@spool
biste einer von den Bunten? Neulich war auch einer bei mir, der hatte sich meinen Lanz Eigenbau angesehen. Will sich auch einen Bauen.
Im Gespräch meinte er das er auch Beamter ist und hatte mir son par Sachen noch erzählt. Als allererstes kommt das Tehma mit der fehlenden Haftpflicht....von was auch Papiere gibt es ja keine.
So viel wie ich weiß macht die Dekra dafür auch keine ABE mehr! Tüv Reinland, weiß ich ... Tüv für alles, da ginge es wohl noch mit ne ABE. Hatte mir der Bunte noch gesagt.
@SPECIFIER
baue ich nach Auftrag, die Zange ist aber ne Originale. Alles in allem ca. 1000 euronen.
@abu_Moritz
War mal bei der Pflugbaufirma Eberhard bis zu Pleite. (hatte mit Mengele unter einer Decke gesteckt)
War dort Schweißer und in den Montage tätig. Mal so, Trompetenblech nehme ich nicht!
Ich weiß worauf man achten sollte.
Haste solch Programm für den PC???? Hätte ne DFX Zeichnung für ne Hydraulische Holzzange + Zeichnung.
@Kugelblitz
Der TÜV macht die Gutachten hier im Westen, die DEKRA machts im Osten.
Ist ja ein Neubau (auch mit Gebrauchtteilen), die Achse usw. müssen ein Typenschild haben, auf dem die Daten stehen. Dann mußt du den Hänger wiegen lassen, ihn vermessen und die Daten mit zum TÜV nehmen.
Beim normalen Pkw-Hänhger hast du vorher bei der Kreisverwaltung einen Blanko KFZ-Brief beantragt und auch den mitgenommen. Den hat der TÜV dann mit den Daten ausgefüllt und du konntest den Hänger zulassen.
Ist aber schon ne Weile her, seit ich den letzten gebaut habe.
@spool
ich mache immer Folgekennzeichen vom Traktor dran. (Grün)
Bei nem Rückewagen Läuft das nicht auch unter den Begriff Selbsternter (wie Mähdrescher und Häcksler....mit ner 20) aber ne ABE oder Betriebserlaubnis brauchste da trotzdem Mein Deutz ist auch nur mit 20 im Brief angegeben. Bj 58.
Erzähl mir aber nicht zuviel sonst hole ich mein Holz mit der Schubkarre die ist doch Zulassungsfrei oder muss die wegen dem Kipppunkt, weil nur ein Rad auch geprüft werden Scherzzzzz
@Kugelblitz: ich würd mal behaupten wenn Du die Schubkarre mit mehr als 6 km/h über die Straße schiebst brauchst Du ein Kennzeichen auf dem Rücken.....
Ich meinte das Verfahren bei einen normalen PKW-Anhänger!
LoF Anhänger hab ich noch keinen abnehmen lassen.
Dein Rückehänger ist keine selbstfahrende Arbeitsmaschine, sondern ein Anhänger, der ein BE benötigt. Den kannst du natürlich mit grüner Nummer hinter deinem Deutz ziehen.
Bei der Schubkarre kommts aber auf das zulässige Gesamtgewicht an.
Liegt das zGG über 60 kg und bewegst du sie mehr als 4 Std am Tag tritt die Verordnung EWG Nr. 4711/0815 in Kraft und du mußt den Gebrauch bei der zuständigen Forstverwaltung anmelden und entsprechende Schieb- und Ruhezeiten einhalten.
Hat sie mehr als ein Rad oder ist sie motorisiert treffen die Richtlinien der örtlichen Kreisverwaltung zu. Je nach Antriebart ist die Schadstoffbelastung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für das Schubkarrenwesen festzustellen und das Gefährt entsprechen der VO EU 233 zu besteuern.
Das Gerät darf in keinem Fall zum Transport von Personen benutzt werden, da ansonsten zusätzlich zum Schubkarrenschein ein Personenbeförderungschein Schubkarre vorhanden sein muss.
Zuletzt geändert von spool am Do Jan 15, 2009 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
@spool
hör mal auf, ich hau mich gleich in die Ecke
Aber nen Kranschein brauchste ja auch noch Weil is ja einer dran
Wenn du so die Bunten verwirrst lassen die dich freiwillig gehen Mußt nur versuchen dir das Lachen zu verkneifen
Kein einziger Smily im letzten Beitrag von spool -> es muß also ernst gemeint sein !
Gute Nacht Deutschland. Da möcht' ich gar nicht wissen ob und wie das in
Österreich geregelt ist ! Am Ende hab' ich mich einer Verwaltungsübertretung
strafbar gemacht als ich neulich an einer meiner Schubkarren ein nicht
originales Ersatzrad aus dem Baumarkt montiert habe ohne eine neuerliche
Einzeltypengenehmigung beantragt zu haben ...
Also, wenn du das Rad durch ein Rad gleicher Größe und mit ausreichender Profiltiefe ausgetauscht hast, dann geht das in Ordung. Zu beachten ist jedoch der Achsdurchmesser des neuen Rades. Ist dieser verändert worden, sind tragende Teile ausgetauscht worden und es muß eine erneute Prüfung der zulässigen Achslast vorgenommen werden.
Diese kann wahlweise beim TÜV oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen für das Schubkarrenwesen durchgeführt werden. Es sind Fahrprüfungen auf unterschiedlichen Gelände- und Bodenbeschaffungen durchzuführen um die Haltbarkeit zu testen.
Die Kosten hierfür sind nach Art und Umfang der Einzelprüfung zu berechnen.
Bei erfolgreicher Prüfung kann eine erneute Betriebserlaubnis erteilt werden. Zum Nachweis der BE kann das geänderte vom Hersteller erstellte Basisformular der Schubkarre verwendet werden. Art und Umfang der Änderungen und die Ergebnisse der Prüfung sind dort zu dokumentieren.
Nach dem ganzen Spass, nochmal zum Thema.
Ab wann lohnt sich denn der Einsatz einer Boogieachse im Vergleich zu einer Einzelachse ?
Für den kleinen Privateinsatz, also nicht gewerblich.
@spool
bei nem kleinen Hänger bis 3 Meter Ladefläche. Ich würde wenn es nicht nur fürs Auge sein soll eine Achse verbauen. Geht schneller und Sparst auch Gummi an den Reifen, bei Doppelachser ist der Abrieb größer und lassen sich beschissender rückwärts schieben
Wenn er allerdings viel Gewicht tragen soll, würde ich nen Doppelachser basteln
Wie ist es mit deiner Erfahrung beim Teile fertigen und am wichtigsten das Schweißen .....Schweißen kann jeder, ob es aber auch richtig Geschweißt ist, ist ne andere Sache.
Denk dann auch an die Vollabnahme
Ich hab schon PKW-Anhänger gebaut und die sind auch anstandslos abgenommen worden. Mein Abendgebet lautet nicht: Gott gebe, es klebe....
Mein Problem wa es eine Achse mit 3,5 oder mehr to. zu bekommen, hier ist halt nix zu kriegen. Und da ich von einem Bekannten halt die kleinen Achstummel bekommen konnte, war die Überlegung, eine Boogieachse daraus zu bauen.