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Moderator: Falke
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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]Alex81 hat geschrieben:Mir wäre nicht bekannt das der Förster da polizeiliche Sonderrechte hat.
Und wenn jemand eine Straftat begeht hat jedermann das Recht denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
( bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege )
Adele hat geschrieben:Völlig falsch. Natürlich kann ein Polizist einen mutmaßlichen Verbrecher verhaften, alles andere ist natürlich alberner Unfug. Oder wartet der Polizist erst bis ein Richter der Haftbefehl unterschreibt?
Adele hat geschrieben:Bei uns sind Förster, die für die Privatwaldbesitzer zuständig sind verbeamtete Förster.
Neo-LW hat geschrieben:Moin,Adele hat geschrieben:Völlig falsch. Natürlich kann ein Polizist einen mutmaßlichen Verbrecher verhaften, alles andere ist natürlich alberner Unfug. Oder wartet der Polizist erst bis ein Richter der Haftbefehl unterschreibt?
Zum Verhaften ist ein Haftbefehl erforderlich.
Ausnahme: Gefahr im Verzug.
Dann muß aber der Haftbefehl umgehend beantragt werden.
Vorläufige Festnahme geht in Deutschland bis 72 (?) Stunden.
Liegt dann kein Haftbefehl vor, ist der Delinquent in die Freiheit zu entlassen.
An jedem Deutschen Amtsgericht gibt es einen Bereitschaftsrichter, der 24 Stunden pro Tag erreichbar ist.
Noch haben wir keinen Polizeistaat.
Olli
Falke hat geschrieben:Adele hat geschrieben:Bei uns sind Förster, die für die Privatwaldbesitzer zuständig sind verbeamtete Förster.
Ich wüsste nicht, wofür ein Förster für mich als Privatwaldbesitzer zuständig sein sollte!
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Adele hat geschrieben:Sag ich doch, es bedarf keines Haftbefehles. Angenommen eine Wilderer wird gestellt, dann wird er ihn festnehmen und dann wohl die Polizei rufen. Er kann aber auch Weiterfahren auf Waldwegen untersagen, dies ist natürlich kein Jedermannsrecht.Neo-LW hat geschrieben:Moin,Adele hat geschrieben:Völlig falsch. Natürlich kann ein Polizist einen mutmaßlichen Verbrecher verhaften, alles andere ist natürlich alberner Unfug. Oder wartet der Polizist erst bis ein Richter der Haftbefehl unterschreibt?
Zum Verhaften ist ein Haftbefehl erforderlich.
Ausnahme: Gefahr im Verzug.
Dann muß aber der Haftbefehl umgehend beantragt werden.
Vorläufige Festnahme geht in Deutschland bis 72 (?) Stunden.
Liegt dann kein Haftbefehl vor, ist der Delinquent in die Freiheit zu entlassen.
An jedem Deutschen Amtsgericht gibt es einen Bereitschaftsrichter, der 24 Stunden pro Tag erreichbar ist.
Noch haben wir keinen Polizeistaat.
Olli
Adele hat geschrieben:Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.
Bei Vorliegen der entsprechenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und fachlichen Leistungen ist eine Verbeamtung prinzipiell möglich.
bastler22 hat geschrieben:Mich würde ja eher interessieren, was der TE bzw sein Bekannter da angestellt hat, dass er Angst hat, im Wald verhaftet zu werden... wäre nie auf die Idee gekommen über Flucht nachzudenken wenn ich den Förster einmal im Jahr zufällig im Wald treffe.
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