Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 23:59

Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Diskutieren Sie hier über Ideen und Möglichkeiten der Direktvermarktung
Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon wildboy15 » Di Okt 06, 2009 13:53

Hallo zusammen,

kann mir jemand die baulichen Anforderungen für Schlachträume nach EU- Norm 853 oder so mitteilen. Ich hab schon ein wenig gesucht - bin aber nicht schlau geworden. Es geht um einen Schlachtraum in dem Rotwild geschlachtet wird. Für eure Hilfe bin ich wie immer dankbar.

Gruß G. aus Ö.
wildboy15
 
Beiträge: 214
Registriert: Mi Mär 07, 2007 11:05
Wohnort: Plößberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon TLH » Di Okt 06, 2009 16:46

frag beim zuständigen Vetamt, die können am besten austüddeln was alles wichtig ist
TLH
 
Beiträge: 1025
Registriert: Di Jul 15, 2008 0:59
Wohnort: hab ich
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon basti0072001 » Di Okt 06, 2009 18:58

Guten Abend,

und nimm vorher ein paar Beruhigungstabletten, damit du net vom Stuhl fällst dort.
Ich wollte auch ein Schlachthaus mit Abnahme bauen bei uns, nur bei über 40tsd € Investition ist das bei unserer Betriebs bzw Schlachtgrösse nicht denkbar. Eigentlich ist es ganz einfach: egal wie gross man baut, muss man einfach einen abgenommenen Schlachthof auf die eigene Grösse reduzieren. Es gelten genau die selben Auflagen.

Schönen Abend noch.

MFG
Nutztierarche Hainichhof
S.Rönick
www.hainichhof.de
basti0072001
 
Beiträge: 239
Registriert: Di Aug 21, 2007 15:12
Wohnort: Alterstedt Thüringen
  • Website
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon wildboy15 » Mi Okt 07, 2009 5:08

Hallo basti,

na ihr macht mir ja direkt Angst. Ich bin mal gespannt, was da alles auf mich zukommt.

Gruß G. aus Ö.
wildboy15
 
Beiträge: 214
Registriert: Mi Mär 07, 2007 11:05
Wohnort: Plößberg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon torro55 » Sa Okt 10, 2009 6:53

servus wildboy15
ich baue auch gerade meinen schlachtraum um.du mußt mit den verinäramt einen termin ausmachen ,dann kommt die frau fuchs von der regierung (nur für bayern)und schaut deinen schlachtraum an.die sagt dann was du ändern mußt .wenn du schon einen bestehenten schlachtraum hast ist es normalerweise kein großes problem die eu zulassung zu bekommen,weil sich die änderungen und kosten noch in grenzen halten.
grüße torro55 :wink:
torro55
 
Beiträge: 74
Registriert: Do Jan 03, 2008 16:01
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon basti0072001 » Sa Okt 10, 2009 13:40

hallo,

es kommt darauf an was geschlachtet werden soll und vor allem ob gewerblich oder privat. wenn gewerblich, bzw zum verkauf von wurst bzw fleischwaren dann ist es mit der einfachheit vorbei!

wenn man den rauf privat nutzen will ist es deutlich einfacher, nur das man hier nichts verkaufen darf von den produkten. wenn man das ganze gewerblich nutzt sieht es wie gesagt ganz anders aus. im übrigen wird einem das gewerbliche schon nache einer bestimmten zahl an geschlachteten tieren einfach unterstellt.

mfg
nutztierarche hainichhof
s.rönick
www.hainichhof.de
basti0072001
 
Beiträge: 239
Registriert: Di Aug 21, 2007 15:12
Wohnort: Alterstedt Thüringen
  • Website
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon Rumpsteak » Mi Okt 14, 2009 17:48

torro55 hat geschrieben:wenn du schon einen bestehenten schlachtraum hast ist es normalerweise kein großes problem die eu zulassung zu bekommen,weil sich die änderungen und kosten noch in grenzen halten.
grüße torro55 :wink:


Das sag mal nicht so laut, bei uns gibt es einen Betrieb der muss seine gesammte Rohrbahn höher setzen weil die Schweine nach dem schlachten mit dem Kopf auf den Boden geschliffen sind. Wenn diese ganze EU Sache wenigstens in der gesammten EU eingehalten werden würden, könnte ich es ja noch einiger Maßen verstehen, aber im großen und ganzen ist das alles nur Schikane.. :roll:
Rumpsteak
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon basti0072001 » Mi Okt 14, 2009 18:05

glaube nicht das das alles als schikane gedacht ist, sondern vielmehr alles dafür getan werden soll das die kleinen oder kleineren möglichst nicht nach oben kommen
basti0072001
 
Beiträge: 239
Registriert: Di Aug 21, 2007 15:12
Wohnort: Alterstedt Thüringen
  • Website
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Okt 14, 2009 18:15

Natürlich, denn das Fleisch oder der Fisch vom Großhändler ist ja viel besser, egal wie alt oder minderwertig er ist. Aber man darf die Hygenie auch in einem kleinen Betrieb nicht unterbeweren.
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
JohnDeere3040
 
Beiträge: 4137
Registriert: So Jun 15, 2008 11:26
Wohnort: Bayern
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon basti0072001 » Mi Okt 14, 2009 18:40

es sind alle viel besser, vorrausgesetzt das sie gross sind!
die hygiene ist mehr wie wichtig, vor allem so bald man mit lebendmitteln zu tun hat. aber wer gute ware verkauft und zufriedene kunden haben will dauerhaft der arbeitet schon hygienisch! unsere kunden werden das sicherlich bestätigen :D
basti0072001
 
Beiträge: 239
Registriert: Di Aug 21, 2007 15:12
Wohnort: Alterstedt Thüringen
  • Website
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon torro55 » Do Okt 15, 2009 19:20

Hallo nochmal
also ich dachte auch ich müßte meine rohrbahnen höher hängen ,und mein gewölbe abschlagen ,aber die sagten es ist ein bestehender schlachtraum.wenn ich einen neuen bauen würde müßte ich das ganze höher hängen.
bei mir schleift aber kein schlachtkörper am boden auf.
grüße
torro55
 
Beiträge: 74
Registriert: Do Jan 03, 2008 16:01
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon Rumpsteak » Do Okt 15, 2009 20:36

torro55 hat geschrieben:bei mir schleift aber kein schlachtkörper am boden auf.


Dann musst Du so oder so keine neue bauen, und wenn Du ein neues Schlachthaus kaufst, baust Du die Rohrbahn ja gleich so an dass sie den EU Kriterien entspricht. Zu uns in den Betrieb kommen die auch bald, ich freu mich jetzt schon.. :roll:
Rumpsteak
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon TLH » Do Okt 15, 2009 21:19

weil die Schweine nach dem schlachten mit dem Kopf auf den Boden geschliffen sind. .........aber im großen und ganzen ist das alles nur Schikane..
äh, wenn ihr den Dreck vom Boden mit den Schweinen aufwischt wars keine Schikane sondern höchste Zeit
TLH
 
Beiträge: 1025
Registriert: Di Jul 15, 2008 0:59
Wohnort: hab ich
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon Qtreiber » Do Okt 15, 2009 21:36

basti0072001 hat geschrieben:hallo,

es kommt darauf an was geschlachtet werden soll und vor allem ob gewerblich oder privat. wenn gewerblich, bzw zum verkauf von wurst bzw fleischwaren dann ist es mit der einfachheit vorbei!

wenn man den rauf privat nutzen will ist es deutlich einfacher, nur das man hier nichts verkaufen darf von den produkten. wenn man das ganze gewerblich nutzt sieht es wie gesagt ganz anders aus. im übrigen wird einem das gewerbliche schon nache einer bestimmten zahl an geschlachteten tieren einfach unterstellt.

mfg
nutztierarche hainichhof
s.rönick
http://www.hainichhof.de


Nur mal ne Frage:
wird hier nicht "privat", "landwirtschaftlich (also nicht gewerblich)" und "gewerblich" durcheinandergeworfen ?
Wer will mir vorschreiben, wo ich Tiere schlachten darf (natürlich unter der Berücksichtigung anderer Auflagen wie z.B. der Entsorgung der Schlachtabfälle usw.), die NICHT in den Verkauf gelangen.
Bisher durften Hausschlachtungen (von denen das Fleisch NICHT verkauft werden darf) immer noch am Hof stattfinden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nun komplett ALLES anders sein soll.
Qtreiber
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ausstattung Schlachträume nach EU- Verordnung 853

Beitragvon TLH » Do Okt 15, 2009 23:15

Ich kann mir nicht vorstellen, dass nun komplett ALLES anders sein soll.
ists auch nicht; Hausschlachtung ist und bleibt; keine Anforderung an Schlachtraum; keine Abgabe an andere
TLH
 
Beiträge: 1025
Registriert: Di Jul 15, 2008 0:59
Wohnort: hab ich
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
44 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Direktvermarktung

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Manfred

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki