Westi hat geschrieben:
Zu den offenen Sachen kann Dir hier keiner was sagen, das Amt kann es aber. Und die entscheiden letztlich.
Das mit dem Architekten warveine Idee, falls Du es nicht selbst kannst.
Leider fachlich nicht korrekt.
Selber können reicht nicht.
Man braucht jemanden, der eine Bauvorlageberechtigung hat.
(So wie ich.)
Natürlich entscheidet das Amt.
Nur leider kann das Bauamt eine erteilte Baugenehmigung auch noch nach 20 Jahren zurücknehmen.
Dann bleibt man auf den Rückbaukosten sitzen.
Das widerspricht zwar dem Rechtsempfinden, ist auch unfair, ist aber leider so.
Daher haben Ingenieure eine Haftpflichtversicherung, die auch nach 30 Jahren noch zahlt.
Olli