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ne bergische Jung hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:
Die Bemessung hat sich dann an der Zukunft zu orientieren.
Im Pflegefallrisiko ist eine zu hohe Zahlung immer schlecht.
Was passiert denn dann im Pflegefall? Ich interessiere mich aus gegebenem Anlass für das Thema.
Estomil hat geschrieben:Man kann auch richtig dicke Dinger machen wenns passt. Meiner Mutter gehört aktuell unser maststall mit 1200 plätzen. Ca 70% ist bereits abgeschrieben.
Wenn meine Eltern in wenigen Jahren in Rente gehen ist geplant den an mich zu verkaufen.
Und zwar für ca 600000€
Das wären dann irgendwo 400000€ buchgewinn. Wer das richtig plant kommt mit dem minimalsatz von 14% davon. Also einmalig 56000€ steuern zahlen. Klingt erstmal nach viel geld. Dafür habe ich dann aber einen maststall den ich wieder komplett abschreiben kann.
In Summe spart das ca den halben wert an Steuern über die nächsten 20 jahre. Also gute 200000€.
Nach einer gewissen haltedauer kann das Geld dann wieder zurückfliessen.
Das hab ich mit meinem Vater und dieversen pv Anlagen schon durch mit ähnlichen summen.
T5060 hat geschrieben:Den geldwerten Vorteil aus der Nichtnutzung des Wohnrechts musst abführen, ansonsten einen Teilbetrag von deinem Einkommen (Belastungsfähigkeit), egal was im Hofübergabevertrag geregelt wurde.
Auf Schenkungen der letzten 10 Jahre greift die Sozialbehörde zurück.
Estomil hat geschrieben:
zumal zb der geldfluss auch gestoppt werden kann wenn's zb um die Pflege geht.
CarpeDiem hat geschrieben:Estomil hat geschrieben:Ein guter Steuerberater ist hier pflicht!
Dem ist absolut zuzupflichten, zusätzlich wäre anzumerken, er sollte allerdings auch eine seeeehr gute Berufshaftpflicht besitzen, die wirkliche alle Risiken vorbehaltlos übernimmt.
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Estomil hat geschrieben:Das pflegerisiko kann man ja auch privat absichern übern zusatzversicherungen.
Zudem darf man natürlich nicht vergessen, dass man auch den Eltern unterhalt schuldet und die Kinder bis zu einem gewissen Grad immer zur Zuzahlung verpflichtet werden können.
Am einem gewissen Einkommen kommt man aus der Nummer also eh nie raus.
Den baraltenteil kann man übrigens auf die häusliche Pflege begrenzen. Sobal ein Pflegeheim nötig wird erlöscht das ganze. Das gilt bei einem passenden Vertrag übrigens genauso für den geldwerten Vorteil des wohnrechts.
Für sowas braucht man einem guten steuerberater!
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