grasschaf hat geschrieben: Solche zwangsversicherungen, auch wenn sie im sozialgesetzbuch definiert sind, sind ein armutszeugnis für eine freie gesellschaft, die für sich in anspruch nimmt, autonom zu sein.
Wenn wir keine Zwangsversicherung hätten, dann sähe es so aus.
Ein Dachdeckermeister beschäftigt 5 Leute.
Einer fällt vom Dach und ist tot. Der Meister muss
nun die Witwe mit ihren 3 Kindern versorgen und ist
innerhalb kurzer Zeit pleite.
Nun sind alle arbeitslos auch der Meister.
Tritt nach einem Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit ein,
müssen auch Renten und REHA Massnahmen vom Meister bzw.
vom Unternehmer bezahlt werden.
Die Haftung dieser Kosten übernimmt die BG als Pflichtversicherung.
Sie erfüllt somit den Status einer Haftpflichtversicherung
Altmeister
