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Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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38 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Forstjunior » Fr Feb 16, 2018 13:02

Wenns doch so gut läuft fragt mann sich schon warum immer darüber geredet wird, dass es den Landwirten schlecht ginge... Weitere Zuwendungen sind dann wohl auch nicht mehr nötig.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » Fr Feb 16, 2018 13:29

Es gibt halt hohe spreizungen zwischen den betrieben
-die besten 20% verdienen fast
-Wer keine Zinsen zahlen muss kommt besser klar
-Wer stunden kloppt hat halt mehr
-ausserlandwirtschaftliches einkommen und zb Eigentum am Fläche machen ebenfalls viel aus.

In Summe können die Betriebe die nachhaltig über 100000€ verdienen halt Eigenkapital ausbauen und wieder investieren. Die anderen halt nicht.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon T5060 » Fr Feb 16, 2018 13:38

ne bergische Jung hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:

Die Bemessung hat sich dann an der Zukunft zu orientieren.
Im Pflegefallrisiko ist eine zu hohe Zahlung immer schlecht.


Was passiert denn dann im Pflegefall? Ich interessiere mich aus gegebenem Anlass für das Thema.


Den geldwerten Vorteil aus der Nichtnutzung des Wohnrechts musst abführen, ansonsten einen Teilbetrag von deinem Einkommen (Belastungsfähigkeit), egal was im Hofübergabevertrag geregelt wurde.
Auf Schenkungen der letzten 10 Jahre greift die Sozialbehörde zurück.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon wastl90 » Fr Feb 16, 2018 17:54

Estomil hat geschrieben:Man kann auch richtig dicke Dinger machen wenns passt. Meiner Mutter gehört aktuell unser maststall mit 1200 plätzen. Ca 70% ist bereits abgeschrieben.
Wenn meine Eltern in wenigen Jahren in Rente gehen ist geplant den an mich zu verkaufen.
Und zwar für ca 600000€

Das wären dann irgendwo 400000€ buchgewinn. Wer das richtig plant kommt mit dem minimalsatz von 14% davon. Also einmalig 56000€ steuern zahlen. Klingt erstmal nach viel geld. Dafür habe ich dann aber einen maststall den ich wieder komplett abschreiben kann.

In Summe spart das ca den halben wert an Steuern über die nächsten 20 jahre. Also gute 200000€.

Nach einer gewissen haltedauer kann das Geld dann wieder zurückfliessen.


Das hab ich mit meinem Vater und dieversen pv Anlagen schon durch mit ähnlichen summen.

Jetzt mal ganz ehrlich. Durch wie viele Steuerprüfungen bist du so schon gekommen :roll: ? Ich habe einen recht guten Freund bei der Finanzverwaltung, den frage ich mal wie sowas geht. Keine Angst ich schwärze dich schon nicht an....
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » Fr Feb 16, 2018 18:49

Letztes Jahr meine zweite. Bei acht Wochen Prüfung war das für die Finanzverwaltung aber wenig ertragreich.
Das waren vieleicht 15000€.

Also überwiegend privatanteile, Zinsen und diskzsionen über abschreibungen.
Das läuft schon alles korrekt bei uns.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon julius » Fr Feb 16, 2018 20:27

T5060 hat geschrieben:Den geldwerten Vorteil aus der Nichtnutzung des Wohnrechts musst abführen, ansonsten einen Teilbetrag von deinem Einkommen (Belastungsfähigkeit), egal was im Hofübergabevertrag geregelt wurde.
Auf Schenkungen der letzten 10 Jahre greift die Sozialbehörde zurück.


Wenn angenommen im Übergabevertrag steht bis Pflegestufe 1 muss der Hoferbe aufkommen wieviel ist das überhaupt grob geschätzt falls ein oder beide Übergeber ins Pflegeheim kommen. Zuzüglich das Wohnrecht ?
Pro Person ca 1500 Euro im Monat ?
Da dürften dann die monatlichen Zahlungen an die Altenteiler keine Rolle mehr spielen da er nur für Pflegestufe 1 aufkommen muss ?

Was der Übergeber im Falle von Estomil verschenkt hat holt sich das Pflegeheim natürlich 10 Jahre zurück wie der bezahlte Stall oder Schlepper. Das ist soweit klar.
julius
 
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon T5060 » Fr Feb 16, 2018 20:34

Die Zuzahlungen bei der Pflege ergeben sich aus deiner Leistungsfähigkeit.
Ein HartzIV-Empfänger wird wohl NULL zahlen müssen, ein Zahnarzt alles.
Das muss man aber auch zahlen, wenn man von den Alten nichts geerbt hat
oder sie die Kinder gleich ins Heim gegeben haben.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon julius » Fr Feb 16, 2018 20:46

Estomil hat geschrieben:
zumal zb der geldfluss auch gestoppt werden kann wenn's zb um die Pflege geht.




Da wirst du Probleme bekommen.
Angenommen im Übergabevertrag ist geregelt 500 Euro monatlich. Du bezahlst aber an deine Eltern 1000 Euro im Monat aus steuerlichen Gründen. Eine Erhöhung ist möglich wenn eine höhere Bedürftigkeit vorliegt.
Das müßte der § sein :
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__323.html

Die vereinbarte Zahlung an die Altenteiler kann somit angepasst werden.
Ähnlich wie man jede Miete oder Pachtzahlung anpassen kann.

Diese freiwillig erhöhte Zahlung von 500 auf 1000 Euro kannst du allerdings im Fall des Pflegeheims nicht mehr so einfach rückgängig machen. Wenn dann nur weiter erhöhen weil die Bedürftigkeit nun höher ist :
4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.

Der Sozialhilfeträger hat, falls er einspringen muss, einsicht in die Kontoauszüge Jahre zurück um den Verbleib des Einkommens und Vermögens zu ermitteln. Auch über die Steuererklärung haben die Einsicht wieviel du bisher bezahlt hast und diesen Betrag können sie einfordern + Wohnrecht und sonstige Leistungen was der Übergeber erhalten hat werden einberechnet.

Sollten deine Eltern den Maststall für 600 000 Euro an dich verkaufen haben sie genug Vermögen und müssen die kompletten Heimkosten sowieso selber finanzieren. Da springt dann kein Versorgungsamt ein wenn deine Zahlungen und deren Rente nicht ausreichen.
Bei 2 Personen soll so ein Heim 5000 - 6000 Euro /Monat kosten :shock: je nach Pflegestufe. Tendenz jährlich steigend.
julius
 
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » Fr Feb 16, 2018 22:38

Das pflegerisiko kann man ja auch privat absichern übern zusatzversicherungen.

Zudem darf man natürlich nicht vergessen, dass man auch den Eltern unterhalt schuldet und die Kinder bis zu einem gewissen Grad immer zur Zuzahlung verpflichtet werden können.

Am einem gewissen Einkommen kommt man aus der Nummer also eh nie raus.

Den baraltenteil kann man übrigens auf die häusliche Pflege begrenzen. Sobal ein Pflegeheim nötig wird erlöscht das ganze. Das gilt bei einem passenden Vertrag übrigens genauso für den geldwerten Vorteil des wohnrechts.

Für sowas braucht man einem guten steuerberater!
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » Fr Feb 16, 2018 22:58

CarpeDiem hat geschrieben:
Estomil hat geschrieben:Ein guter Steuerberater ist hier pflicht!


Dem ist absolut zuzupflichten, zusätzlich wäre anzumerken, er sollte allerdings auch eine seeeehr gute Berufshaftpflicht besitzen, die wirkliche alle Risiken vorbehaltlos übernimmt.


Also wenn ein fast abgeschriebener Stall für 600 000 Euro verkauft wird ist fraglich ob das auch dem aktuellen Marktwert entspricht. Tut er das nicht und wird dennoch mit diesem Betrag abgeschrieben ist das Steuerhinterziehung.

Dem Steuerberater, der dies unter Vorsatz empfohlen hat, nützt dann auch eine Haftpflicht wenig. Der wird ebenfalla angeklagt.
§ 263 StGB
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.


Ist das aus Eingeninitiative geschehen, wird der Unternehmer nach § 263 StGB angeklagt.

Liegt der aktuelle Verkehrswert tatsächlich bei 600 000 Euro ist das hingegen in Ordnung.

Hat das Finanzamt Zweifel schätzt den Wert ein Gutachter.

Die Hülle an sich kostet nicht die Welt, kommt halt drauf an wie alt und teuer die Innenausstattung war. Was man über Rechnungen ja eh belegen und überprüfen kann.

Es fallen auch noch andere Kosten bei so hohen Verkaufssummen an wie Notar usw aber die sind noch überschaubar.

Auch sehr fraglich wie man so hohe Buchgewinne legal mit nur 14 % versteuert da man incl Soli und Kirche längst im Spitzensteuersatz bei knapp 50 % landet. Es sei denn es wird wieder reinvestiert über § 6b/6c sofern man nach dem Stallverkauf überhaupt noch ein Unternehmen leitet und 6b/6c anwenden kann.

Ansonsten :
Die Gefängniszelle von U. Hoeneß wegen seiner Steuerhinterziehung ist ja wieder frei. :mrgreen:
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » Fr Feb 16, 2018 23:08

Estomil hat geschrieben:Das pflegerisiko kann man ja auch privat absichern übern zusatzversicherungen.

Zudem darf man natürlich nicht vergessen, dass man auch den Eltern unterhalt schuldet und die Kinder bis zu einem gewissen Grad immer zur Zuzahlung verpflichtet werden können.

Am einem gewissen Einkommen kommt man aus der Nummer also eh nie raus.

Den baraltenteil kann man übrigens auf die häusliche Pflege begrenzen. Sobal ein Pflegeheim nötig wird erlöscht das ganze. Das gilt bei einem passenden Vertrag übrigens genauso für den geldwerten Vorteil des wohnrechts.

Für sowas braucht man einem guten steuerberater!


Kommt drauf an wieviel die Kinder verdienen bzw ob sie Familie haben.
Nicht wenige Landwirte haben nach der Übergabe kaum Vermögen, ihre kleine Rente und erhalten eine kleine monatliche Zahlung vom Übernehmer.
Ist gerade bei den vielen kleinstrukturierten Betrieben die Regel.
Ist bei den Kindern nicht viel zu holen oder haben sie selber eine Familie mit somit hohen Freibeträgen springt sofort das Amt ein.

Haben die Eltern wie in deinem Fall noch relativ spät hohe Einnahmen erzielt z.b. durch Stallverkauf bezahlt man die hohen Kosten vom Pflegeheim halt leider selber.
Dann musst du, deine Geschwister und das Amt auch nichts zusteuern weil genug Geldvermögen der Eltern vorhanden ist.

Ein Steuerberater bringt in diesem Fall wenig.
Ist noch was zu holen ( incl 10 Jahre zurück ) oder Vermögen vorhanden bezahlt man, oder die Kinder, selber, ansonsten springt das Amt ein.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » Fr Feb 16, 2018 23:26

Zur allgemeimeinen Info.
Da hab ich den falschen § zitiert bei Anstiftung zum Betrug.
Anstiftung zum Betrug, also in diesem Fall der Steuerberater der das so empfohlen hat : § 26 StGB
Betrug an sich vom Unternehmer wie oben beschrieben : § 263 StGB
Beides bis 5 Jahre Haft oder Geldstrafe. Und natürlich Steuernachzahlung + 6 % Zinsen + selbe Summe nochmal als Geldstrafe.

Das wäre der Fall wenn der Stall z.b. einen aktuellen Marktwert beim Kauf von nur 400 000 Euro hat aber mit 600 000 Euro in der Buchführung abgeschrieben wird.

Hier ein guter Bericht, Steuerhinterziehung kurz und bündig erklärt :

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec ... 83380.html

Man beachte den Abschnitt : Frechheit kostet extra :mrgreen:
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon T5060 » Sa Feb 17, 2018 0:11

Betrug ist erst dann Betrug,
wenn der Nachteil des Betrogenen zum Vorteil des Betrügers wird.
Bitte beachten, wenn man von Betrug redet.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Welfenprinz » Sa Feb 17, 2018 6:10

:shock: Steuerhinterziehung. Gehts noch?
Solches Geschwafel aus zusammengestoppelten Textbausteinen treibt mich in den Wahnsinn. Keine Ahnung von der Praxis,aber alle belehren wollen.

Grundsätzlich gilt erstmal Vertragsfreiheit,ein Käufer gibt den Preis,den ihm die Sache wert ist. Ein Schlüter oder MBtrac von 1980 steht auch schon 20 jahre mit 1€ Buchwert in der Bilanz und fängt falls er von einem Betrieb zu den gehandelten,irrwitzigen Mondpreisen erworben wird,auch wieder eine neue Abschreibungsperiode an, ohne dass da ein Finanzamt zwischen funkt. Und wenn der Käufer eines Schweinestalls anhand seiner bisherigen Produktionszahlen darlegen kann,dass der Erwerb für ihn wirtschaftlich ist,dann wird es quasi schon unmöglich den für einen Betrug notwendigen Vorsatz auch nur im Ansatz nachzuweisen.
Bei dem genannten Steuersatz sollte doch bitte (Achtung: lesen hilft)beachtet werden,dass es sich bei der Verkäuferin dann um eine Rentnerin handeln wird.

Und ganz allgemein: bei Geschäften unter Familienmitgliedern -Mieten,Pachten,Kauf- klingelts beim Finanzamt nicht wegen zu hoher Preise,sondern fast ausschliesslich nur wegen zu niedriger.
Wer seinen Betrieb dem Nachfolger für 100€/ha verpachtet,kriegt zu 96% arge Probleme. Bei 900€/ha sagt keiner was.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
http://pulseofeurope.eu
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » Sa Feb 17, 2018 8:23

Es ist heute kein Problem einen maststall in unserer Region für 500€ pro mastplatz zu verkaufen. Vor allem nicht wenn reichlich güllelagerraum vorhanden ist, eine ccm platte, flüssigfütterng, alleinlage sowie kein luftwäscher.
Hier in der Gegend werden schon 400€ für 40 jahre alte Kosten bezahlt die man eigentlich nur abreissen kann.

Du musst halt nur wirtshaftlich bleiben über den abschreibungszeitraum. Das ist bei der Summe dann kein problem.

Es werden ja auch pv Anlagen mit 10 Jahren restlaufzeit zu sehr hohen Preisen verkauft.
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