Hallo,
unser Jagdpächter möchte den Jagdpachtvertrag bei der Jagdgenossenschaft vorzeitig kündigen bzw. beenden.
Grund: Wiederholte Wilderei und Jagdstörung durch einen Jagdgenossen.
Meine Fragen:
1.) Ist der Jagdpächter auf Grund von Wilderei berechtigt, vorzeitig d.h. sofort kündigen?
2.) Muß die Jagdgenossenschaft rechtliche Schritte wegen der Wilderei einleiten oder der Pächter?
3.) Kann ich den Jagdgenossenschaftsvorstand haftbar machen für entgegange Jagdpacht
3 a.) da er die Wilderei bei den ersten Fällen "gedeckt" hat bzw. nicht an die große Glocke gehongen hat?
3 b.) wegen unbegründeter Auflösung des Pachtvertrages, der eigentlich noch relativ lange läuft?
4.) Durch das "Treiben" und "Gekungel" des Jagdgenossenschaftsvorstandes entsteht mir erheblicher finanzieller Schaden. Muß ich das hinnehmen?
Grüße
Obelix