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Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichtigen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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46 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 17, 2019 17:59

Obelix, in unserer heimischen Presse wurde ja der Fall von Meschede-Wennemen breit geschildert. Der sehr schöne Fern-Radweg war erst etwa ein Jahr freigegeben. Da traf es einen älteren Radfahrer, dass eine schwere Eiche in dem Moment umstürzte, als er vorbeifuhr. War sofort mausetot.(Nicht die Eiche sondern der Radler). Monatelang wurde versucht, die Schuld von Straßen-NRW abzustreiten. Der Richter hat aber den Beamten ordentlich den Marsch geblasen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon JueLue » Di Sep 17, 2019 18:29

Obelix hat geschrieben:...
Warum haben die Meisten keine Haftpflicht für den Waldbesitz: ...


Das halte ich für grob fahrlässig. Ich kenne keinen Landwirt mit Wald, der keine hat.

Sorry, jeder, der mehr als 10 ha. Waldbesitz hat, kennt doch nicht jeden Baum in seinem Wald.
Wie viele laufen denn regelmäßig, alle 6 Monate Ihren Wald, komplett von Baum zu Baum ab? ....


Es geht doch nicht um Bäume mitten im Wald. Das wurde doch schon beschrieben. Es geht um Bäume in Rechweite einer Straße.
Da ist es schon möglich, die 1mal jährlich zu besuchen... Aber auch ich bin da nicht ganz konsequent.

Falke hat geschrieben:Wenn in diesem und in kommenden gleichgelagerten Fällen ein ähnlich existenzgefährdendes Urteil gegen den Waldbesitzer wie gegen den Almbauer in Tirol gesprochen wird,
sehe ich in naher Zukunft den Wald in einem beidseits zwei Baumlängen breiten Streifen entlang aller Straßen, Wege und sogar Pfade gerodet.

Welcher Waldbesitzer würde sich dem Risiko noch aussetzen wollen?...


Ähnlich wie bei den Kühen in Tirol geht es doch zu allererst darum, ob die Betriebshaftpflicht zahlt. Die zahlt eben nur bei Verschulden.
Es geht also nicht um eine Existenzgefährdung. Die Haftpflicht zahlt nur dann nicht wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Und dafür liegt die Schwelle schon recht hoch.

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Di Sep 17, 2019 18:35

Kormoran2 hat geschrieben:Obelix, in unserer heimischen Presse wurde ja der Fall von
Meschede-Wennemen breit geschildert. Der sehr schöne Fern-Radweg war erst
etwa ein Jahr freigegeben. Da traf es einen älteren Radfahrer, dass eine schwere
Eiche in dem Moment umstürzte, als er vorbeifuhr. War sofort mausetot.
(Nicht die Eiche sondern der Radler). Monatelang wurde versucht, die Schuld von
Straßen-NRW abzustreiten. Der Richter hat aber den Beamten ordentlich den
Marsch geblasen.

Soweit mir bekannt, sind bei ausgewiesenen Rad- oder Wanderwegen auf Grund
der erhöhten Menschen-Frequenz bei der Kontrolle bzw. der Regelmäßigkeit der
Kontrolle andere Maßstäbe anzulegen, als bei "normalen Waldwegen", mit denen
wir es i.d.R. zu tun haben.

Trotzdem halte ich das Urteil auch für praxisfern, weil ich nicht weiß, wie irgend
jemand das ohne hellseherische Kenntnisse bei einer Eiche hätte sicher erkennen
können. Gut es gibt offensichtliche Schäden. Zumeist handelt es sich aber nicht
um diese sofort zu erkennenden offensichtlichen Schäden, die zum Knall führen.

Die Folge von solchen Urteilen ist, dass wegen 1 evtl. möglichen faulen/schadhaftem
Baum 100 gesunde Bäume vorbeugend ebenfalls gefällt werden.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Di Sep 17, 2019 18:56

Zum einen stand der mitten im Wald,
zum anderen war der Baum vorgeschädigt.
Zum anderen hat man so zu fahren, dass man bei einem auftretenden Hindernis noch rechtzeitig bremsen kann.
Es hätte ja auch an Stelle eines Baums, eine Kuh, eine Wildsau/Reh oder ein Kind auf der Straße stehen können.
Dann bleibt die Frage, wann wurde wie eine Baumschau durchgeführt.

Also ich vage mich hier ohne gutachterliche Feststellung und ohne richterliche Würdigung, an kein Ergebnis.

Ich würde da auch keinen Gutachter mit weniger als 20 Jahren Erfahrung als Praktiker und Gutachter dran lassen,
weil das keine "Schulbuch- oder Professorenentscheidung" wird, zumal ja die Wetterbedingungen in 2018 und 2019 auch nicht typisch waren.

Man muss hier viele Faktoren betrachten, ihr Zusammenspiel und entsprechende Gewichtungen vornehmen, die unterschiedlich zusammenwirken und zueinander stehen.

Damit steht aber auch schon fest, wenn den Waldbesitzer überhaupt eine Schuld trifft, dann nur eine geringe, aus strafrechtlicher Sicht.

Wenn aus strafrechtlicher Sicht (Knast) die Schuld nur gering sein mag, so ist sie aus zivilrechtlicher Sicht (Schadensersatz) dann doch schon erheblicher.
Ein Mitverschulden des Motorradfahrers liegt aber auch vor.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon JueLue » Di Sep 17, 2019 19:05

Es geht aus dem Bericht nicht zu 100 Prozent hervor, aber ich lese das so, dass der Baum auf den Motorradfahrer gefallen ist und nicht der Baum schon auf der Straße lag.

Auf den Bildern sah es nicht so aus, als würde der Baum mitten im Wald stehen. Der ist doch einfach umgefallen und reicht bis mitten auf die Straße, also steht er nicht mitten im Wald.

Aber ich sage nochmal: Am Ende wird das doch ein Fall für die Haftpflicht werden, grob fahrlässig kann ich mir nicht vorstellen.

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Di Sep 17, 2019 19:08

Der Motorradfahrer hatte schwere Verletzungen am Oberkörper.
Also ist die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit eines Anpralls auf einen liegenden Baum größer.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 17, 2019 19:27

Zum einen stand der mitten im Wald,
zum anderen war der Baum vorgeschädigt.
Zum anderen hat man so zu fahren, dass man bei einem auftretenden Hindernis noch rechtzeitig bremsen kann.
Es hätte ja auch an Stelle eines Baums, eine Kuh, eine Wildsau/Reh oder ein Kind auf der Straße stehen können.
Dann bleibt die Frage, wann wurde wie eine Baumschau durchgeführt.


Ganz klar steht der Baum nicht mitten im Wald. Und natürlich war der Baum nicht nur vorgeschädigt sondern schon jahrelang tot. Aber dein dritter Satz ist doch befremdend. Natürlich gilt dein Satz, wenn der Baum schon dort lag, als der Biker angefahren kam. Aber wenn er kurz vor dem Biker auf die Straße fällt, kann der Biker nichts tun als eine Vollbremsung zu machen. Eine Schuld hat er auf keinen Fall. Genausowenig, wenn der Baum direkt auf den Biker fällt.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Falke » Di Sep 17, 2019 19:58

bild.de hat geschrieben:Das Motorrad fuhr noch 120 Meter ohne Fahrer weiter


Abseits der Schuldfrage haben hier wohl alle Schutzengel geschlafen ...
Wahrscheinlich ist der Motorradfahrer instinktiv etwas nach links Richtung Gegenfahrbahn ausgewichen, als vom rechten Strassenrand her "ein Schranken" auf die Fahrbahn nierderging. :|
Eventuell hätte er unverletzt unter dem Stamm "durchtauchen" können, wenn er weiter auf der rechten Seite der Fahrbahn geblieben wäre. Aber wer reagiert in so einer Situation richtig?

Was mich nachdenklich stimmt, sind die offensichtlich mindestens zwei weiteren trockenen Bäume im Bildhintergrund (hinter dem Haus). :?

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Di Sep 17, 2019 20:08

Falke hat geschrieben: … Was mich nachdenklich stimmt, sind die offensichtlich mindestens zwei weiteren trockenen Bäume im Bildhintergrund (hinter dem Haus). …

Oh Schreck, die haben ja die "Alleserkenner" hier im Forum auch noch nicht gesehen. :roll:

Ich denke, dass zeigt deutlich, wie schwierig es mit einem möglichen "Verschulden" ist.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon JueLue » Di Sep 17, 2019 20:15

T5060 hat geschrieben:Der Motorradfahrer hatte schwere Verletzungen am Oberkörper.
Also ist die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit eines Anpralls auf einen liegenden Baum größer.


Also, wenn man da Bild betrachtet, liegt der Baum aus Sicht des Motoradfahrers hinter einer Linkskurve.

Der Baum wäre für den Motoradfahrer also relativ früh zu erkennen gewesen, wenn er da schon gelegen hätte. Ich tippe immer noch auf den großen Zufall, dass der Baum direkt vor ihm runtergekommen ist.

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Di Sep 17, 2019 20:20

Kormoran2 hat geschrieben:Ganz klar steht der Baum nicht mitten im Wald. Und natürlich war der Baum nicht nur vorgeschädigt sondern schon jahrelang tot. Aber dein dritter Satz ist doch befremdend. Natürlich gilt dein Satz, wenn der Baum schon dort lag, als der Biker angefahren kam. Aber wenn er kurz vor dem Biker auf die Straße fällt, kann der Biker nichts tun als eine Vollbremsung zu machen. Eine Schuld hat er auf keinen Fall. Genausowenig, wenn der Baum direkt auf den Biker fällt.


Was alles gutachterlich zu klären wäre .....
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 17, 2019 20:26

Zitat:"Das Motorrad fuhr noch 120 ohne den Fahrer weiter".

Also ist ganz klar, dass der Biker den Baum quasi vor die Brust oder den Kopf bekommen hat. Das Bike selbst fuhr aufgrund der stabilisierenden Kreiselkräfte der Räder noch ein STück weiter.

Die Chance auf solch einen Unglücksfall mag 1:10.000.000 sein. Aber wenn der Fall eintritt, ist die Chance dafür egal. Das Problem ist riesig.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Mr. Reissdorf » Mi Sep 18, 2019 8:12

Tag allerseits,

hier noch mal eine Schilderung aus der lokalen online Presse:
Gummersbach – Morscher Baum stürzt auf Landstraße – Motorradfahrer hat keinerlei Ausweichchancen und erleidet tödliche Verletzungen. (aktualisiert)
Zu einem tragischen Verkehrunfall ist es am Sonntagnachmittag entlang der Agger gekommen. Ein Motorradfahrer war von Meinerzhagen kommend auf der L323 in Richtung Gummersbach unterwegs. Plötzlich stürzte vor ihm ein morscher Baum von einem rechtsseitig gelegenen Hang hinab und traf den 61-Jährigen am Oberkörper.

Der Biker wurde von seiner Maschine geschleudert und fiel auf die Straße. Während sein Zweirad noch rund 120 Meter weiter über den Asphalt rollte, blieb der Fahrer schwerst verletzt liegen. Trotz intensiver medizinischer Betreuung durch den gerufenen Rettungsdienst verstarb der Mann noch an der Unfallstelle. Die Landstraße war zwischen Bredenbruch und Deitenbach zwei Stunden voll gesperrt. Die Feuerwehr entfernte den unfallverursachenden Baum.

https://www.oberberg-aktuell.de/gummersbach/erstmeldung--t--dlicher-motorradunfall-an-der-agger-a-6449

Er ist also wohl genau in den fallenden Baum hinein gefahren. Wirklich unglaubliches Pech...
Wenn es Neuigkeiten dazu hier in der Presse gibt, gebe ich euch das weiter.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon bauer hans » Mi Sep 18, 2019 8:44

letztens schickte die gemeinde eine aufforderung,den über einer neu aufgestellten sitzbank hängenden ast meiner eiche sofort zu beseitigen,weil ein baumsachverständiger die eiche als krank eingestuft hatte.
wir haben den ast entfernt,aber festgestellt,dass der ast,der baum kerngesund sind.
natürlich sieht es bedrohlich aus,wenn man auf einer bank sitzt und ein riesiger ast über einem schwebt.
der leiter des ordnungsamtes will sich den baum anschauen.
ich hatte ihm gesagt,dass ich beim nächsten mal ein gutachten verlange.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Mi Sep 18, 2019 9:02

bauer hans hat geschrieben: … ich hatte ihm gesagt,dass ich beim nächsten mal ein gutachten verlange.

Weißt Du was ein Baugutachten kostet?
Willst Du es selbst bezahlten oder soll es zu Lasten der Allgemeinheit gehen?

Was willst Du mit dem Gutachten?
Das gibt Dir auch keine 100 % Sicherheit.
4 Gutachter - 5 Meinungen.
Gutachter gutachtet immer im Sinne der Person, die Ihn bezahlt.

M.E. muss man auch schon mal selbst schauen, ob der Baum, unter den man sich
setzt, in Ordnung ist. Eine gewisse Eigenverantwortung für Dein Leben können
Dir alle Gutachter der Welt nicht abnehmen. Übrigens machen die auch Fehler.
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