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Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Beitragvon agrarflächendesigner » Mo Dez 18, 2023 8:19

Wie eingangs geschrieben, mir geht es hauptsächlich darum was sich für mich durch die Unterschrift ergibt, grad wenn ich den Stadel mal ersetzen will. Dass ich dann Brandschutztechnisch nicht mehr mit einer Bretterverschalung durchkomme ist mir klar, aber kann mir die Behörde dann einen Ersatzbau an gleicher Stelle untersagen?
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Re: Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Beitragvon fedorow » Mo Dez 18, 2023 8:38

agrarflächendesigner hat geschrieben:Servus,

Ich hab heute einen Anruf bekommen von meinem Nachbarn, er möchte bei mir Vorbeikommen, ich soll einen Bauplan unterschreiben. Er hat am Telefon angedeutet dass er den bestehenden Stadel abbrechen/umbauen will, im gesamten soll der Stadel wohl niedriger werden, details kenne ich aber noch nicht.
Zur Situation:
Der Stadel steht auf dem Grundstück des Nachbarn aktuell ~1,5-2m entfernt von der Grenze. Auf meiner Seite steht auch ein Stadel genau an der Grundstücksgrenze. Im Prinzip ist mir der Bau vom Nachbarn egal und ich hätte prinzipiell auch nichts dagegen dem das nachbarschaftliche Einvernehmen zu erteilen, ich bin nur nicht ganz sicher was damit sonst noch verbunden ist.
Ich hab mal gelesen dass ich damit alle Einwände gegen das Bauvorhaben abtrete, könnte also nicht mehr gerichtlich dagegen vorgehen. Aber ist mit dieser Unterschrift sonst noch etwas verbunden, grad wenn es um Grenzbebauungen geht?
Die Abstandsfläche zu mir hält er aktuell nicht ein, Abstandsflächenübernahme ist eh wieder was anderes. Aber kann die Behörde probleme machen wenn ich z.b. meinen Stadel mal abbrechen möchte und an gleicher Stelle eine Halle errichten will (wenn ich dem Nachbarn die Unterschrift geleistet habe)?
Das Thema Brandschutz ist natürlich eine eigene Baustelle, die interessiert mich aber grad nicht.

Mein Nachbar hat so einiges nicht eigehalten, nichtmal den Bauplan wo er teilweise auf meinem Grundstück steht auch wenns schon einige Jahre her ist.
Fazit : mit dem treff ich mich jede Woche und wir trinken ein paar Bier. Ich werd doch wegen sowas keinen Kleinkrieg auf dem Dorf anfangen wo man sich jeden Tag über den Weg läuft.
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Re: Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Beitragvon bauer hans » Mo Dez 18, 2023 10:02

bei mir gabs mal ne überraschung durch den nachbarn:
dessen garten von 340m2 gehörte mir.
Bodenrichtwert damals 200DM je m2 :mrgreen:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Echte Grenzbebauung

Beitragvon adefrankl » Mo Dez 18, 2023 11:45

Also hier wollte jemand in der Nachbarschaft ein Wohnhaus als Grenzbebauung errichten. Denn auf der anderen Seite stand das Wohnhaus ja auch auf der Grenze. Bei den Vermessungsarbeiten stellte sich aber heraus, dass das Nachbarhaus nicht auf der Grenze stand, sondern 10 cm dahinter (Haus ist mindestens 70 Jahre alt). Daher galt das nicht als Grenzbebauung. Dementsprechend wären 3 m Abstand nötig gewesen. Damit hätte der Platz wiederum für das Wohnhaus nicht mehr gereicht. Naheliegende Lösung. Den 10 cm Streifen erwerben. Problem war nur, dass die Eigentümerin schon über 90 ist und der einzige Sohn Taubstumm ist. Letztendlich hat sich so die Sache etwa zwei Jahre hingezogen. Nachdem das nun geklärt ist, können sich die Eigentümer den Wohnungsbau nicht mehr leisten (Preis- und Zinsanstieg).
Insofern gibt es eigentlich nur zwei sinnvolle Lösungen. A) 3m Abstand oder B) Echte Grenzbebauung.
Das sollte man hat so mit dem Nachbarn diskutieren. Bei einer echten Grenzbebauung braucht man natürlich eine Brandschutzwand.
Und bei einer echten Grenzbebauung muss natürlich geregelt sein, dass dies dann auch auf der anderen Seite (auch in Zukunft möglich ist).
Würde da darlegen, dass es eben nicht um die Verhinderung des Bauvorhabens geht, sondern man dadurch keine Abstandsflächen auf dem eigenen Grund haben möchte.
Daher besser echte Grenzbebauung als ein zu geringer Abstand!
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Echte Grenzbebauung

Beitragvon Gazelle » Mo Dez 18, 2023 19:48

.
adefrankl hat geschrieben:
Daher besser echte Grenzbebauung als ein zu geringer Abstand!



Die Aussage ist falsch.

Alles unter 3,00 Meter GILT als Grenzbebauung.

Ich plane gerne Garagen mit 60cm Grenzabstand.
Dann passt noch eine Dachrinne an das Gebäude, und man kann aussen rumlaufen.
Ferner braucht man das Leiter-Recht nicht in Anspruch nehmen.
Trotzdem ist die Wand mit den 60cm Abstand eine Brandwand.

.
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Re: Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Beitragvon T5060 » Mo Dez 18, 2023 20:50

Man muss praktisch denken: Entweder Grenzwand oder 3 m.

Bei 3m kann man noch eine Zufahrt für den rückwärtigen Bereich machen bzw. man kann noch ein Gerüst stellen und das mit dem Hoflader o.ä. beladen.
Zwei Meter ist Scheisse, wenn dann der Nachbar-Idiot noch einen Zaun hinstellt, ist gar kein Platz mehr richtig.

Allerdings: Das Leiterrecht hat heute noch Bestand und kann dir vom Nachbarn nicht verwehrt werden.
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Re: Bauantrag vom Nachbar unterschreiben

Beitragvon agrarflächendesigner » Di Dez 19, 2023 20:42

Hab heute mal mit dem Landratsamt kurz telefoniert.
Die Unterschrift besagt dass der Nachbar mit dem Bau einverstanden ist. Wenn der Nachbar nicht unterschreibt bekommt dieser eine Information sobald der Antrag durch ist und könnte ggf. rechtliche mittel einleiten.
Mit Grenzabständen hat das ganze nichts zu tun.
Abstandsflächenübernahme ist dann wieder eine andere Baustelle. Ich sehe es ähnlich wie der Kollege T5060, hat beides seinen charme. Bei Grenzbau ist der Platz genutzt, bei 3m Abstand kann man wenigstens auf eigenem Grund ein Gerüst aufstellen.
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