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Befugnis Förster

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Befugnis Förster

Beitragvon Adele » Do Jan 02, 2020 16:21

Glück Auf,
hatte eben dieses Thema angeschnitten, da ich gefragt wurde.
Mir war bekannt, daß Förster Polizeibefugnis im Wald hatten. Ob dies immer noch so ist, wäre meine Frage.
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Neo-LW » Do Jan 02, 2020 16:28

Moin,

o.k., der Förster ist der Chef vom Wald.

Aber, daß er auch Chef der Polizei ist, wäre mir neu.

Vielleicht gibt es da eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020 ?


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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Büschmopped » Do Jan 02, 2020 16:42

Die verbeamteten sind Gehilfen der Staatsanwaltschaft, dürften dich also im Falle des Falles festsetzen bis zum Eintreffen der richtigen Grünen. Polizeifunktion haben sie aber keine.
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Adele » Do Jan 02, 2020 16:43

Nicht Chef der Polizei, ich meine gleich gestellt. Daß heißt u.a. er darf jemanden verhaften.
In DDR Zeiten wurde auch schon einmal bei einem verbotenem Motorradausflug in den Wald vom Förster das Zündkabel durchtrennt. Aber dies nur am Rande.
Wie ist der heutige Stand?
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Neo-LW » Do Jan 02, 2020 16:56

Moin,

Büschmopped hat geschrieben:Die verbeamteten sind Gehilfen der Staatsanwaltschaft,
dürften dich also im Falle des Falles festsetzen bis zum Eintreffen der richtigen Grünen.
Polizeifunktion haben sie aber keine.


Nein.

Förster sind keine Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Polizei (Bundes / Kripo / Schutz) sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Deswegen darf man ja auch gegenüber einem Dorfpolizisten folgenden Satz lauhals rufen:

Sie Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.

Förster haben ein Jedermanrecht - sonst nix.


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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Falke » Do Jan 02, 2020 17:08

Reden wir von Privatwald oder Staatswald?

Wie erkennt man einen Förster?

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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Südheidjer » Do Jan 02, 2020 17:09

Bundesjagdgesetz §25

(1) Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der zuständigen Behörde bestätigten Jagdaufsehern. Hauptberuflich angestellte Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein.
(2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.
(3) (weggefallen)


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__25.html

Ob der Förster dazugehört, wäre eine Frage.

Was "Jagdschutz" ist, siehe §23

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__23.html
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Neo-LW » Do Jan 02, 2020 17:28

Moin,

Falke hat geschrieben:Reden wir von Privatwald oder Staatswald?

Wie erkennt man einen Förster?



Den Revierförster vom angrenzenden Staatswald erkenne ich an dem grünen, überproportional großen Geländewagen mit der Aufschrift:
"Landesforsten Niedersachsen".

Der Revierförster ist kein Berufsjäger.

Nichtsdestrotrotz gehört in eine Försterausbildung die Jägerpüfung.
Die Förster dürfen wärend ihrer Arbeiszeit jagen gehen.

Manche Großgrundbesitzer halten sich einen Berufsjäger, damit sie wen haben, der ihre Hochsitze baut,
und bei den Gesellschaftsjagden die Suppe kocht.


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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Adele » Do Jan 02, 2020 17:34

Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Neo-LW » Do Jan 02, 2020 17:38

Moin,

Adele hat geschrieben:Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.



Ups, habe ich da noch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020 nicht mitbekommen ?

Privatleute drürfen jetzt ihre Mitarbeiter auch verbeamten ?

Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten.


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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Alex81 » Do Jan 02, 2020 17:48

Mir wäre nicht bekannt das der Förster da polizeiliche Sonderrechte hat.
Und wenn jemand eine Straftat begeht hat jedermann das Recht denjenigen bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
( bitte korrigiert mich wenn ich da falsch liege )
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Adele » Do Jan 02, 2020 18:13

Verstehe ich nicht. Bei uns sind Förster, die für die Privatwaldbesitzer zuständig sind verbeamtete Förster. Ist in den gebrauchten Ländern vielleicht anders.


Neo-LW hat geschrieben:Moin,

Adele hat geschrieben:Privatwald oder Staats-/Landeswald ist da m. M. kein Unterschied, sie sind verbeamtet.



Ups, habe ich da noch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2020 nicht mitbekommen ?

Privatleute drürfen jetzt ihre Mitarbeiter auch verbeamten ?

Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten.


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Re: Befugnis Förster

Beitragvon Kubota40 » Do Jan 02, 2020 18:17

Hallo,
Förster sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Sie haben in engen Grenzen sogar weiter reichende Kompetenzen als ein Polizist und üben, unter anderem, hoheitliche Tätigkeiten nach dem Landeswaldgesetz aus. (Zumindest in BaWü)

Grüße
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon langholzbauer » Do Jan 02, 2020 18:21

Ich stell mir mal Chips und Bier zurecht.
Hier werden Forst-Jagd- und Besitzrecht durcheinander gewürfelt.
Das wird sicher noch lustig...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Befugnis Förster

Beitragvon yogibaer » Do Jan 02, 2020 18:26

Neo-LW hat geschrieben:Polizei (Bundes / Kripo / Schutz) sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Deswegen darf man ja auch gegenüber einem Dorfpolizisten folgenden Satz lauhals rufen:
Sie Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft.
Förster haben ein Jedermanrecht - sonst nix.


Olli du irrst dich mal wieder. Die Angehörigen der Polizei und einiger anderer staatlicher Behörden sind ab einer höheren Ausbildung "Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft".
Tituliert man einen Polizisten als " Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft" könnte er das unter Umständen in den falschen Hals bekommen.
Wer ab welcher Dienststellung und welcher Behörde eine Ermittlungsperson ist kann man in der " Verordnung über Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

@Adele, ohne Haftbefehl, von einen Richter ausgefertigt, kann niemand eine Person verhaften.
Gruß Yogi
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