Hallo,
ich bin ja jetzt schon länger beim Abholzen unserer Borkenkäferflächen. Langsam macht das Arbeiten auf der Fläche keinen Spaß mehr, a immer mehr Äste.
Hacken und mulchen ist keine Alternative wegen den kleinflächigen Grundstücken.
Nun haben wir daran gedacht es so wie Vater vor 50 Jahren zu machen und das Zeug zu verbrennen.
Mir ist klar, das dies im Winter vor Ende März wegen Brandgefahr geschehen muss.
Ist das Verbrennen im Wald noch gestattet? Im Garten müßte ich so eine Aktion anmelden damit keine Feuerwehr alarmiert wird.
Bundesland wäre Rheinland Pfalz.
Dazu kommt noch die Frage der Brandwache. Wahrscheinlich wäre es besser, das Feuer abends gründlich mit Wasser zu löschen was eigentlich auch kein Problem wäre.
Mfg Spänemacher
