05.01.2009 | 08:22
Brüssel plant neue Auflagen für Rinderhalter
[Im Neuen Jahr werden in der Europäischen Union auch die Planungen konkreter, eigene Tierschutzstandards für Rinder zu entwerfen. Die EU-Kommission hat bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Gutachten zu den Haltungsbedingungen von Nutzrindern in Auftrag gegeben, das Anfang 2009 erwartet wird. Außer für Kälber gibt es derzeit keine umfassenden Vorschriften für die Rinderhaltung in der Europäischen Union.
Mit dem EFSA-Gutachten dürfte die Diskussion daher wieder aufleben. Genaue Vorgaben sind beispielsweise bei Platzbedarf, der Abschaffung von Vollspaltenböden und Vorschriften zum Weidegang geplant. So wird beispielsweise Zuchtbullen bis zu einem Gewicht von 1 000 kg eine Lie¬gefläche von mindestens 16 qm zugestanden, schwerere Tiere sollen pro 60 kg Mehrgewicht 1 qm Platz zusätzlich bekommen. Darüber hinaus wird für Zuchtbullen genügend Bewegungsfreiraum in einer Größenordnung von 25 qm gefordert. Für Masttiere bis zu einem Gewicht von 400 kg wird ein Platzbedarf von 4,5 qm veranschlagt.
Milchkühe und Färsen sollen laut dem aktuellen Entwurfsstand mindestens 90 Tage im Jahr auf die Weide, Tiere in Anbindehaltung sollten jeden Tag Auslauf bekommen. Bei Neubauten oder Sanierungen will Brüssel das Anbinden vermeiden. Vollspaltenböden aus Beton sollen bei Stallbauten verboten werden. Ausnahmen soll es geben, wenn ein Kunststoffüberzug vorhanden ist.
Laut dem Entwurf für die überarbeiteten Rinderhaltungsempfehlungen des Europarates bleibt ein systematischer oder routinemäßiger Einsatz von Medikamenten "außer für therapeutische oder prophylaktische Zwecke" verboten, wenn er dazu dient schlechte Hygiene- oder Haltungsbedingungen auszugleichen oder Schmerz und Not zu verschleiern. Das gilt laut den Empfehlungen des Europarates auch für Antibiotika. Starke plötzliche Veränderungen in der Zusammen-setzung und der Art des Futters sollen außer in Notfällen vermieden werden. Methoden und Zusatzstoffe, die Verletzungen oder Stress verursachen, sind verboten.
Konkrete Vorgaben macht der Europarat auch zum Stallklima. So soll die Ammoniakkonzentration in Rinderställen einen Wert von 20 ppm pro Kubikmeter (cbm) nicht dauerhaft überschreiten. Für Kohlendioxid ist eine Obergrenze von 3 000 ppm, für Schwefelwasserstoff von 0,5 ppm und für Staub von 10 mg/cbm vorgesehen. Vom Verbot einer Verstümmelung der Rinder sollen die nationalen Behörden Ausnahmen erlauben können, so beispielsweise für das Enthornen, die Kastration von Bullen und Bullenkälbern, Nasenringe für Bullen und für die Markierung, sei es durch Ohrmarken, elektronische Geräte oder aber auch mit dem Brenneisen. (age)
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