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Cowboy82 hat geschrieben:Kann ich mich auch weigern zu verkaufen?
Wie ist das rechtlich, kann ich enteignet werden?
Cowboy82 hat geschrieben:
2.Für den Preis will ich das Feld auf keinen Fall verkaufen. Kann ich mich auch weigern zu verkaufen?
Wie ist das rechtlich, kann ich enteignet werden?
Cowboy82 hat geschrieben:Habe von jmd gehört,
CarpeDiem hat geschrieben:Cowboy82 hat geschrieben:Habe von jmd gehört,
ich denke einmal ganz frei heraus, dass du nicht so viel "hören" solltest, sondern dich mit den (frei zugänglichen) Fakten beschäftigen sollst. Wie @DEWT schon geschrieben hat, den Fächennutzungsplan kannst du jederzeit einsehen. Auch gibt es eine amtliche Kaufpreissammlung die du dir im Netz ansehen kannst, da brauchst du noch nicht einmal auf ein Amt.
Auch kannst du über die (Kommunal-)politik vorfühlen, wie es denn mit Ersatzland aussieht bzw. ob man bereit ist für dich das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben, etc. etc. Alles Dinge die du ganz leise und ohne viel Aufhebens in die Wege leiten kannst, um auf diesen Tag x vorbereitet zu sein.
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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Werte schätzen
]Estomil hat geschrieben:Für Wohnraum wird es so schnell keine Enteignungen geben. Die Hürden da extrem gross,
marius hat geschrieben:
Das in Bayern geplante mehrjährige einfrieren einer Mieterhöhung ist im Prinzip ebenfalls eine Enteignung.
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