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CSU bezahlt Grundfutter

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon Fränky11 » So Sep 30, 2018 20:10

Hier jedenfalls nicht: http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon Fränky11 » Mo Okt 01, 2018 21:09

Jetzt ist der bayrische Antrag da. http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... zukauf.pdf
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon fedorow » Di Okt 02, 2018 10:16

Stimmt es denn das man eine Existensnot nachweisen muss ?
Über Bankbelege, Eigentumsnachweis, Steuererklärungen usw ?
Wenn dand jemand als Beispiel ein Konto oder Aktienpaket zur Altersvorsorge angelegt hat, dürfte der schonmal rausfallen.
Ebenso wer eine PV Anlage oder andere Standbeine hat.

Dann wird das Programm für die wenigsten in Frage kommen.
fedorow
 
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Di Okt 02, 2018 12:08

du meinst das Bundesprogramm, da soll es in der Tat so sein.

Bei dem bayerischen Programm für Futterzukäufe für Rauufutterfresser haltende Betriebe spielt das keine Rolle laut dem Merkblatt
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon fedorow » Di Okt 09, 2018 10:03

Hofer_Pörndorf hat geschrieben:du meinst das Bundesprogramm, da soll es in der Tat so sein.

Bei dem bayerischen Programm für Futterzukäufe für Rauufutterfresser haltende Betriebe spielt das keine Rolle laut dem Merkblatt


Wie kann man denn die mindestens 30 % MInderertrag gegenüber den normalen Jahren nachweisen wenn man in einem grünen Gebiet liegt ?
Übers Amt f. Landwirtschaft ?

In roten Gebieten in Mittel.- und Nordbayern ist kein Nachweis nötig.
fedorow
 
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Re: CSU bezahlt Grundfutter

Beitragvon T5060 » Di Okt 09, 2018 10:34

fedorow hat geschrieben:
Hofer_Pörndorf hat geschrieben:du meinst das Bundesprogramm, da soll es in der Tat so sein.

Bei dem bayerischen Programm für Futterzukäufe für Rauufutterfresser haltende Betriebe spielt das keine Rolle laut dem Merkblatt


Wie kann man denn die mindestens 30 % MInderertrag gegenüber den normalen Jahren nachweisen wenn man in einem grünen Gebiet liegt ?
Übers Amt f. Landwirtschaft ?

In roten Gebieten in Mittel.- und Nordbayern ist kein Nachweis nötig.


Wenn man unterstellt das im Vorjahr das Futter reichte, rechnet man die 2018 erzeugten Vorräte in Silo und Scheune um ... peng
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