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Hofer_Pörndorf hat geschrieben:du meinst das Bundesprogramm, da soll es in der Tat so sein.
Bei dem bayerischen Programm für Futterzukäufe für Rauufutterfresser haltende Betriebe spielt das keine Rolle laut dem Merkblatt
fedorow hat geschrieben:Hofer_Pörndorf hat geschrieben:du meinst das Bundesprogramm, da soll es in der Tat so sein.
Bei dem bayerischen Programm für Futterzukäufe für Rauufutterfresser haltende Betriebe spielt das keine Rolle laut dem Merkblatt
Wie kann man denn die mindestens 30 % MInderertrag gegenüber den normalen Jahren nachweisen wenn man in einem grünen Gebiet liegt ?
Übers Amt f. Landwirtschaft ?
In roten Gebieten in Mittel.- und Nordbayern ist kein Nachweis nötig.
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