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Baugenehmigung für Holzstapel

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Fendt 722 » Mi Feb 03, 2016 19:24

Hallo,
beim Stöbern im netz bin ich auf Folgendes gestoßen:

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 35564.html

Mir persönlich fehlen dazu nun wirklich die Worte! :oops:
Wie kommt man Bitteschön auf so eine Absurde Idee?! :regen:
Was meint ihr dazu? :gewitter:
:prost:
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon harly » Mi Feb 03, 2016 19:53

Tja nichts ist unmöglich :lol: :roll: :prost:
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Taucher2207 » Mi Feb 03, 2016 20:15

Ja, das ist zumindest bei uns in Hessen genau so. Solang sich niemand daran stört, kann man machen was man will, aber wehe, es regt sich jemand auf.

Eine Lagerung und auch die Bearbeitung ( Sägen und Spalten) von Holz im Außenbereich ist grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Lagerung bedeutet "illegale Bebauung".
Im Innenbereich ( innerhalb eines Bebauungsgebiets) ist eine Lagerung von max. 10 m3 (Kubikmetern) erlaubt. Alles was drüber ist erfordert die Anmeldung bei der Gemeinde. Wenn die sich nicht melden, geht das i.O. Max. Lagermenge pro Flurstück sind dann 40 m3.
m3 = umbauter Raum, hat nichts mit Ster oder Raummeter oder Festmeter zu tun. (die haben die Höhe und die Länge meiner Reihe mit Holzbündeln gemessen und die Kubikmeter ausgerechnet).

Ich habe einen Bauantrag auf einen Holzlagerplatz für Eigenverbrauch innerhalb der Ortslage beantragt und genehmigt bekommen und kann nun soviel lagern wie ich will, nur für den Eigenverbrauch.
Ist zwar Aufwand, aber jetzt kann mir keiner was.
Diejenigen die angezeigt haben, gucken nun saublöd aus der Wäsche. Ich hab was ich will und sie können nichts mehr machen.
Gruß
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Forstjunior » Mi Feb 03, 2016 20:21

und wie läuft so ein Antragsverfahren für nen Holzlagerplatz ab. Was brauchst du da alles=
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Nijura » Mi Feb 03, 2016 20:28

Das war schon immer so.
Solange sich niemand darüber aufregt......aber manche ziehen aufs Land und klagen dann gegen das Glockenläuten, weil es sie stört :klug:
Lebe dein Leben.

Meine Kleinanzeigen bei Ebay http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-best ... Id=4471126

Wir züchten Irish Cobs(Zigeunerpferde von Irland)
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon toni1980 » Mi Feb 03, 2016 20:33

Auszug aus dem Kataster
Antrag auf Baugenehmigung
Baubeschreibung
Flächen und Volumenberechnungen
Abstandsflächen, ggfls. Übernahme
Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten.
Unterschriften der Nachbarn, untere Bauaufsichtsbehörde
Statistischer Erhebungsbogen

:D
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Falke » Mi Feb 03, 2016 20:56

Als Ösi schüttelt man da immer wieder den Kopf! :roll:

Andererseits sind aber die "Gefühlsausbrüche" von so manchem hier im Forum auch wieder verständlich ... :o

Falke
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Taucher2207 » Mi Feb 03, 2016 20:57

also Unterschriften der Nachbarn brauchst du nur wenn du die Mindestabstände nicht einhalten kannst oder willst.
Alles was 3 / 5 m entfernt der Grenze liegt braucht kein Einverständnis der Nachbarn.
Da kann man ja dann den Zufahrtsweg einrichten.
Am besten an einen Architekten wenden, der weiß wie das geht. Kostet zwar ein wenig, ist aber hilfreich, entgültig und nervenschonend.
Gruß
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon toni1980 » Mi Feb 03, 2016 21:16

Taucher, in Bayern brauchst für jede genehmigungspflichtige Baumaßnahme die Unterschrift der Nachbarn, Wurscht wie weit von der Grenze entfernt. Ist aber eher Formsache.

Ich hoff dass das Prozedere zur Genehmigung einer Holzbeig nicht über irgendwelche Bauämter laufen muss. Falls doch: entweder ich spezialisiere mich, weil ich da im ländlichen Raum langfristig Arbeit habe oder wahrscheinlicher: ich wandere aus.

Grüße
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon beihei » Mi Feb 03, 2016 21:18

Falke hat geschrieben:Als Ösi schüttelt man da immer wieder den Kopf! :roll:

Andererseits sind aber die "Gefühlsausbrüche" von so manchem hier im Forum auch wieder verständlich ... :o

Falke


Ja , da schüttelt man nicht nur als Ösi den Kopf.
Kann man bei euch Aysl beantragen wegen Überregulierung in diesem Land? Die Sprache beherrsche ich schon in Teilen :lol:.

Tja, demnächst muß ich für die vorgehende Lagerung der Quaderballen Heu auf der Wiese neben einer Baugenehmigung noch eine errechnete Statik haben - könnten ja durchbrechen und in Neusseeland einen Erdbeben auslösen :lol: .
Aber besser hier nicht zuviel schreiben, man weiß ja nie wer hier mit liest und somit auf dumme Gedanken kommt.

Gruß
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon 108fendt » Do Feb 04, 2016 6:47

Bei uns ist es so:

Privat :
max 30 rm pro Grundstück nicht zusammenhängend, also max. 10 rm pro Stapel. Mehr geht privat nicht, mit oder ohne Genehmigung.
ABER solange sich daran keiner stört, geht auch mehr ! :D

Bei Gewerbe, wie es bei mir ist, ist es bei einem Grundstück, was ich von der Stadt gepachtet habe, so :
Grundstück ca. 2500 m², ist als reines Holzlager eingetragen.
Ich darf da keine Halle bauen bzw. dauerhaft keine Gerätschaften abstellen.
So ist es im Vertrag festgehalten.
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Taucher2207 » Do Feb 04, 2016 12:23

@toni: eine Unterschrift ist dann keine Formsache mehr, wenn der Nachbar der dich angezeigt hat unterschreiben soll.
@beihei: ja, der Formalismus in D macht uns platt. Das ist in allen Bereichen das Gleiche. Und egal, was für ein Aufwand betrieben wird (Zertifizierung, Dokumentationen etc.) das Endprodukt wird dadurch nicht besser.
Allgemein: ich habe festgestellt, dass die meisten Sachen auch den Ämtern( Ausführenden) aufgedrückt werden. Die wollen das garnicht. Aber da es in D immer mehr Leute gibt, die mit 50, 55, 60 Jahren in Rente gehen und dann nicht wissen, was sie mit sich selbst anfangen sollen, schauen diese nur rum , wie und wo sie den Nächsten anzeigen können (der darf das nicht). Dazu kommt bei Vielen unendlicher Neid und Missgunst. Man gönnt dem nächsten nicht das Braune unter dem Fingernagel. Mann gönnt dir die Arbeit (schau dir den Blödmann an, der arbeitet Abends um 20.30 Uhr noch am Holz, ha, ha, ha) aber man gönnt dir die 2,50 € zur Kostendeckung nicht.( Der darf das nicht, der darf nur bis 20.00 Uhr Krach machen).
Ich habe deshalb schon Drohungen und Anrufe bekommen.
Gruß
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon 108fendt » Do Feb 04, 2016 12:38

Taucher2207 hat geschrieben:Allgemein: ich habe festgestellt, dass die meisten Sachen auch den Ämtern( Ausführenden) aufgedrückt werden. Die wollen das garnicht. Aber da es in D immer mehr Leute gibt, die mit 50, 55, 60 Jahren in Rente gehen und dann nicht wissen, was sie mit sich selbst anfangen sollen, schauen diese nur rum , wie und wo sie den Nächsten anzeigen können (der darf das nicht). Dazu kommt bei Vielen unendlicher Neid und Missgunst. Man gönnt dem nächsten nicht das Braune unter dem Fingernagel. Mann gönnt dir die Arbeit (schau dir den Blödmann an, der arbeitet Abends um 20.30 Uhr noch am Holz, ha, ha, ha) aber man gönnt dir die 2,50 € zur Kostendeckung nicht.( Der darf das nicht, der darf nur bis 20.00 Uhr Krach machen).


Da bin ich voll deiner Meinung.
Also wenn ich ehrlich bin habe ich überhaupt keine Zeit für Neid oder so ein Quatsch !
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon Neo-LW » Do Feb 04, 2016 17:29

Moin,

für Niedersachsen steht das so explizit im 'Schulze-Suchsdorf'.

Wenn von Holzstapeln der Eindruck eines Bauwerks ausgeht ist er genehmigungspflichtig.

Wer will:

Ich habe eine Bauvorlageberechtigung.


Olli
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Re: Baugenehmigung für Holzstapel

Beitragvon yogibaer » Do Feb 04, 2016 18:28

Ist hier vielleicht einer aus Zusmarshausen oder Steinekirch?
Hock di na!
Gruß Yogi
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