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Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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38 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Welfenprinz » Sa Feb 17, 2018 8:34

Ich denke mal -nur ne Schätzung- ,dass bei einer Darlegung der Alternative “Neubau“ ausser der eminenten Wartezeit noch ein Kostenkomplex Anträge/Genehmigungen/Gutachten von 80-100000€ angeführt werden kann. Sprich ein Viertel des genannten Kaufpreises sind schon ohne Produktionskennziffern erklärbar.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » Sa Feb 17, 2018 11:47

Wachstum in der schweinehaltung geht eigentlich nurnoch über Kauf oder Pacht von ställen.
Es wird in den letzten Jahren immer mehr, dass ganze hofstellen verkauft werden. Letztes Jahr ging ein 2000er stall inklusive luftwäscher für 1,4mio weg. Baujahr 2008.
Da Frage ich mich schon was die Leute sich dabei ausrechnen...

Die oben erläuterte Umstrukturierung nennt sich übrigens betriebsaufgabe im ganzen nach Paragraf 16 estg.
Und regelt im im grunde das versteuern zum halben Steuersatz (Minimum 14%). Alternativ kann man auch die fünftelregelung anwenden. Bei kleineren Beträgen sind die ersten 45000€ steuerfrei.

Fallstricke mit der Umsatzsteuer muss aber als Knackpunkt beachtet werden.

Ganz grundsätzlich mal zur Übergabe grösserer vermögen.
Wer grössere vermögen vererben will muss ja schon frühzeitig anfangen um nicht in die erschaftsdteuer zu kommen. Das heißt bei 1,5mio muss man mit 50 anfangen die ersten 500000 zu übertragen. Das wird oft vergessen. Und 1,5mio sind garnicht so selten wenn pv Anlagen und ein 2000er maststall irgendwo steht. Das ist eher die Regel als die ausnahme. Vor allem bei hofesfreien gewerbebetrieben.

Zudem gibt es auf der anderen Seite ja noch die einkommenssteuer. Es macht wenig Sinn wenn der Junior 160000€ versteuert und die alten mit 40000€ kaum was zahlen müssen.
Der Junior ist so nämlich mit 70000€ im spitzensteuersatz und zählt gut die Hälfte steuern.
Wer sowas also schön aufsplittet hat locker 25000€ mehr in der Tasche pro jahr!
Selbst wenn man dann irgendwann die erschaftsdteuer wirklich zahlen muss ist das immernoch billiger als der spitzensteuersatz!
Das könnte man jetzt in ner edel tabelle mal schön genau kalkulieren bis zu welchen Summen das Sinn macht.
Eventuelle pflegekosten kann man da auch getrost vergessen, da man als Kind im Zweifel eh zahlen muss. Und da nützen den größeren betrieben die Freibeträge eh nix.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » Sa Feb 17, 2018 17:35

Jetzt nehmen wir mal theaoretisch an es funktioniert mit dem Stall Verkauf und sagen wir mal es müssen bei dem 600 000 Euro Stall 500 000 Buchgewinn nur zu 14 % versteuert werden. Das wären dann 70 000 Euro Steuern + knapp 4000 Euro Soli, und rund 6500 Euro Kirche.
Dazu noch einige tausend Euro Kosten beim Übertrag incl Notar, Steuerberater, usw an weil das doch ein hoher Wert ist.
Im Zuge einer normaler Hofübergabe fallen für so einen abgeschrieben, älteren Stall fast keine Kosten an.

Sagen wir mal alles zusammen grob knapp 90 000 Euro an Kosten die aber sofort bezahlt werden müssen.
Das Problem das die Ersparnis erst über die nächsten 20 Jahre über die Afa wieder reinkommt.
Das ist ein langer Zeitraum. Das Problem ist die Zeit und Inflatiom.
Also wenn ich mit 90 000 Euro an die Börse gehe hab ich nach 10 Jahren, negativ gerechnet, mindestens 250 000 Euro.
Das erreicht man schon fast mit den normalen Standartaktien im Dax oder Dow.
Also für mich wäre das sowieso nichts.
Ganz abgesehen davon hat mein Junior striktes Landwirtschaftsverbot.
Wobei er und seine Freundin heute sowieso keinen landw. Betrieb mehr übenehmen würden, das war halt damsl als junger naiver Schulabgänger der Fall.
Da sind aber dann die Eltern gefordert.
Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Zuletzt geändert von marius am Sa Feb 17, 2018 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » Sa Feb 17, 2018 17:54

T5060 hat geschrieben:Betrug ist erst dann Betrug,
wenn der Nachteil des Betrogenen zum Vorteil des Betrügers wird.


Exakt davon rede ich ja. :mrgreen:
Denn : Wo kein Kläger da kein Richter.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Welfenprinz » Sa Feb 17, 2018 18:00

....blablupblablupblablup.....


Lesen kannst du ja,aber Sinn verstehen nicht. Und du hast mit der Praxis noch nie etwas zu tun gehabt.

Und wenn du am Ende bist,kommt die Schleife.....Börse, Sohn,Verbot.....

Willst du nicht lieber bei Brigitte in der Sparte “frag Tante Irene“ statt in einem Fachforum schreiben?
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon T5060 » Sa Feb 17, 2018 20:21

Mir hatten jetzt bei einem Hofverkauf 20.000 € Kirchensteuer kalkuliert.
Der Mandant ist unserer Beratungsempfehlung gefolgt und hat der Kirche 2.000 € gespendet und ist für 2 Jahre aus dem Verein ausgetreten.

Übrigens : Nach Steuern kostete die Spende nur noch 960 € :-) :mrgreen:
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon marius » So Feb 18, 2018 17:53

T5060 hat geschrieben:Mir hatten jetzt bei einem Hofverkauf 20.000 € Kirchensteuer kalkuliert.
Der Mandant ist unserer Beratungsempfehlung gefolgt und hat der Kirche 2.000 € gespendet und ist für 2 Jahre aus dem Verein ausgetreten.

Übrigens : Nach Steuern kostete die Spende nur noch 960 € :-) :mrgreen:


Steuerersparnis ist so eine Sache. Nehmen wir das 600 000 Euro Stall-beispiel genauer unter die Lupe und zerlegen das Ganze .
Dann wird es erst richtig ersichtlich.

Das Stall Beispiel oben sieht auf den ersten Blick ganz gut aus, aber es gibt mehrere Probleme und Fallstrike z.b. wenn dann die Eltern ins Pflegeheim müssen wegen dem hohen Vermögen aus Stallverkauf oder das der aktuelle Stallwert auch exakt angesetzt wird sonst ist das Steuerbetrug )

Und wenn wir in dem Beispiel durch den 600 000 Euro Stall einen neu geschaffenen Buchwert von hohen 500 000 Euro abschreiben kann ( 600 000 - 100 000 alter Buchwert ) hört sich das erstmal als viel an.
Aber bei einem Kauf von 600 000 Euro Wert fallen einiges an Kosten an.
Es fallen all incl rund 90 000 Euro an Kosten / siehe mein Beitrag oben ) an die ziemlich bald bezahlt werden müssen und weg sind.
Und die 500 000 Euro zusätzlicher Buchwert bringen erst in den nächsten 20 Jahren was.
Nur weiss man doch heute noch garnicht ob man die Afa überhaupt 20 Jahre in der Zukunft für den Stall ( Tierhaltung ) benötigt und wieviel wird überhaupt in Zukunft verdient damit die zusätzliche Afa was bringt ?
Nehmen wir mal im günstigen Fall an man hatt durch die 90 000 Euro Unkosten ( Steuer, Kirchsteuer., Solizuschlag, Notar, Steuerberater, Kosten Übertrag ....usw ) neue 500 000 Euro Afa erschaffen dann sind das bei jährlich 40 % Steuerersparnis 200 000 Euro. Allerdings erst in den folgenden 20 Afa Jahren aufgeteilt.

Nun muss man von den 200 000 Steuerersparnis aber noch die 90 000 Euro Unkosten abziehen, dann bleiben doch nur noch effektive 110 000 Euro Ersparnis über.
Also wie gesagt, mit 90 000 Euro Einsatz an der Börse über die nächsten 20 Jahre sind diese nötigen 110 000 Euro Gewinn wirklich überhaupt kein Problem und ich kann mir das Brimborium sparen.
Das wären bei den nötigen 120 % Gewinn : bei 20 Jahre Laufzeit nur 4 % Gewinn pro Jahr. ( nur 4 % wg. Zinseszinsformel )
Der breit gestreute Dow Jones oder Dax haben allein in den letzten 10 Jahren mit stink normalen Aktien incl sogar fauler Pleitebankatien schon + 100 % zugelegt, in 20 Jahren über + 200 %. Und das obwohl man in Bärenmärkten nicht verkauft hat und die gesamten Verluste mitgenommen hat.
Das darf man nicht vergessen.
Man sollte sich aber dennoch schon darum kümmern.

Dann sind allerdings deutlich mehr drin als nur diese nötigen 4 % Kursgewinn pro Jahr. Das schütten einige Aktien alleine nur an Dividenden aus, ohne Kurssteigerung.
Und wenn wir jetzt das ganze erhöhen und statt 110 000 Afa Steuerersparnis nun 150 000 Euro Ersparnis annehmen
ändert das nicht viel.
Fazit : Für mich wär so ein Steuersparmodell Stallkauf nichts.
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Re: Berechnung Rentenhöhe Hofübergeber

Beitragvon Estomil » So Feb 18, 2018 18:37

Tja für dich ist das vieleicht zu wenig. Für mich aber ok. Zumal man durch einen iab sowie sonderabsctreibungen ja in den ersten Jahren schon 40% abschreiben kann. Gut die Hälfte des stalls wird eh in zehn Jahren abgeschrieben(Technik und güllelagerraum)

Nach zehn jahren sind also vieleicht nurnoch 25% über. Da Wie es dann schon deutlich interessanter.

Zudem entstehen notarkosten etc eh spätestens bei der übertabe. Das sind also kosten die man nicht explizit hier hinzurechnrn sollte.

Im übrigen sollte man auch nicht überheblich werden. 120-150000€ sind ne dicke Stange Geld für die ne Menge Leute lange schufften müssen.

Zudem optimieren erfolgreiche Betriebe ja an vielen Stellen des betriebes. Hier nen paar tausender und da nen paar tausender machen schon den Unterschied zwischen hochverschuldet und schuldenfrei.

Wenn ich 20000€ jedes Jahr mehr verdiene wie der Kollege dann sind das in 30 jahren halt auch 600000€.

Auch kleinvieh summiert sich. Die 5000€ die wir zb durchs einlagern des eigenen getreides sparen haben sich in den letzten 50 jahren zu einem Betrag im Wert eines einfamilienhauses summiert!


Soviel dazu
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