Servus,
Das Thema ist eine heiße Kiste, wir haben leider auch so einen (wenn ich sage der Schnee ist schwarz, dann ist er schwarz ) Förster,
da wird das Gesetz gerne mal gedehnt und gedreht wie es am besten passt, da kommt keiner dagegen an.
Da wir aber die geauen Umstände und Umfang der Fällaktion bzw. Beschädigungen nicht wissen kann man auch wenige Empfehlungen geben, da es auch mit dem BGM wohl grössere Probleme gibt.
Prinzipiell gilt aber, wie man in den Wald hineinruft, d.h. bei einer Fichtenfällung bin ich nicht gezwungen alles zum Nachbarn zu schmeissen .
Macht man nicht.
MfG