Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 21:38

Arten Motorsägenschein

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Arten Motorsägenschein

Beitragvon rs46max » Di Okt 06, 2009 19:02

hallo,

könnt ihr mich mit den info´s zum schein informieren, welche unterschiedlichen es gibt. es gibt doch den großen und kleinen schein.

gruß
heiko
Benutzeravatar
rs46max
 
Beiträge: 70
Registriert: Fr Jan 16, 2009 0:10
Wohnort: Meck-Pomm
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon 19stefan79 » Di Okt 06, 2009 19:53

Beim "kleinen Schein" darf man Stämme nur im liegen zersägen. Dieser dauert 1 Tag. Man bekommt die Säge erklärt, schärfen der Kette etc. Beim "großen Schein" (dauert 2 Tage) darf man dann Stämme bis 25 cm Durchmesser selber umschneiden. Findest du aber auch im Google....

Gruss
Stefan
19stefan79
 
Beiträge: 61
Registriert: So Sep 20, 2009 16:04
Wohnort: Wetterau
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon brainfart » Mi Okt 07, 2009 12:19

> darf man dann Stämme bis 25 cm Durchmesser selber umschneiden

Das hör ich zum ersten Mal. Auf meinem Schein steht nix von maximalem Durchmesser, da wird nur zwischen stehend und liegend unterschieden.
Brain, du bist echt... wäh, lol.
[Rohana]

Solange Du Menschen, Schweine und Kühe nicht unterscheiden kannst, halt Dich einfach raus.
[SHierling]

Dem ham`s wirklich ins Hirn geschissn. Der heißt nicht nur so...
[Oberpfälzer]

http://www.youtube.com/user/schlammboots
http://www.gayromeo.com/schlammboots
Benutzeravatar
brainfart
 
Beiträge: 1779
Registriert: Di Mär 20, 2007 18:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon mc breit » Mi Okt 07, 2009 12:32

das mit liegend und stehend hab ich noch nie gehört,
bei meinem lehrgang , der auch nur von morgens bis abends ging, hatten wir erst theorie und dann ging es kurz vor mittag raus in den wald zum bäume fällen.
und auch auf meinem schein steht darüber nichts.
oder ist das von bundesland zu bundesland unterschiedlich? ich habe in in rendsburg an der landwirtschaftsschule gemacht
vorwärts immer rückwärts nimmer
mc breit
 
Beiträge: 21
Registriert: Mi Nov 28, 2007 13:40
Wohnort: an der ostsee
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Obelix » Mi Okt 07, 2009 14:48

Als Waldbesitzer mußt Du Dir einen Motorsägenführerschein vorlegen lassen, wenn Leute bei Dir in den Wald was machen wollen. Andernfalls bist Du privat ganz übel in der Haftung.

Von kleinem und großem Motorsägenführerschein hab ich noch nichts gehört. Es gibt meiner Kenntnis nach nur einen Motorsägenführerschein für Privatleute.

Bei gewerblichen sieht das anders aus. Da ist der Motorsägenführerschein meiner Kenntnis nach umfangreicher. Und dort gibt es ferner einen weiteren speziellen Motorsägenführerschein für "Baumpflegearbeiten", der dazu berechtigt, die gewerblichen 1-Hand-Motorsägen zu erwerben.

Grüße
Obelix
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Ford8210 » Mi Okt 07, 2009 15:06

Es gibt den Schein für sogenannte "Selbstwerber". 1 Tag Erklärung und schneiden nur, was vorher vom Förster freigegeben und am Boden liegt.
Dann gibt es den Schein zum Fällen. Dieser dauert 2 Tage und der Durchmesser der Bäume, die gefällt werden dürfen, ist begrenzt (Der Durchmesser ist mir nicht bekannt, dürfte aber so bei 25-30 cm liegen; wird jedenfalls so gesagt)
Dann gibt es noch den Waldbauernbrief. Das ist der "Meisterbrief". Damit darf man alles fällen ohne Begrenzung.
Wer übrigens eigenen Wald hat, oder auf eigenem Grundstück Langholz mit Kettensäge schneidet, braucht das nicht zwingend. Wird auch nur von der BG unterstützt, wer eigenen Wald hat. Ein landwirtschaftlicher Betrieb allein reicht hier nicht aus damit die BG die anfallenden Kosten übernimmt.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
Beiträge: 1001
Registriert: Sa Jun 06, 2009 15:24
Wohnort: Odenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Westerwälder » Mi Okt 07, 2009 17:23

@Obelix,

bist Du sicher das man zum Erwerb einer Einhandsaege irgend einen besonderen Schein braucht?

Hab mir vor ein paar Monaten eine Stihl MS 192 für den Kleinkram gekauft und da hat keiner nach irgend einem Schein oder Gewerbe gefragt.....

Ich war bisher der Meinung so lange man auf seinem eigenen Grund und Boden oder Teileigentum tätig ist braucht man die ganze "Scheinerei" nicht. Las mich aber gern belehren.

Gruss
Westerwälder
Westerwälder
 
Beiträge: 1880
Registriert: So Nov 20, 2005 19:35
Wohnort: Nähe Altenkirchen/Ww.
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Gutbrodsammler » Mi Okt 07, 2009 17:39

Hallo in die Runde...

Das Interessiert mich grad als Waldbesitzer:
Obelix hat geschrieben:Als Waldbesitzer mußt Du Dir einen Motorsägenführerschein vorlegen lassen, wenn Leute bei Dir in den Wald was machen wollen. Andernfalls bist Du privat ganz übel in der Haftung.


Wo finde ich denn darüber etwas? Eine Rechtsgrundlage o.Ä.

Klar lassen wir und einen MS Schein zeigen. Allerdings sprach unser Förster aber letztlich wieder davon, dass das es noch immer nicht verplichtend geregelt sei, einen Schein zu verlangen, also es dafür keine Rechtsvorschrift gibt.
Keine Grundlage außer dem gesunden Menschenverstand zur Unfallverhütung.
Im Prinzip reicht das ja völlig aus :D ,mich würde aber trotzdem interessieren wo das geregelt ist.

Grüße Marc
Gutbrodsammler
 
Beiträge: 70
Registriert: Mi Mai 09, 2007 18:45
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Robiwahn » Mi Okt 07, 2009 19:15

N'abend

Es gibt keine verbindliche bundesweite Rechtsvorschrift für sowas. PUNKT.

Was es gibt sind bundeslandabhängige Forstverwaltungsinterne Richtlinien wenn man beim Staatsforst Holz holen will (erkundigt euch bei eurem Revierförster) und evtl. Vorgaben der BG, wenn man als Privatwaldbesitzer fremde Leute in seinem Wald sägen lässt. Aber auch das ist wieder BL-abhängig, z.b. habe ich bei unserer BG für Sachsen nix dergleichen gefunden (s. hier), aber die UVV ist auch uralt. In der verlinkten Unfallverhütungsvorschrift steht überhaupt nix von entsprechender Ausbildung drin.

Allgemein gibt es einen Unterschied, wenn du Unternehmer bist und Arbeitnehmer einsetzt (und für ihren Schutz gegenüber der BG verantwortlich bist, oder wenn du privat im eigenen Wald irgendwelche Arbeiten durchführst.

Hierstehen auch noch Empfehlungen bei Selbstwerbern im Privatwald drin u.a. wird empfohlen, einen Lehrgang zu besuchen, vertraglich die Einhaltung der UVV zu vereinbaren. Letzter Satz ist:

"...Selbstwerber führen die Arbeiten in eigenem Interesse und somit eigenverantwortlich durch.
Sie haften für die Schäden, die sie bei der Selbstwerbung verursachen..."

Auch Motorsägen kannst du kaufen, bis du schwarz wirst, alle Sorten, alle Varianten, egal ob Einhandbedienung oder nicht. Für gewerbliche Baumpflegearbeiten gibts wiederum die Auflage, das diese nur von Fachkundigen mit entsprechenden Nachweisen durchgeführt werden dürfen (s. hier).

Grüße, Robert
Robiwahn
 
Beiträge: 3526
Registriert: Fr Sep 07, 2007 18:07
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Eicher Max » Mi Okt 07, 2009 19:38

Hallo, ich bin neu hier angemeldet, jedoch lese ich schon einige Zeit mit....

Also ich habe anfang September meine Schein gemacht,
Ich wohne in Hessen, direkt an der Grenze Bayern,habe meinen Schein aber in Bayern gemacht....
Kosten in Bayern 60Teuronen in Hessen 120Teuronen!!!

Also uns wurde gesagt das es keine Rechtliche grundsätze gibt bzw. geben würde jedoch ist es wohl so das sie die Förster, Bürgermeister,Waldbeitzer,usw. damit absichern in dem sie sich einen Schein vorzeigen lassen um Rechtlich nicht haftbar zusein...
In dem"Bayrischen" Kurs hatten wir an einem Mittwochabend 3std. Theorie die von der BG abgehalten wurde.
Samstag darauf gings in den Wald (8Std.)mit 2Waldarbeitermeistern, nach 2stündiger Theorie Feilen...Säge zerlegen Aspensprit....gings in den Wald.
Nach einführenden Schnittübungen wie Spannungsschnitte Durchstechen...gings ans Fällen(von max. Durchmessern war da keine rede).
Wir haben verschiedene Fälltechnicken durchgeführt.
Der Schein umfast:
-Unfallverhüttungen
-Wartungund Handhabung
-Fällen

In Hessen ist es so, das es für den Anfang den "liegenden Schein" gibt,der aber wohl erweiterbar ist. Dann kann man auch Fällen...

Zur angesprochenen Einhandsäge wurde uns gesagt,das KEIN Händler ohne einen Spezalschein für diese Säge eine Einhandsäge verkaufen dürfte...
Aber die Händler wollen ja auch in den Urlaub fahre :lol:
So bin mit meinem ersten Eintrag in diesen Forum am Ende.Ich wollte nicht klugscheißern sondern nur meine Erfahrung hier mitteilen.
Gruß vom Eicher Max
Eicher Max
 
Beiträge: 120
Registriert: Mi Okt 07, 2009 19:11
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Malte » Mi Okt 07, 2009 20:23

Westerwälder hat geschrieben: Ich war bisher der Meinung so lange man auf seinem eigenen Grund und Boden oder Teileigentum tätig ist braucht man die ganze "Scheinerei" nicht. Las mich aber gern belehren.

Das ist korrekt. Mein Arbeitgeber hat sich diesbezüglich kundig gemacht.
Solange ich als Angestellter auf Firmengrund oder als Privatmann auf eigenem Grund arbeite, brauche ich offiziell den Schein nicht.
Die Stammdurchmesserbegrenzung wird bei uns also allein durch die städtische Baumsatzung vorgegeben.

Ist mir auch Banane. Als ich vor 30 Jahren anfing, für den Staatsforst holzen, hat niemand irgendeinen Schein verlangt. Es reichte sogar die mündliche Erlaubnis vom Förster, die Waldwege mir dem Privatwagen zu befahren.
Benutzeravatar
Malte
 
Beiträge: 4071
Registriert: Do Mär 02, 2006 16:12
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon brennholzprofi » Do Okt 08, 2009 8:12

Hallo zusammen;

soweit ich informiert bin unterscheidet die BG zwischen Gefährlichen Arbeiten und nicht Gefährlichen.
Auch wenn sich das komisch anhört so gelten stehende Baume die Gefällt werden bis 20 cm Durchmesser zu den nicht gefährlichen...deswegen reicht da der ´kleine` Schein aus.

Für den grossen Schein benötigt man neben der 1. Hilfe auch noch eine Ärztliche Untersuchung.

Man kann sich da gerne streiten...Ausbildung welche auch immer bringt was. Wenn man schon 30 Jahre lang mit MS zu tun hat betrachtet man es einfach als eine Auffrischung des Wissens.

Mir hat der grosse Lehrgang wenige aber sinnvolle Tricks und Kniffe gebracht.

Prinzipiell hat ein Förster immer ein Problem wenn auf seiner Fläche was passiert... da ist es nur logisch das er das verhindern will und einen Nachweis verlangt. Würde ich genau so machen nur Konsequenter!

Ciao Patric
Brennholz macht mehrfach warm
brennholzprofi
 
Beiträge: 784
Registriert: Do Feb 09, 2006 22:59
Wohnort: Koblenz
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Obelix » Do Okt 08, 2009 8:17

Hallo,

die Diskussionen bezüglich Sicherheitsvorschriften nehmen hier im Forum immer den gleichen Verlauf.

Einige User mit Hintergrundwissen empfehlen etwas - Schutzausrüstung, Motorsägenschein, Haftpflichtversicherung, STVO-entsprchende-Fahrzeuge.

Dann kommt eine große Menge von Useren, die das nicht haben oder nicht wollen oder denen das zu teuer ist und zerreden diese ursprünglich sinnvollen Empfehlungen. Hauptargumente: Haben wir schon immer so gemacht. / Machen alle so. / Macht mein Nachbar so. Daher kann dass nur richtig sein.


Was meint Ihr denn, wenn Euch mal ein Unfallopfer vor Gericht zieht, dass 1-Bein oder 2-Beine durch einen Unfall bei Euch im Wald verloren hat und Rente haben möchte. Vor Gericht auf der einen Seite der Verunfallte, dessen Existenz zusätzlich zu den Körperschäden kaputt ist und auf der anderen Seite der "Geldkassierende Waldbesitzer" mit Vermögen, der dadurch, dass er jemanden in den Wald ließ, fett verdiente. Da braucht man doch kein Hellseher zu sein, was da je nach Richter für ein Urteil kommt.

Gut, wenn ich nichts habe und mir nichts genommen werden kann, dann kann man natürlich machen was man will. Das braucht man dann aber anderen nicht anzutragen.

Allen, die ein eigenes Haus/Hof oder Flächen oder Erspartes haben, kann ich nur dringend empfehlen, nur Leute mit Motorsägenschein in den Wald zu lassen, um eine mögliche ableitbare Mithaftung für Unfälle auszuschließen.

Grüße
Obelix
Zuletzt geändert von Obelix am Do Okt 08, 2009 8:34, insgesamt 1-mal geändert.
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon Obelix » Do Okt 08, 2009 8:31

Malte hat geschrieben:... Mein Arbeitgeber hat sich diesbezüglich kundig gemacht. Solange ich als Angestellter auf Firmengrund ... auf eigenem Grund arbeite, brauche ich offiziell den Schein nicht. ...


Hallo,

Im Falle eines Unfalls stellt sich die Frage nach Fachkundigkeit und nach der langjährigen Erfahrung des verunfallten Mitarbeiters automatisch und Du musst als Unternehmer beweisen, dass der Verunfallte im Sinne der Berufsgenossenschaft zum Unfallzeitpunkt fachkundig und nicht überfordert war. Dieser Beweis ist, ohne Motorsägenführerschein schwierig zu führen. Der Unternehmer wird sich fragen lassen müssen, warum der Mitarbeiter keinen Motorsägenführerschein hatte oder warum das Wissen nicht durch so einen Motorsägenführerschein aufgefrischt wurde.

Grüße
Obelix
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Arten Motorsägenschein

Beitragvon arbo » Do Okt 08, 2009 19:21

Nenn doch bitte einmal eine Rechtsgrundlage auf der der Waldbesitzer für dritte haftet, die sich selber in seinem Wald einen Schaden aufgrund von mangelnder Sachkunde zufügen.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
arbo
 
Beiträge: 1201
Registriert: Sa Sep 13, 2008 12:44
Wohnort: BRD
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], erwinruhl, FeFa2s, Google [Bot], Pedro 1, sunshine-farmer

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki