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Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Gazelle » So Mär 02, 2025 7:14

.
langholzbauer hat geschrieben:
Es kann jedem mal passieren, dass er mit der Bodenbearbeitung einen Grenzstein " findet" .
Selbstverständlich rückt man das wieder selbst zurecht, wenn man den Ursprungsort klar zuordnen kann.



Das ist so das Schlimste, was man machen kann.

NIEMAND, ausser er hat Ahnung von Vermessung, ist berechtigt Grenzsteine zu setzten.

..
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon yogibaer » So Mär 02, 2025 8:27

Auch ein/e Vermessungsingenieur/in ist per se nicht berechtigt, Grenzsteine zu setzen.
Gruß Yogi
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Wini » So Mär 02, 2025 20:02

Die Aussagen sind meiner Meinung nach nicht ganz richtig.
Ist das Loch, aus dem der Grenzstein heraus gerissen wurde sichtbar, darf jeder den bspw. ausgepflügten Grenzstein wieder setzen.

Wir haben am vergangenen Wochenende erstmals mit GPS-Meßtechnik, Tablet und Smartphone nach Grenzsteinen gesucht.
Auf Anhieb haben wir mehrere, tief sitzende Grenzzeichen fast auf den Zentimeter genau geordet und durch Nachgraben wieder gefunde.

Ich war wirklich überrascht von der Genauigkeit und der einfachen Bedienung.
Einziges Manko, für einen vollen Tag reiche der Akku des Tablets nicht aus.
Da müssen wir uns noch eine Powerbank zulegen oder zwischendurch im Schlepper laden.

Ansonsten würde ich sagen, eine Zeitenwende für fränkische Feldgeschworene, die bis dato mit Karte, Maßband und Stoßeisen gesucht haben.

Gruß
Wini
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon gaugruzi » So Mär 02, 2025 20:32

Wini hat geschrieben:Die Aussagen sind meiner Meinung nach nicht ganz richtig.
Ist das Loch, aus dem der Grenzstein heraus gerissen wurde sichtbar, darf jeder den bspw. ausgepflügten Grenzstein wieder setzen.

Wir haben am vergangenen Wochenende erstmals mit GPS-Meßtechnik, Tablet und Smartphone nach Grenzsteinen gesucht.
Auf Anhieb haben wir mehrere, tief sitzende Grenzzeichen fast auf den Zentimeter genau geordet und durch Nachgraben wieder gefunde.

Ich war wirklich überrascht von der Genauigkeit und der einfachen Bedienung.
Einziges Manko, für einen vollen Tag reiche der Akku des Tablets nicht aus.
Da müssen wir uns noch eine Powerbank zulegen oder zwischendurch im Schlepper laden.

Ansonsten würde ich sagen, eine Zeitenwende für fränkische Feldgeschworene, die bis dato mit Karte, Maßband und Stoßeisen gesucht haben.

Gruß
Wini


Habe mal gehört, dass die professionellen Grenzsteinsuchgeräte für die Kommunen bzw. öffentlichen Dienst entworfen worden sind. Das bedeutet: 3 Stunden Messen / arbeiten, 3 Stunden Pause (Gerät laden, Kaffee trinken, Kuchen essen, Leberkäsweck essen) wieder 3 Stunden Messen / arbeiten dann Feierabend. dann ist doch klar, dass der Akku nicht für den unermüdlich arbeitenden Landwirt und Freizeitfeldgeschworene durch hält :-) (vorsicht. Text könnte Ironie enthalten)
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Gazelle » Di Mär 04, 2025 8:16

.
yogibaer hat geschrieben:
Auch ein/e Vermessungsingenieur/in ist per se nicht berechtigt, Grenzsteine zu setzen.
Gruß Yogi



Hat auch niemand behauptet.

.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Gazelle » Di Mär 04, 2025 8:17

.

Wini hat geschrieben:Die Aussagen sind meiner Meinung nach nicht ganz richtig.
Ist das Loch, aus dem der Grenzstein heraus gerissen wurde sichtbar, darf jeder den bspw. ausgepflügten Grenzstein wieder setzen.



Nein, niemals.

VERBOTEN

Das Setzen von Grenzsteinen ist eine hoheitliche Aufgabe.

Einfaches Beispiel:
Ein Grenzstein wird zehnmal in Folge weggepflügt, und schwupps ist der feindliche Acker einen Meter kleiner.
Mein Nachbar hat das genau so gemacht.



.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Homer S » Di Mär 04, 2025 9:55

Solange du den Stein nicht als Grenzstein definierst kannst du ihn wieder setzen.

Auch darf dir ein Vermesser die Position des Steins bestimmen diesen aber nicht setzen, dies obliegt den Vermessungsämtern.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Gazelle » Di Mär 04, 2025 10:05

.
Homer S hat geschrieben:
1) Solange du den Stein nicht als Grenzstein definierst kannst du ihn wieder setzen.

2) Auch darf dir ein Vermesser die Position des Steins bestimmen diesen aber nicht setzen, dies obliegt den Vermessungsämtern.



Zu1) Jeder darf in der freien Wildbahn Steine auslegen.

Zu2) Nein.
Dann müssten die "Vermessungsämter ja die zehnfache Menge an Personal vorhalten.
Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Vermessungsingenieure.

.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon langholzbauer » Di Mär 04, 2025 10:38

Soweit richtig.
Aber wer , wie es @Wini beschreibt, ohne die öffentliche Vereidigung absichtlich Hand an ein Grenzzeichen legt begeht vorsätzlich mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Daran ändert auch eine Erklärung nichts, das nur in guter Absicht getan zu haben!

Wer hingegen einen überwachsenen Grenzstein zufällig bei der üblichen Bearbeitung freilegt, kann im Anzeigefall mit einer Verwarnung davon kommen, wenn er diesen an die noch erkennbare Ursprungsstelle zurück gesetzt hat. :wink:

https://dejure.org/gesetze/StGB/274.html

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ermKatG-15

@Homer
Jeder Ist berechtigt, einem anderen die Position eines Vermessungspunktes oder Grenzzeichens zu bestimmen.
Dafür braucht es keine spezielle Ausbildung oder Qualifikation.
Vermessung und Vereidigung kommen erst dann ins Spiel, wenn es um den gerichtsfesten Beweis der Korrektheit geht.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Fulcrum » Di Mär 04, 2025 12:11

Wini hat geschrieben:Das unterirdische Anfahren und Ankratzen eines Granit-Grenzsteines erzeugt nämlich ein typisches Kratzgeräusch.
Mit dieser Methode habe ich schon oft tiefsitzende Steine wieder ans Tageslicht gebracht und
mit Kettenschlaufe an einem Unterlenker hydraulisch kräftesparend geliftet um spätere Grabarbeiten und Suche zu sparen.

Gruß
Wini


Nur mal so zur Info. Wegen so einer vermeintlichen Lappalie bin ich vor einigen Jahren mit einem Bautrupp, welcher Stommasten an einem meiner Nachbargrundstücke entfernte und die Grenzsteine mit ausgegraben hat, zusammengestoßen. Nach dem ich ihnen den Ausdruck, vom §274 StGb, unter die Nase gehalten habe waren die Handzahm. Besonders der Baggerfahrer :D .

§ 274
Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.

(2) Der Versuch ist strafbar.


In der selben Woche standen die Steine wieder, mit amtlichem Messprotokoll. Der Chef der Firma hat mich danach noch kontaktiert und wollte wissen ob alles in Ordnung ist.
Das ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
Vinum bonum deorum donum.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Wini » Mi Mär 05, 2025 15:30

Das Ausgraben von Grenzsteinen, in der Absicht einem Nachbarn Schaden zuzufügen, ist doch eine ganz andere Nummer
als ein unbeabsichtigtes Herauspflügen von bspw. eines Läufer-Grenzsteines.

Hier herrscht bei uns Einigkeit darüber, daß bei Sichtbarkeit des Loches, wo der Grenzstein vorher
drin steckte, der Verursacher den Grenzstein sofort wieder da hinein setzen darf.

Schließlich gibt es ja auch noch das Feldgeschworenen-Geheimnis, welches in der jeweiligen
Gemeinde dazu dient, absichtliche Verrückungen nachzuweisen.

Eine Liftung von zu tief sitzenden Grenzsteinen durch Feldgeschworene ist ebenfalls kein Fall für das
Strafgesetzbuch §274, da dadurch das Feldgeschworenen-Geheimnis nicht angetastet wird.

Gruß
Wini
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon DonPromillo » Mi Mär 05, 2025 22:36

langholzbauer hat geschrieben:
@Homer
Jeder Ist berechtigt, einem anderen die Position eines Vermessungspunktes oder Grenzzeichens zu bestimmen.
Dafür braucht es keine spezielle Ausbildung oder Qualifikation.
Vermessung und Vereidigung kommen erst dann ins Spiel, wenn es um den gerichtsfesten Beweis der Korrektheit geht.

:roll:

Zwar kann jede Person Messungen vornehmen, um sich eine Orientierung zu verschaffen, doch die amtliche Feststellung und rechtlich verbindliche Bestimmung von Grenzpunkten oder Vermessungspunkten darf nur von qualifizierten und autorisierten Personen durchgeführt werden.
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon langholzbauer » Do Mär 06, 2025 8:35

:roll:
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Wini » So Mär 09, 2025 21:27

Ich kann mich nur wundern über die Vielzahl der hier gestreuten Falschinformationen.

Nochmal zurück zum Fall des versehentlich ausgepflügten Grenzsteines.

Hierzu zitiere ich mal aus dem bayrischen Abmarkungsgesetz:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAbmG-12

(2) 1[color=#]Das Aufrichten oder Auswechseln von Grenzzeichen, das Höher- oder Tiefersetzen von Grenzzeichen sowie das Sichern gefährdeter Grenzzeichen kann von den Feldgeschworenen selbstständig ausgeführt werden, wenn einer der Beteiligten dies beantragt[/color].[color=#]2Das Wiedereinbringen von Grenzzeichen kann von den Feldgeschworenen selbstständig ausgeführt werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind[/color]. 3Zum Aufrichten und Wiedereinbringen von Grenzzeichen sind die Feldgeschworenen nur befugt, wenn die Lage der Grenzpunkte [color=#]auf Grund der geheimen Zeichen [/color](Absatz 4) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststeht. 4Die Feldgeschworenen sind ferner befugt, auf Antrag eines Beteiligten, selbstständig Grenzzeichen zu suchen und aufzudecken.

Ich als Feldgeschworener, kann also jederzeit einen versehentlich ausgepflügten Grenzstein wieder in das noch sichtbare Loch stecken. Ich muß dazu noch nicht einmal den angrenzenden Nachbarn fragen.

Ich kann, ja ich muß den Nachbarn sogar, im Falle er kein Feldgeschworener ist, sogar währene des Wiedereinbringens des Feldes verweisen, um ihm das Geheimnis nicht offenbaren zu müssen:

[color=#]4) 1Die Feldgeschworenen können die Grenzsteine mit geheimen Zeichen unterlegen (Siebenergeheimnis). 2Beim Einbringen und Untersuchen der geheimen Zeichen sollen außer den Feldgeschworenen keine anderen Personen zugegen sein[/color]

Als bayrischer Landwirt sollte man schon das bayrische Abmarkungsgesetz kennen, daß auch wir in Franken respektieren.
Offenbar sind jedoch die wenigsten Diskuttanten hier als Feldgeschworene vereidigt worden.

Wini
Zuletzt geändert von Falke am Mo Mär 10, 2025 9:14, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag entcoloriert
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Re: Bandmass oder Laser für Abstandsmessung Grenzstein

Beitragvon Englberger » So Mär 09, 2025 22:16

Wini hat geschrieben:Offenbar sind jedoch die wenigsten Diskuttanten hier als Feldgeschworene vereidigt worden.

Hallo wini,
wie läuft denn die Vereidigung ab, und welche Haftung ergibt sich daraus?
Ich denk da an meine Kumpels in Spanien, da brauchst X m² für ne Baugenehmigung, der Geometer misst das passend( auf Kosten des Nachbarn, ) und später umgekehrt.
Da gabs Irrsinnsstories zu dem Thema in Südeuropa.
Das ist der Grund warum Notare in D und F gut bezahlt sind, damit Bestechlichkeit keine Rolle spielt.
Btw , wir ärgern uns trotzdem dass die Beurkundung eines Pachtvertrags 4500 E kosten soll.
Gruss Christian
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