklärt hat, die Frau hat nie wieder irgend jemanden angezeigt.
Wie sich später rausstellte war die Frau psychisch krank. Die muss alle paar Jahre in den "Urlaub". Dieser Urlaub wird aber von der Krankenkasse bezahlt und da wird dann die Festplatte neu formatiert. Danach geht es wieder eine Weile.
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Sturmwind42 » Sa Mär 05, 2022 19:45

Teddy Bär hat geschrieben:Bei einer einzelnen solchen Anzeige bringt es wohl nicht viel dagegen vorzugehen. Wozu auch?
Ganz einfach erklärt : Ich hab einen schweren Verdacht und möchte wissen ob ich da richtig liege . Der in Frage kommende Bereich ist nur von sehr sehr wenigen aussenstehenden Personen einsehbar, es kommen also nicht viele Personen in Frage .
Liegt mein Verdacht richtig, würde ich meinen Sichtschutz verlängern und ich hätte wahrscheinlich Ruhe . Geschieht dies nicht kann ich mir vorstellen das diese Aktion nur ein kleiner Anfang war. Immer schwierig wenn eine eigentlich gschaftliche Person plötzlich in den Ruhestand kommt und nicht weiss wie man die Zeit totschlagen soll .
Liege ich falsch, dann kann es nur wer sein der hier bei mir aus und ein geht, für den Fall würde ich sofort ein Haus u Hofverbot schriftlich mit Einschreiben und Zeugen verschicken .
Ich mag nur in Frieden leben, nicht mehr .
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Lemberger » Sa Mär 05, 2022 21:07

Ich wurde als 16-jähriger vor vielen Jahren fälschlicherweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von einem Unbekannten angezeigt. Mein Vater hat dann Anzeige wegen Verleumdung gestellt. Der von ihm beauftragte Anwalt hat dann Akteneinsicht erhalten und wir den Namen des Unbekannten.
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Sturmwind42 » So Mär 06, 2022 8:17

Der §164 StGB kommt mir schon etwas suspekt vor . Der Staat hat doch daran Interesse jedes Vergehen zu ahnden. Hier wird der Anzeigende ja zum Straftäter, zumindest wenn der sich nicht ganz 100 % sicher ist dass der auch war .

Demzufolge müsste ich, sollte ich jemanden anzeige wollen, mir wirklich sicher sein dass dem auch so ist, ansonsten mache ich mich selbst strafbar.
Das erschliesst sich mir nicht, so könnte man ja eigentlich gar keinen Verdacht melden .

Oder was daran verstehe ich falsch ?

@ Lemberger , schön dass ihr den Feind ausfindig machen konntet, wurde er denn auch bestraft ?

@ Teddy, möchtest du nicht wissen wer gegen dich arbeitet ?

Wo liegt der Unterschied zwischen Verdächtigung und Anzeige ? Wenn ich eine Verdächtigung melde, dann hab ich halt mündlich angezeigt .
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Re: Anzeige wegen Gülleeinleitung in Gewässer

Beitragvon Barbicane » So Mär 06, 2022 9:05

Verleumdung liegt hier keine vor.
Zur richtigen Verleumdung wird es erst, wenn ein Gericht feststellt dass die Vorwürfe falsch sind und die Falschbehauptung Schaden verursacht hat.
Das würd ich hier nicht anstreben.

Hier ist das Amt lediglich einem Hinweis nachgegangen.
Wo kämen wir da hin, wenn jede Nachfrage bei einem Amt darin enden würde, dass der Nachfragende bis zu 2 Jahre (Strafe für richtige Verleumdung) eingesperrt wird?

Genauso hat der Hinweisgeber natürlich ein Recht darauf anonym zu bleiben.
Es soll ja kranke Schwachköpfe geben die demjenigen dann nachstellen.

Man darf über die ganzen "Anzeigerentner" nicht vergessen dass es auch genug absolut gerechtfertigte Hinweise und Anzeigen gibt.

Zur Akteneinsicht braucht man in einem laufenden Verfahren keinen Anwalt, das Recht hat jeder Betroffene, wenn das zur Verteiligung für ihn nötig ist.

Hier wird aber nix verteiligt, es gibt ja keinen Fall.

Ich würd's gut sein lassen und mir frühestens Gedanken machen wenn sowas wieder passiert.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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