Servus, Ich habe mich die letzten Jahre auch mit dem Thema beschäftigen müssen. Da ging es auch darum eine Kabeltrasse entlang einer Kreisstraße zu legen. Also bei einem Vorort-Termin mit den zuständigen des Landkreises, wurde mir dann mitgeteilt, dass ich zwar graben dürfte, aber den Aushub MUSS ich abtransportieren/entsorgen. Neues unbelastet Auffüllmaterial besorgen und nach DIN auffüllen ...
Da ich auf der Kabeltrasse sowieso eine Spülbohrung machen musste, habe ich mich dazu entschieden die Landkreisstrecke auch zu bohren und gut war`s.
So mit diesen Hintergrund frage ich mich jetzt immer, was die eigentlich mit dem Grabenaushub machen müssten. Der landet bei uns immer bei einem Bauer, der dann etwas verfüllt.
Oder jetzt wieder Glasfaser verlegt, da kam der Aushub auch wieder rein. Und eine Verfüllung nach irgendwelchen Vorschriften gibt´s da sowieso nicht.
Ich bin in Bayern zuhause, kann mich da jemand bitte aufklären, mich würde es einfach interessieren. Es ist ja nicht schlecht, wenn man weiß, da haben Behörden Fehler gemacht, wenn man mal was von Ihnen braucht.
Natürlich darf ein Graben ausgehoben und später mit dem selben Füllmaterial wieder zugefüllt werden, weil das Material ja auf dem selben Flurstück verbleibt.
Mir ging es auch um den Aushub beim Räumen von Straßenentwässerungsgräben, der verbleibt ja nicht vorort und wird abtransportiert. Bei uns halt zu einem Bauern, der immer noch scharf drauf ist. ( Was ich nicht verstehe, wieviel Müll da drin ist)