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Marian Pradler hat geschrieben:Für Grünland Umbruch zählen die so genannten Naturräume.
Marian Pradler hat geschrieben:Für Grünland Umbruch zählen die so genannten Naturräume.
OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2017 - 10 U 12/17 -
1. Entsteht durch Grünlandumbruch auf einer gepachteten Fläche ein Wertzuwachs wegen des damit geschaffenen Ackerstatus, steht,
soweit der Umbruch ohne Absprache mit dem Verpächter erfolgt ist, dieser Wertzuwachs nach Pachtende dem Verpächter zu.
2. Ist der Status als Ackerland auf der Grundlage öffentlich rechtlicher Vorschriften entstanden – hier der Fall – und nicht „auf Kosten“ des abziehenden Pächters,
entsteht kein Ausgleichs- oder Bereicherungsanspruch gegen den Verpächter.
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