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bhv1 verordnung in nrw

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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26 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon nightrider20 » Do Sep 09, 2010 18:48

Meini hat geschrieben:
nightrider20 hat geschrieben:
Einhorn64 hat geschrieben:Am besten wendest du dich an dein zuständiges Kreisveterinäramt, die müssen in der lage sein dir auskunft zu geben.
lg


Ich wette, dies ist dann das Todesurteil für die Kuh.



Vollpfosten :roll:


Der Übervollpfosten bist doch eindeutig Du!

Die BHV1-Sanierung gilt bundesweit.

Bevor Veterinäre für diese Thematik Verständnis zeigen da friert eher die Hölle zu, du absoluter ÜBERVOLLPFOSTEN!
suche magd, die gut zu vögeln ist ...
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon meyenburg1975 » Do Sep 09, 2010 18:51

Also bei uns isses so, das man für die Verbringung in einen anderen Bestand ohnehin nen Schein vom Vet braucht. Da kommt er/sie ohnehin nicht um ein Telefonat herum...
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon H.B. » Do Sep 09, 2010 19:28

nightrider20 hat geschrieben:Die BHV1-Sanierung gilt bundesweit.

Die Durchführung ist Ländersache.

Mit Landwirtschaft hast du nix am Hut, oder?
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon nightrider20 » Do Sep 09, 2010 21:07

H.B. hat geschrieben:
nightrider20 hat geschrieben:Die BHV1-Sanierung gilt bundesweit.

Die Durchführung ist Ländersache.

Mit Landwirtschaft hast du nix am Hut, oder?



Wo bitte hab ich geschrieben daß die Durchführung Bundessache ist?
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon H.B. » Do Sep 09, 2010 21:49

nightrider20 hat geschrieben:Die BHV1-Sanierung gilt bundesweit.

Das einzige was gemeinsam ist, daß in allen Bundesländern dran gearbeitet wird. Wie du sicherlich nicht mal weißt, gilt von Kreis zu Kreis was ganz anderes.

ZB in Bayern sowas:
http://www.kirchheim-heimstetten.de/fil ... rdnung.pdf
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon Panic » Do Sep 09, 2010 22:42

Status 1= BHV1 freier Bestand.http://www.tierarzt-ostenfeld.de/downlo ... lyer_1.pdf
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon Bodenseefarmer » Fr Sep 10, 2010 18:00

H.B. hat geschrieben:Bei uns in BW verlässt jedes Tier aus einem Impfbetrieb den Hof nur Richtung Schlachthof. Das ist unabhängig, ob das Tier frei, Reagent oder Marker ist. Ausnahmen gibts glaub nur mit Quarantäne und mehrfacher Beprobung.

Ich glaub nicht, daß die Regelung in NRW deutlich abweicht?


Hubert, da hast du nur fast recht.
Es gibt reine Mastbetriebe, die Mastkälber von Impfbetrieben mästen dürfen. Diese müssen aber zeitlich und räumlich getrennt transportiert und gehandelt werden.... auf dem Weg zum Mäster und auf dem Weg zum Schlachthof.
Hat mein viehhändler gesagt.
Man muss dann aber mit einem ca. 20€ niedrigeren Kälberpreis rechnen.

Aber selbst wenn ich Impfbetrieb wäre, wäre das letzte was ich machen würde ein Tier von einem anderen Impfbetrieb aufzunehmen... ... da muss einer schon richtig T€uronen fließen lassen :wink:
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon nightrider20 » Fr Sep 10, 2010 18:45

H.B. hat geschrieben:
nightrider20 hat geschrieben:Die BHV1-Sanierung gilt bundesweit.

Das einzige was gemeinsam ist, daß in allen Bundesländern dran gearbeitet wird. Wie du sicherlich nicht mal weißt, gilt von Kreis zu Kreis was ganz anderes.

ZB in Bayern sowas:
http://www.kirchheim-heimstetten.de/fil ... rdnung.pdf



Es ist doch völlig uninteressant was von Kreis zu Kreis gilt!

Die können es alle handhaben wie sie wollen. Entscheidend ist doch dass zum Tag X Deutschland BHV1 frei sein muss.
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon H.B. » Fr Sep 10, 2010 20:58

Bodenseefarmer hat geschrieben:Hubert, da hast du nur fast recht.

hatte meine Unsicherheit schon kund getan


H.B. hat geschrieben: Ich weiß jetzt nicht, wie das mit reinen Mastbetrieben ist, wo der einzige Weg raus der Schlachthof ist. Könnte eine Ausnahmeregelung geben, glaubs aber nicht. Soweit ich meine zu wissen, gibts bei uns kein "Freiwillig" Was ist bei euch Status 1? Der Ausruck ist mir nicht geläufig?
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon nachtigall » Fr Sep 10, 2010 21:20

Bodenseefarmer hat geschrieben:Aber selbst wenn ich Impfbetrieb wäre, wäre das letzte was ich machen würde ein Tier von einem anderen Impfbetrieb aufzunehmen... ... da muss einer schon richtig T€uronen fließen lassen :wink:


Da bin ich mir schon im Klaren drüber, dass das keiner freiwillig machen wird ;)
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Re: bhv1 verordnung in nrw

Beitragvon Bodenseefarmer » Fr Sep 10, 2010 22:07

H.B. hat geschrieben:
Bodenseefarmer hat geschrieben:Hubert, da hast du nur fast recht.

hatte meine Unsicherheit schon kund getan


H.B. hat geschrieben: Ich weiß jetzt nicht, wie das mit reinen Mastbetrieben ist, wo der einzige Weg raus der Schlachthof ist. Könnte eine Ausnahmeregelung geben, glaubs aber nicht. Soweit ich meine zu wissen, gibts bei uns kein "Freiwillig" Was ist bei euch Status 1? Der Ausruck ist mir nicht geläufig?


Hab's schon gesehen, ich wollte dich nicht kritisieren, nur deine Vermutung in diesem Punkt bestätigen
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