Glück Auf,
hatte eben dieses Thema angeschnitten, da ich gefragt wurde.
Mir war bekannt, daß Förster Polizeibefugnis im Wald hatten. Ob dies immer noch so ist, wäre meine Frage.
Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 1:40
Moderator: Falke
Büschmopped hat geschrieben:Die verbeamteten sind Gehilfen der Staatsanwaltschaft,
dürften dich also im Falle des Falles festsetzen bis zum Eintreffen der richtigen Grünen.
Polizeifunktion haben sie aber keine.
(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
(3) (weggefallen)
Falke hat geschrieben:Reden wir von Privatwald oder Staatswald?
Wie erkennt man einen Förster?
Adele hat geschrieben:Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.
Neo-LW hat geschrieben:Moin,Adele hat geschrieben:Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.
Ups, habe ich da noch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020 nicht mitbekommen ?
Privatleute drürfen jetzt ihre Mitarbeiter auch verbeamten ?
Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten.
Olli
Neo-LW hat geschrieben:Polizei (Bundes / Kripo / Schutz) sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Deswegen darf man ja auch gegenüber einem Dorfpolizisten folgenden Satz lauhals rufen:
Sie Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.
Förster haben ein Jedermanrecht - sonst nix.
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