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Baugenehmigung für ein Garten Haus

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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45 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon JueLue » Do Mär 22, 2018 9:37

Es ist doch ganz einfach:
Wenn man etwas selber nicht kann, muss man jemanden dafür bezahlen - nennt sich arbeitsteilige Wirtschaft und ist die Grundlage unseres Wohlstandes.

Verstehen kann ich allerdings nicht, dass du hier irgendwelche Kosten in den Raum stellst, die du dir aus den Fingern saugst, darüber jammerst wie schlimm das alles ist, dir aber nicht mal die Mühe machst, ein paar Striche aufs Papier zu bringen. Wie soll den jemand im Bauamt über deinen Wunsch entscheiden, ohne dass er einen Plan vorgelegt bekommt?

In der Zeit in der du hier im Forum geschrieben hast (und andere beschäftigst) wäre das schon erledigt gewesen.

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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Ralle83 » Do Mär 22, 2018 9:39

Ich habe einen Plan von der Garage der ist aber Bj 86 somit zu halt und ich brauch einen neuen sprich es kommen Leute die alles dann neu vermessen müssen usw und der ganze Spass kostest dann 1000 bis 1500 euro und soviel habe ich nicht mehr

Ich habe beim arichteken angerufen mehrer der eine sagt was von 80 euro Std. Der andre 100-150 Std
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon JueLue » Do Mär 22, 2018 9:46

Ralle83 hat geschrieben:Ich habe einen Plan von der Garage der ist aber Bj 86 somit zu halt und ich brauch einen neuen sprich es kommen Leute die alles dann neu vermessen müssen usw und der ganze Spass kostest dann 1000 bis 1500 euro und soviel habe ich nicht mehr

Ich habe beim arichteken angerufen mehrer der eine sagt was von 80 euro Std. Der andre 100-150 Std


Liest du eingentlich, was Andere hier schreiben?

Um eine Auskunft vom Bauamt zu bekommen reicht dir ein selbstgemachter Ausdruck aus tim-online.nrw.de oder du lässt dir eine Liegenschaftskarte im Amt ausdrucken (20€) wenn du den PC nicht bedienen kannst. Da ist deine Garage dann eingezeichnet, wenn das kein Schwarzbau ist.

Dann zeichnest du da selber maßstabsgetreu dein Vorhaben ein und fertig.

Schon hast du für max. 100€ eine Aussage vom Bauamt.

Du bist wirklich beratungsresistent.

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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Ralle83 » Do Mär 22, 2018 9:55

Und wenn ich das so machen dauert das nicht lange und ich habe eine Ablegung vom Amt in der Post.. Weil das so nicht geht .


Ich muss da extra einen holen von einem andren Amt die sowas machen.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Mär 22, 2018 9:57

Ralle83 hat geschrieben:Und wenn ich das so machen dauert das nicht lange und ich habe eine Ablegung vom Amt in der Post.. Weil das so nicht geht .


Ich muss da extra einen holen von einem andren Amt die sowas machen.

Ja dann OK ! Was willst du hier :?: Leg dich ab.....Man man :idea:
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Ralle83 » Do Mär 22, 2018 10:10

Das ist so glaub es mir bei uns sind die Ämter etwas Anders als als Anders wo
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon JueLue » Do Mär 22, 2018 10:13

Ralle83 hat geschrieben:Ich habe einen Plan von der Garage der ist aber Bj 86 somit zu halt ...


Auch wenn der Plan von 1800 wäre. Wenn seitdem nichts geändert ist, ist der noch aktuell.

Ralle83 hat geschrieben:Das ist so glaub es mir bei uns sind die Ämter etwas Anders als als Anders wo


Naja, ich kenne kein Bauamt, dass ohne Zeichnung inklusive vorhandener Bebauung sagen kann, ob es eine Baugenehmigung gibt oder nicht.

Und für eine Bauvoranfrage brauchen die Unterlagen keinen besonderen Ansprüchen zu genügen - habe ich schon selber gemacht.

Aber du weist ja schon alles. :roll:

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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Manfred » Do Mär 22, 2018 11:07

Wenn ich es richtig verstehe, wurde die Hütte bereits schwarz errichtet und soll jetzt nachgenehmigt werden?

In dem Fall kann es durchaus sein, dass die Hütte vom Vermessungsamt oder einer dafür zugelassenen Vermessungsfirma eingemessen werden muss.

Gartenhäuser sind in NRW nur bis 30 m3 Bruttorauminhalt verfahrensfrei zu errichten.
http://www.lexsoft.de/normensammlung/166765,67
Da wird die Hütte je nach Höhe und Dachform vermutlich knapp bis deutlich drüber liegen.

Also muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Und das Gebäude dürfte dann auch Einmessungspflichtig sein:
https://www.bochum.de/C125708500379A31/ ... V727BOLDDE
Genau Auskunft dazu (einmessungspflichtig oder nicht) kann das zuständige Katasteramt geben.

Wenn Einmessungspflichtig, dann musst du es eh vermessen lassen. Egal ob vor oder nach der Genehmigung.
Doof wäre natürlich, wenn die nachträgliche Genehmigung versagt wird, und die Hütte wieder abgerissen oder verkleinert werden muss.
Zuletzt geändert von Manfred am Do Mär 22, 2018 11:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Do Mär 22, 2018 11:08

Ralle,
Mal ehrlich, was willst Du eigentlich?
Du schreibst, dass Du die Hütte unbedingt brauchst (was dem Amt egal ist).
Dann würde ich zumindest versuchen eine Genehmigung zu bekommen. Was machst Du? Du suchst Dir Gründe, wieso Du die Genehmigung nicht bekommst ohne es überhaupt zu versuchen.
Die vom Amt wollen nur eine Übersicht haben, nicht mehr, nicht weniger.
Die Kosten die Du hier veröffentlicht hast sind an den Haaren herbeigezogen.

Mach doch einfach den ersten Schritt und lies was hör geschrieben wurde und versuche es umzusetzen.
Wenn es dann abgelehnt wird, hast Du eine Begründung warum. Denn es muss begründet werden.
Aber dazu ist es auch notwendig geschriebenes zu lesen.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Ralle83 » Do Mär 22, 2018 12:30

Nein die Hütte steht noch nicht da .

Die haben mir wegen dem Plan extra gesagt das er nicht älter als 6 Monate sein darf.

Ja toll dann mache ich denn Antrag die sagen Nein. Dann habe ich die Hütte im Garten liegen und kann nichts mit machen 3000 euro dann für nichts.

Und baue ich die so weit hab ich wenigsten was davon
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Manfred » Do Mär 22, 2018 12:40

Dann geh doch einfach zum Katasteramt, lass dir eine aktuelle Flurkarte ausdrucken und auch gleich die Position der vorhandenen Gebäude einzeichnen (das machen die normalerweise für ein paar Euro Aufpreis).
Dann zeichnest du die gewünschte Position deiner Hütte maßstabsgerecht ein und stellst deinen Bauantrag.

Macht keinen Spaß, aber das geht den meisten Leuten in D nicht anders. Wer in diesem Land etwas schaffen will, muss erstmal Lebenszeit und Geld für Behördengänge verschwenden.
Kannst ja bei der nächsten Wahl eine Partei wählen, die sich für einen massiven Bürokratieabbau einsetzt, falls du eine findest...
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Ralle83 » Do Mär 22, 2018 13:12

Ich habe grade mal die Seite von Tim online besucht ganz erlich das passt vorne und hinten nicht mit der Zeichnung
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Do Mär 22, 2018 14:00

Ralle,
Dann steh auf und fahr zum Katasteramt.
Willst Du jetzt hier Schuldige suchen ?
Es kann keiner was dafür, dass Du Dir eine 3.000 € Hütte (wohl aus Gold) gekauft hast, die Du vielleicht nicht aufbauen darfst.
Du hast hier um Rat und Tat gebeten, den Du bekommen hast.
Was erwartest Du jetzt noch?
Du kommst am Amt nicht vorbei, also heb Deinen Allerwertesten von der Couch und fahr los.
Vier Striche wirst Du aufs Blatt bekommen.
Ansonsten Verkauf die Hütte wieder.

Und hör endlich auf hier rum zu jammern.

P.S. Wenn Du die Sätze von hier so liest, wie Du Deine schreibst, ist es kein Wunder, dass Du nix kapierst.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Pinzgauer56 » Do Mär 22, 2018 15:01

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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon stamo » Do Mär 22, 2018 15:36

Pinzgauer56 hat geschrieben:Ähhhm, Ralle !
Deine Schreibfehler kann man akzeptieren, aber deine große Schwäche ist das lesen der guten Ratschläge die du hier bekommen hast !
Leider...... :(

Die Lese- und Rechtschreibschwäche schließt solche Menschen leider vom Schriftverkehr mit den Behörden aus. Da hat die Schule auch ein Stück weit versagt.

Tipp: Nicht irgendwelche Architekten anrufen sondern einen örtlichen Planer/Statiker/Architekten persönlich aufsuchen und ihm dein Leid klagen. Aus dem was du hier schreibst wird klar, dass du leider nicht in der Lage bist, mit den Behörden schriftlich zu kommunizieren. Du musst jemanden bezahlen, der das für dich macht.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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