Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 16:36
agrarflächendesigner hat geschrieben:Servus,
Ich hab heute einen Anruf bekommen von meinem Nachbarn, er möchte bei mir Vorbeikommen, ich soll einen Bauplan unterschreiben. Er hat am Telefon angedeutet dass er den bestehenden Stadel abbrechen/umbauen will, im gesamten soll der Stadel wohl niedriger werden, details kenne ich aber noch nicht.
Zur Situation:
Der Stadel steht auf dem Grundstück des Nachbarn aktuell ~1,5-2m entfernt von der Grenze. Auf meiner Seite steht auch ein Stadel genau an der Grundstücksgrenze. Im Prinzip ist mir der Bau vom Nachbarn egal und ich hätte prinzipiell auch nichts dagegen dem das nachbarschaftliche Einvernehmen zu erteilen, ich bin nur nicht ganz sicher was damit sonst noch verbunden ist.
Ich hab mal gelesen dass ich damit alle Einwände gegen das Bauvorhaben abtrete, könnte also nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen. Aber ist mit dieser Unterschrift sonst noch etwas verbunden, grad wenn es um Grenzbebauungen geht?
Die Abstandsfläche zu mir hält er aktuell nicht ein, Abstandsflächenübernahme ist eh wieder was anderes. Aber kann die Behörde probleme machen wenn ich z.b. meinen Stadel mal abbrechen möchte und an gleicher Stelle eine Halle errichten will (wenn ich dem Nachbarn die Unterschrift geleistet habe)?
Das Thema Brandschutz ist natürlich eine eigene Baustelle, die interessiert mich aber grad nicht.
adefrankl hat geschrieben:
Daher besser echte Grenzbebauung als ein zu geringer Abstand!
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