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Baugenehmigung für ein Garten Haus

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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45 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Neo-LW » Di Mär 27, 2018 3:32

Moin,

Westi hat geschrieben:

Zu den offenen Sachen kann Dir hier keiner was sagen, das Amt kann es aber. Und die entscheiden letztlich.

Das mit dem Architekten warveine Idee, falls Du es nicht selbst kannst.



Leider fachlich nicht korrekt.

Selber können reicht nicht.
Man braucht jemanden, der eine Bauvorlageberechtigung hat.
(So wie ich.)

Natürlich entscheidet das Amt.
Nur leider kann das Bauamt eine erteilte Baugenehmigung auch noch nach 20 Jahren zurücknehmen.
Dann bleibt man auf den Rückbaukosten sitzen.

Das widerspricht zwar dem Rechtsempfinden, ist auch unfair, ist aber leider so.

Daher haben Ingenieure eine Haftpflichtversicherung, die auch nach 30 Jahren noch zahlt.


Olli
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon der.dings » Di Mär 27, 2018 5:26

...Architekt, Statiker, Bauamt, Baugenehmigung, Rückbaukosten und der Rest des ganzen Geschwurbels?...

Mensch, dann kauf Dir doch einen Bauwagen und alle sind glücklich und Du hast die Bürokratie noch ausgetrickst!
Grüße aus der Oberpfalz

Ulrich
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"Die beste Zeit, einen Baum zu pflanzen, war vor zwanzig Jahren. Die nächstbeste Zeit ist jetzt."
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Di Mär 27, 2018 7:29

Neo-LW,
ich weiß ja nicht wie das da ist wo Du herkommst.
Aber bei uns ist das so.
Da kann jedermann eine Bauvoranfrage stellen und das Bauamt entscheidet dann darüber. Und auch welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.
Und das - und nur das - habe ich mit meinem Post gesagt. Was Du da reininterpretierst weiß ich nicht.
Bei einer Bauvoranfrage geht es darum zu prüfen, ob an einer Stelle x ein Gebäude mit den Maßen und der Funktion Genehmigungsfähig ist.
Und wenn eine Bauvoranfrage positiv entschieden wurde, hast Du sogar ein Recht auf eine positive Baugenehmigung.
Alles andere, wie zb detaillierte Pläne, Statik und was weiß ich was noch, kommt dann später.
Und gerade bei einem Gartenhaus, wo es ja Baupläne dazu gibt, ist weitere Pläne nicht unbedingt zwingend. Aber auch das liegt dann am Bauamt.

Ob eine Baugenehmigung wieder entzogen werden darf oder nicht, war nie Thema.
Aber es freut mich, dass Du schon wieder einen neuen Beruf hast bist ja bald die Eierlegendewollmilchsau.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Neo-LW » Do Mär 29, 2018 6:47

Westi hat geschrieben:
Neo-LW,
Ob eine Baugenehmigung wieder entzogen werden darf oder nicht, war nie Thema.
Aber es freut mich, dass Du schon wieder einen neuen Beruf hast bist ja bald die Eierlegendewollmilchsau.



Leider wieder falsch.

Ich habe keinen neuen Beruf gefunden, aber ich habe eine ganze Reihe von Lizenzen.

Wenn man es über die Jahre verfolgt hätte, wüsste man es.

Ich bin:
- Bauingenieur (incl. Bauvorlageberechtigung)
- Schweißfachingenieur (IWE - Weltweit)
- Eisenbahningenieur (incl. Lizenzen als Sicherungsüberwacher, Bauüberwacher, Betra-Antragsteller, Schweißüberwacher)
- Angelernter Landwirt
- Verantwortliche Elektrofachkraft bis 20 kV VEFK (incl. Schaltantragsteller)
- Jäger
- Sprengstofferlaubnisscheininhaber
- Stabsoffizier der Bundeswehr d.Res.
- Feuerwehrmann
- div. ehrenamtliche Verwendungen

Und nun darf 'Westi' mal seine Qualifikationen herzeigen.


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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon buntspecht » Di Apr 03, 2018 17:00

... und trotzdem gibt es Genehmigungsbehörden, wie selbst schon erlebt, die Bauvoranfragen ohne "Plangeschwurbsel" bescheiden :wink:
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

Jüdisches Sprichwort
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon togra » Mi Apr 04, 2018 20:29

Neo-LW hat geschrieben:Nur leider kann das Bauamt eine erteilte Baugenehmigung auch noch nach 20 Jahren zurücknehmen.
Dann bleibt man auf den Rückbaukosten sitzen.

Das widerspricht zwar dem Rechtsempfinden, ist auch unfair, ist aber leider so.

Kannst Du mal den Passus im Gesetz zitieren, wo das steht?
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon togra » Do Apr 12, 2018 23:14

togra hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Nur leider kann das Bauamt eine erteilte Baugenehmigung auch noch nach 20 Jahren zurücknehmen.
Dann bleibt man auf den Rückbaukosten sitzen.

Das widerspricht zwar dem Rechtsempfinden, ist auch unfair, ist aber leider so.

Kannst Du mal den Passus im Gesetz zitieren, wo das steht?


Olli, es wäre schön, wenn Du meine Frage beantworten könntest.
Ich betone nochmals: Ich frage nicht, um Dich irgendwie vorzuführen oder so, sondern aus wirklichem Interesse.

Deutschland mag ungerecht sein, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man sein völlig legal errichtetes Haus nach 20 Jahren so einfach (auch noch auf seine Kosten) abreißen muss, nur weil beim Bauamt ein neuer Mitarbeiter angefangen hat.
Wenn eine Gebäude formal irgendwann mal genehmigt worden ist, gilt meines Wissens nach grundsätzlich Bestandsschutz bis in alle Ewigkeit mit sehr wenigen Ausnahmen. (z.B. Wegfall des Privilegierungsgrundes bei privilegierten Bauten, wie bei den vielen "berühmten" alten landwirtschaftlichen Scheunen im Außenbereich....oder das Gebäude verfällt bis zur Baufälligkeit etc....)

Was Anderes ist eine Duldung.
Da sagt das Bauamt: Wir dulden dass mal, bis sich jemand beschwert oder ein neuer Mitarbeiter sagt, er duldet es nicht mehr.
Da kann man bis in alle Ewigkeit Probleme bekommen.

Auf so einer "Grundlage" würde aber sicher niemand ein Einfamilienhaus errichten....
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon berlin3321 » Fr Apr 13, 2018 8:20

Doch....so einen (und nicht nur einen) gab es in 21244 Buchholz.

Mussté mal die Tante :google: fragen. Die kennt den Fall. Da hat das Bauamt die komplette Hütte abgerissen bzw. abreißen lassen.

Eine ganze Reihe von Häusern war über die Jahre ein wenig bis deutlich "zu groß" geworden. Irgendwann hat´s der Stadt gereicht und es wurde der Rückbau angeordnet, in dem Zuge das ganze legalisiert.

Einer war so schlau und wollte nicht zurückbauen, hat bis sonstwohin geklagt.

Das Ergebnis war, Hütte zu groß, muss abgerissen werden und in dem Fall hat die Stadt das nicht legalisiert, Folge, es musste alles weg.

Ging, glaube ich, auch groß durch die bundesweite Presse.

MfG Berlin
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Fr Apr 13, 2018 9:11

Da ging es aber wohl doch um ein Bauwerk das so nicht genehmigt war, oder?
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon berlin3321 » Fr Apr 13, 2018 18:00

So wie´s da steht. Ein wenig etwas reichlich zu groß.

MfG Berlin
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Fr Apr 13, 2018 18:07

Also wurde es mit der Zeit größer als genehmigt? Oder wurde es so gebaut wie genehmigt?
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon berlin3321 » Sa Apr 14, 2018 8:28

So wie´s da steht: Über die Jahre ein bisschen wenig bis deutlich zu groß geworden.

MfG Berlin
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Det » Sa Apr 14, 2018 8:46

Eine Übersicht über die Geschichte findet sich hier in der Kreiszeitung-Wochenblatt

Gruß, Det
Zuletzt geändert von Det am So Apr 15, 2018 6:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon Westi » Sa Apr 14, 2018 8:47

Und was hat das damit zu tun, das einem Bauwerk den die Genehmigung erteilt wurde, diese im Nachhinein wieder entzogen wurde?
Das was Du beschreibst ist ja nach der Genehmigung weitreichend verändert worden und somit ein ungenehmigtes Bauwerk.
Hat also eigentlich mit der Aussage nichts zu tun.
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Re: Baugenehmigung für ein Garten Haus

Beitragvon togra » Sa Apr 14, 2018 23:49

Westi hat geschrieben:Und was hat das damit zu tun, das einem Bauwerk den die Genehmigung erteilt wurde, diese im Nachhinein wieder entzogen wurde?
Das was Du beschreibst ist ja nach der Genehmigung weitreichend verändert worden und somit ein ungenehmigtes Bauwerk.
Hat also eigentlich mit der Aussage nichts zu tun.

Eben.
Wer nicht das baut, was genehmigt wurde, der muss sich auch nicht die Augen reiben, wenn's da später Probleme gibt.
Meine Frage zielte auch darauf ab, dass das, was genehmigt und auch genau so gebaut wird, nicht einfach nach x Jahren ersatzlos wieder abgerissen werden muss.
Nur weil es der Behörde einfach mal so nicht mehr in den Kram passt.
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