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Hallo da es ja bei den Tierforen keine gibt die sich mit der Gehegehaltung von Damwild beschäftigen,setz ich es hier mal rein.Wer hat erfahrung damit?zb Größe Gesetzliche Anforderungen Einzäunung Tierärtzliche Untersuchungen usw,eben alles was mit der Gehegehaltung von Damwild zu tun hat.Danke im voraus
Hallo
Ich komme aus der Grafschaft Bentheim, Niedersachsen. Wir selbst haben ein Damwildgehege. Hab Dir mal eben die Auflagen die wir damals vor 10 Jahren bekommen haben hier eingestellt.
Mittlerweile sind diese Auflagen nicht mehr aktuell!!! Leider kann ich mit einer aktellen Auflage nicht aufwarten,sorry.
Auflagen für Damtier Gehege
> Die Zäune und Toranlagen müssen mindestens eine Höhe von 1,80 m aufweisen. Sie sind
so zu gestalten, dass Damtiere weder entweichen noch eindringen können. Die Zäunung ist
so zu gestalten, dass keine Winkel unter 90 Grad entstehen. Die Einzäunung muss dem
Landschaftsbild entsprechen und angepasst sein. Die Pfähle sollen aus Holz bestehen.
> Für ungünstige Wetterbedingungen (z.B. anhaltender Niederschlag, verbunden mit Wind
und niedrigen Temperaturen) muss in der kalten Jahreszeit ein trockener, windgeschützter
Aufenthaltsbereich zur Verfügung stehen. Der Aufenthaltsbereich ist so zu gestalten, dass
er allen Tieren zur Verfügung steht. Er ist an zwei Seiten offen zu halten. Der Standort ist
so zu wählen, dass auch bei ungünstiger Witterung keine Vernässung oder
Verschlammung eintreten kann.
> Innerhalb des Geheges ist für einen ausreichenden Witterungsschutz und während der
Setzzeit für einen ausreichenden Sichtschutz für die Jungtiere zu sorgen. Sofern eine
Bepflanzung als Sicht- und Ablegeschutz vorgesehen ist, ist diese mit standortgerechten
Bäumen und Sträuchern anzulegen. Die Pflanzung ist gegen Verbiss- und Schlagschäden
zu schützen.
> Vor allem während der Fege- und Brunftzeit ist den Tieren Beschäftigungsmaterial in
Form von Ästen, Sträuchern o.ä. anzubieten. Zur Gehegestrukturierung werden daher
Prossholz- oder Stubbenhaufen, zum Wall aufgeschichtet, empfohlen.
> Zum Einfangen von Damtieren ist eine Fangvorrichtung einzurichten die so gestaltet sein
muß, dass Verletzungsgefahren ausgeschlossen werden.
~ Der Tierbestand des Geheges ist täglich zu kontrollieren.
> Eine ganzjährige Versorgung der Tiere mit frischem Tränkwasser ist zu gewährleisten.
> Falls Damtiere aus dem Gehege entwichen sind, ist die untere Jagdbehörde und die
untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim unverzüglich zu
benachrichtigen.
> Für das Gehege ist ein Bestandsregister nach § 24 Abs. 1 der Viehverkehrsordnung i.d.F.
vom 18.04.2000 (BGBL. 1 S.546) zu führen. Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre
aufzubewahren. Bei Zu- und Abgängen sind jeweils der Name und die Anschrift des
bisherigen Besitzers oder Erwerbers und das jeweilige Datum der Abgabe bzw. des
Zugangs anzugeben.
)~ Die Tiere sind mindestens einmal pro Jahr auf Parasitenbefall durch einen Tierarzt zu
untersuchen. Bei positivem Befund ist durch den Tierarzt eine sofortige Behandlung
vorzunehmen.
Hinweise zum Töten und Schlachten, zur Fleischbeschau und zur
Fleischhygiene von in der Gefangenschaft gehaltenen Damtieren
~ Zum Töten der Damtiere bestimmte Schußwaffen müssen mindestens ein Kaliber von
6,5 mm mit einer Auftreffenergie von mindestens 2 000 Joule auf 100 m Entfernung
aufweisen.
> Hiervon abweichend können Büchsenpatronen mit einem Kaliber von mindestens 5,6 mm
und einer Mündungsenergie von mindestens 300 Joule (Mindestkaliber .22 Magnum)
verwendet werden, sofern
die Schußentfernung weniger als 25 Meter beträgt,
wenn von einem bis zu 4 m hohen Hochstand von oben nach unten auf den Kopf des
Tieres geschossen wird,
sich der Hochstand in einem geschlossenen Gehege befindet, dessen Einzäunung eine
Mindesthöhe von 1,80 m aufweist und dessen Boden nicht befestigt ist.
> Zur Notschiachtung oder zur Nottötung von festliegenden Tieren ist der Gebrauch eines
Bolzenschussapparates zur Betäubung zulässig.
> Für den Erwerb und Besitz einer Schußwaffe ist eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz
vorgeschrieben. Für die Benutzung ist eine Erlaubnis nach § 45 des Waffengesetzes
erforderlich. Diese Vorschrift gilt auch für den Inhaber eines Jahresjagdscheines, da es
sich beim Töten von Damtieren in Gehegen nicht um Jagdausübung im Sinne des
Gesetzes handelt.
~ Damtiere in Gehegen unterliegen nach dem Fleischbeschaugesetz vor und nach der
Schlachtung einer amtlichen Untersuchung ( Schlachttier- und Fleischbeschau).
Das Schlachten von Damtieren ist daher vorher der Fleischbeschaubehörde anzuzeigen.
Das Ausschiachten der Tiere darf nur in Räumen erfolgen, die den Anforderungen der
Verordnung über die hygienische Behandlung von Lebensmitteln tierischer Herkunfl
entsprechen. Eine Ausnahme hiervon ist lediglich für das Ausschlachten für den eigenen
Bedarf zulässig.
> Verendete sowie getötete Tiere, die nicht verwendet werden sollen, sind ebenso wie
Schlachtabfälle nach § 5 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes vom 2. September 1974,
BGBL. 1 S. 2313, 2610, grundsätzlich in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu beseitigen, da
es sich hierbei um Tierkadaver von Klauentieren handelt, die sich im Besitz von
Menschen befinden.
~ Die im Gehege gehaltenen Damtiere unterliegen den Vorschriften des Tierseuchenrechts.
Bricht eine anzeigepflichtige Seuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den
Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen, ist unverzüglich die zuständige
Veterinärbehörde zu informieren.
Hallo zunächst mal Danke für die Ausfühlichen angaben.Von der größe und der Beschaffenheit ist mein Grundstück geeignet,davon gehe ich mal aus ungefähr 6000qm Wiese und noch daran anschließend ein Grundstück bewachsen mit Obstbäumen Sträuchern Kiefern Buchen Fischten. Ich mach mich mal bei der Naturschutzbehörde kundig.
Hier in Nds. ist es nicht notwendig einen landwirtschaftlichen Betrieb zu haben. Denke das es hier von Bundesland zu Bundesland unterschiede gibt.
Die Naturschutzbehörde war einamal ganz zu anfang bei uns und hat sich das Gelände mal eben angesehen und noch Tips gegeben wo noch Bäume angepflanzt werden sollten.
Hallo,also einen Landwirtschaftlichen Betrieb glaube ich im Saarland nicht,kenne zwei Gatter kleinere mit Damwild hier.Ich habe eine Forstbetrieb denke das reicht.Wohne im Außenbereich hatte allerdings noch nie große Probleme mit irgendwelchen Baumaßnahmen.
Es ist zu Kotzen.
Da will schon wieder einer ein Gehege bauen. Dabei ist der Markt für Damwildfleisch schon lange überlaufen. Außerdem sind die Menschen, die einmal Gatterdamwildfleisch gegessen haben meistens für den Rest ihres Lebens vom Geschmack so enttäuscht,d aß die keinen Bock mehr auf richtiges Damwildfleich haben, und wir Jäger können dann das richtige Damwild nur noch für einen absoluten Spotpreis vermarkten. Bau auf Deiner Fläche lieber Biomasse für ne Biogasanlage an, das hilft vor allen den Mastbetrieben.
Die gelten bundesweit, werden aber auf landesebene imho noch durch entsprechende VOen spezifiziert.
Ein reines Damwildgehege würde ich auch niemandem mehr empfehlen, es sei denn zusammen mit einem Tierpark, Restaurant oder ähnlichem, oder als Angebotserweiterung zu vorhandener Direktvermarktung. Und selbst da wird es schon eng in manchen Gegenden.
Hallo
Wir habe ein Gehege und kein Problem mit dem Damwildfleisch los zuwerden. Nun gibt es aber auch hier direkt kein wildes Damwild. Falls man in einem Gebiet wohnt wo viel Damwild in der Wildnis vorkommt kann ich mir schon vorstellen das der Absatz fürs Fleisch nicht gegeben ist. Allerdings haben wir einen Nachbarn der lieber Gehegewild ißt als wildes Damwild.
Unsere Fläche z.B. währe für den Anbau von Biomasse total ungeeignet und erst der transport zur nächsten Biogasanlage. Viel zu teuer.
Des weiteren finde ich jeder sollte auf seinen Flächen machen dürfen was er will. Wenn forstbetriebwf ein Gehege bauen will las Ihn doch. Er hat sich ja noch nicht einmal dazu geäußert ob es ein; ich nenne es mal "Liebhabergehege" oder ein Gehege zur Fleischproduktion werden soll. Denn das sind für mich zwei sehr unterschiedliche Haltungsformen.
Hallo,
Ich habe auch ein schon älteres Dw-gehege.
Wichtig auch zur erteilung einer genehmigung war das es kein
Hobby ist. Es muß ein wirtschaftlicher Grund vorliegen.
@ Foerster 99 das Damwildfleisch aus dem Gehege ist in seiner
Qualität sehr hoch. Alleine das die Fleischbeschau durchgeführt wird,
und eine ordentliche Schlachtung durchgeführt wird beweist das hier der
Verzehr unbedenklich ist. Geschmacklich fuer mich auch wesentlich
besser wie zb. ein Rothirsch.
Ich nerkaufe mein Fleisch nur an private Kunden schon ueber Jahre
zu einem ordentlich hohen Preis.
@förster 99 also zum einen mal ich bin selbst Jäger seit 15 Jahren und deshalb weiß ich auch wie Wild schmeckt,und ich möchte hier mal daraufhinweisen,das den meisten überhaupt nicht aufällt was sie auf den Teller bekommen.wer schmeckt schon den Unterschied raus ob Damwild oder Rotwild oder Rehwild,die wenigsten.Ich kenne Lokale die verarbeiten Gehege Damwild und bieten es als Rotwild an,und das merkt keiner!!
Aber Egal ich mach oder baue ein Gehege natürlich auch zur Vermarktung und mit dem Absatz von Wildfleisch hatte ich noch nie Probleme egal ob Frisch erlegt oder aus dem Gatter und wir haben einen Abschuß von alleine 75 Stück Rehwild im Jagdjahr zuzüglich Sauen usw.Man muß sich halt schon etwas bemühen dann geht das geht das schon
was denn nun, weiter oben schreibst Du, durch die vielen Gehegehalter sei der Markt total überlaufen und richtiges Wildfleisch nicht mehr absetzbar. Nun gibst Du damit an, Dein Wildbret ohne Probleme absetzen
zu können.
Genau so mit dem Geschmack, einmal behauptest Du, Gehege-Fleisch sei von minderwertigem Geschmack und verderbe den Appetit auf wild lebendes Wildpret, dann wieder, daß sowieso keiner den Unterschied merkt???