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Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichtigen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Tiros02 » Mi Sep 18, 2019 10:13

Ich finde, es wird hier -über diesen traurigen Fall- zuviel durcheinandergeworfen und zuviel spekuliert.

Klar ist doch, dass
- die Verkehrssicherungspflicht nur entlang öffentlicher Straßen zählt und nicht mitten im Wald oder an Rückegassen
- eine regelmäßige Kontrolle der betreffenden Waldabschnitte nicht unmöglich ist (wie erkennt ihr eigentlich Borkenkäfer? Wenn bei >100 Bäumen die Rinde fehlt, oder? :? )
- dieser Baum hier ganz offensichtlich schon "länger" krank war
- es sich hier um keine "waldtypfische Gefahr" handelt

Und ziemlich wahrscheinlich ist, dass
- der Baum auf den Motorradfahrer oder unmittelbar vor dem Motorradfahrer auf die Straße gefallen ist, zweiteres, ggf. mit einer Ausweichbewegung ist tatsächlich am wahrscheinlichsten (fahre selbst Motorrad)

Eine Haftpflichtversicherung für den Wald, sinnvoll ja, wenn man solche "verkehrssicherungspflichtigen Abschnitte" hat. Wenn man nur Wald mitten im Wald hat, naja. Bei Unfällen kommt die BG zum Zug und grob fahrlässig ist überdies selten. Wenn ein Richter eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (meist auf Grund eines Gutachtens) feststellt, trifft den Grundstücksbesitzer eine Schuld, egal wer das ist und egal ob dieser versichert ist.

Bei uns ist auch schon völlig ohne äußere Einflüsse ein alte Eiche auf eine Staatsstraße gefallen: https://www.merkur.de/bayern/kraiburg-jahre-alte-eiche-faellt-einfach-3030167.html, obwohl diese kurz vorher von einem Baumgutachter untersucht und für gesund befunden worden worden war. Es wurde Gott sei Dank niemand verletzt und in diesem Fall hätte den Grundstückseigentümer (hier die Gemeinde) auch keine Schuld getroffen.

Anderes Beispiel: Das Wasserwirtschaftsamt wollte seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und hatte im Frühjahr 2018 begonnen, an einem stark frequentierten öffentlichen Radweg (Inntalradweg) vom Eschentriebsterben befallene Bäume zu fällen. Da haben die Naturschützer wegen Vogelbrutzeiten interveniert. Ergebnis: Der Weg blieb den ganzen Sommer 2018 gesperrt. Hat niemanden interessiert, die Absperrungen wurden recht schnell beiseite geräumt. Wäre was passiert, wäre bestimmt rechtlich zu klären gewesen, ob das Wasserwirtschaftsamt nicht regelmäßig die Funktionalität der Absperrung hätte kontrollieren müssen (was nicht geschehen ist).
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon yogibaer » Mi Sep 18, 2019 19:10

@bauer hans, gib mal "Unglücksbalken" in die Bildersuche einer Suchmaschine ein. Vielleicht findest du auf den Bildern einen ähnlich gewachsenen Ast wie bei deiner Eiche. Baum und Ast können kerngesund sein aber dennoch bricht irgendwann solch ein Ast ab.
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Gruß Yogi
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Falke » Mi Sep 18, 2019 20:29

Tiros02 hat geschrieben:Klar ist doch, dass
- die Verkehrssicherungspflicht nur entlang öffentlicher Straßen zählt und nicht mitten im Wald oder an Rückegassen

"Entlang öffentlicher Straßen" ist sehr schwammig ... Was ist "mitten im Wald"?
Wenn ein Baum rechtwinkelig zur Straße fällt, kann der auch 30 m entfernt vom Straßenrand gestanden sein - der Wipfel kann trotzdem einen tödlichen Unfall verursachen.
Da ein Baum beim Fallen einen anderen Baum mitreissen kann, führt das zur Regel des Sicherheitsabstands von zwei Baumlängen, z.B. bei Seilwindenarbeiten.
So gesehen müsste der Waldbesitzer entlang öffentlicher Straßen den Wald in einer Breite von 60 Meter (oder 120 Meter, wenn die Straße "mitten" durch den Wald führt) auf
eventuell "umfallgefährdete" Bäume kontrollieren bzw. diese vorsorglich fällen (oder auch den Wald dort flächig roden, wenn er das Risiko der Haftung ganz ausschließen will ...).

In meinem größten Waldstück (ca. 50 m breit, 500 m lang) führt eine öffentlich befahrbare LKW-Waldstraße mit Abzweig "mitten durch" die Parzellen 413, 414, 415, 417.
Obwohl "mitten im Wald" könnte dort so gut wie jeder Baum auf die Straße fallen! :|

Waldstrasse.jpg
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Mi Sep 18, 2019 21:30

Das mit den zwei Baumlängen Sicherheitsabstand ist absolut berechtigt. Bin schon mal um mein Leben gerannt, weil ich dachte, eine Baumlänge reicht.

Falke, du kannst es drehen wie du willst. Der Richter wird dir immer einen STrick draus drehen, wenn du nicht radikal auf jeder Wegseite 40 m Freiraum schaffst. Dem Richter ist egal, ob du dann pleite gehst oder Selbstmord machst.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Steyrer8055 » Mi Sep 18, 2019 22:11

Hallo!
Was mir ein forstlicher Lehrer erklärte,muss auch ein Richter sich an die Begriffe,fahrlässig oder grobfahrlässig halten,und die Begriffe jährliche Eigenkon-
trolle ist auch ganz wichtig,wegen dem Strick drehen.

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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon bauer hans » Do Sep 19, 2019 6:16

yogibaer hat geschrieben:@bauer hans, gib mal "Unglücksbalken" in die Bildersuche einer Suchmaschine ein. Vielleicht findest du auf den Bildern einen ähnlich gewachsenen Ast wie bei deiner Eiche. Baum und Ast können kerngesund sein aber dennoch bricht irgendwann solch ein Ast ab.
Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Gruß Yogi

in meiner gemeinde ist jetzt die jüngere generation in der verwaltung d.h. da wird dir der entsprechende § oder die verordnung gleich schriftlich mitgeteilt und wenn du widersprichst,gibts ne terminsetzung bz. ersatzvornahme.
die haben ein waldstück gepachtet,wo einmal im jahr ein fest stattfindet und da war ein eichenast auf ein parkendes auto geknallt,wos leichtverletzte gab,deshalb sind die besonders sensibel.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Steyrer8055 » Do Sep 19, 2019 7:22

Hallo!
Was Yogibaer beschreibt ist mir unlängst im höchst Negativen passiert.Bin Obmann einer Weggenossenschaft und sehr Weg interressiert,d.h. eine Eiche steht auf einem Felsen 2 m oberhalb des Weges recht schwindlig 50 cm dick,immer wenn es stürmte lagen fallweise 10 cm dürre Äste am Boden,bei uns gehen Personen mit dem Wau Wau und Mounten Biker zu jeder Zeit dort spazieren oder fahren.Ich machte den Besitzer mündlich darauf aufmerksam,keine Reaktion was die Fällung betraf,also kaufte ich sie ihm ab mündlich,und nun kam mein grosser Fehler,bei der mündlichen Zusage fäll ich den Baum,messe ihn
und bezahle ihn was der Förster schätzt,nur kam ich ihm nicht gleich nach. Der Besitzer hat es sich anderst überlegt,und mir das nicht gesagt,und ich hab ihn vor der Fällung nicht mehr gefragt ob es noch passt.Fazitt reiner Diebstahl in seinen Augen und das wegen 20,- € von dem Besitzer bin ich geheilt.Fährt uns ein Radfahrer in der Dämmerung mit seinem schwindligen Licht mit einem Affenzahn da runter,und stürzt,wegen einem Baum mit dürren Ästen,dann gute
Nacht an alle Wegeigentümer.Ich werde meinen Kollegen bei der nächsten Versammlung die rechtliche Seite sehr deutlich erläutern.Auf den Vorwurf hin,infor-
mierte ich die nächsten 2 Forstbehörden so gleich.Ich habe gelernt,ich fäll von anderen nur noch Bäume wo der Rechnungs-Beleg in meiner Tasche ist. Als ich den Stamm aufschnitt alles kerngesund,nur die Äste faul,und morsch und knüppelhart,genau was Yogibaer beschreibt.


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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon wald5800 » Do Sep 19, 2019 20:12

was hat das für Folgen diese übertriebene "Verkehrssicherungspflicht", es werden jetzt neben Straßen und (Wander)Wege unnötig Bäume entfernt, nur damit man sicher sein kann, dass ja nichts passiert! (es könnte ja sein, dass was sein könnte) Oder glaubt wirklich wer, dass alle Bäume jeden Monat bis 30 Meter neben dem Weg auf dürre Äste kontrolliert werden kann? Wenn sich die Rechtssprechung nicht ändert ( hier in Össiland gibt es schon ein Umdenken), dass ein Spaziergang, oder eine Autofahrt durch ein Waldgebiet immer mit einem Restrisiko behaftet ist. Bei einem Steinschlag wird der Strassenerhalter auch nur in Einzelfällen zur Rechenschaft gezogen werden können. Da sich Wälder und Wege auch sehr oft in öffentlicher Hand befinden, müsste der verantwortliche Förster für Personenschäden den Kopf hinhalten wenn ein dürrer Ast oder Wipfel auf den Weg fällt, bzw. oder auf eine Person trifft. Wenn das so weiter geht mit dem Schuldigen suchen, dann wird halt radikal alles neben den Strassen und Wege abgeholzt. Wäre das AUS für Waldspazierwege wenn beiderseits alles abgeholzt ist. Ob das die Gesellschaft wirklich will? Bei Sturm hat man eben nichts verloren auf einem Waldweg. EIGENVERANTWORTUNG sollte gefragt sein!
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Do Sep 19, 2019 20:33

Ich glaube, ganz so schlimm ist es ja nicht. Wer glaubhaft machen kann, dass er regelmäßig seine fachkundige Baumschau gemacht hat, dem kann man keinen Strick drehen. Denn es gibt auch für den größten Fachmann Fälle, wo die Fäulnis von außen her nicht erkennbar ist. Und da wird dann der Richter das auch mit einbeziehen. Übrig bleibt dann das Restrisiko des allgemeinen Lebens (oder wie das formuliert wird....), dass einem jederzeit ein Unfall passieren kann ohne dass irgendjemand daran schuldig ist.

Arm dran ist nur der, der keine Baumschauprotokolle vorweisen kann. Im Nachhinein schnell anfertigen dürfte wohl aufgedeckt werden. Ich erinnere mich da an einen Fall, wo jemand schnell seine Fahrtenbücher der letzten Jahre nachgeholt hat. Hat zwar jetzt mit der Baumschau nix zu tun. Aber ihm wurde vorgehalten, dass das Fahrtenbuch, das durchgehend mit dem gleichen Kugelschreiber geschrieben war, nicht glaubwürdig wäre.

Also: Bei nachgefertigten Protokollen unbedingt den Kuli wechseln, am besten auch noch den Schreibstil. Im Ernst jetzt! :klug:
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Do Sep 19, 2019 20:43

Kormoran2 hat geschrieben: … Arm dran ist nur der, der keine Baumschauprotokolle vorweisen kann. …

Wer soll die Baumschau machen? Welche Qualifikation benötigt der "Baumschauer"?
Wer soll das bezahlen?
Ist doch im kleinen und mittleren Privatwald überhaupt nicht umsetzbar!

Mittlerweile wird alles getan, den kleinen Waldbesitzern Ihren Wald madig zu machen.
Der Staat möchte nur noch Genossenschaften und Großwaldbesitzer mit 500 ha aufwärts.
Der Kleine Waldbesitzer soll weg, genau wie man den kleinen Landwirt über Auflagen
(unterm Deckschirm Umweltschutz, Artenvielfalt, Biodiversität usw.) tot gemacht hat.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Do Sep 19, 2019 20:51

Obelix hat geschrieben:
Kormoran2 hat geschrieben: … Arm dran ist nur der, der keine Baumschauprotokolle vorweisen kann. …

Wer soll die Baumschau machen? Welche Qualifikation benötigt der "Baumschauer"?
Wer soll das bezahlen?


Ich und der BGH würden sagen "dem gewöhnlichen und erfahrenen Waldbewirtschafter/Besitzer",
wobei der Besuch der Waldbauernschule/Sägeschein vorteilhaft sind. Es kann dann auch sein,
dass der Richter dich ganz einfach mal in ein Fachgespräch verwickelt und sich selbst überzeugt,
ob du nen Plan hast.

Ich hab mal im Gerichtssaal gesagt : Die Fläche habe ich frei geschätzt.
Da kam der Richter dann an und fragte mich spontan, wie groß der Gerichtssaal ist.

Dann wurde ein Zollstock besorgt und nachgemessen. So sind Richter.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Fr Sep 20, 2019 0:25

Meines Wissens gibt es für die Qualifikation des Baumbeschauers keine Vorschriften.
Man geht wohl davon aus, dass im Allgemeinen der Waldeigentümer kompetent genug ist. Ansonsten würde ich sagen, dass Jeder, der als LU ständig im Wald arbeitet, ebenfalls kompetent ist.
Wir werden ja von einem studierten, freiberuflichen Förster betreut. Der macht die Beschau für uns einmal jährlich. Danach haben wir nicht nur sein Protokoll sondern später dann auch in seiner Rechnung an uns den Posten "Baumbeschau" und somit einen zweifachen Beleg für die erfolgte Schau.
Ich schrieb ja, dass wir nur ca. 500 m Straße in unserem Wald haben. Aber es müssen ja sämtliche Waldwege abgegangen werden oder wenigstens die wichtigen, die manchmal von Wanderern frequentiert werden.
Macht der Waldeigentümer die Beschau selbst und fertigt darüber ein ordentliches Protokoll an, ist der Pflicht Genüge getan. Und das ist quasi kostenlos für den Eigentümer.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon wald5800 » Fr Sep 20, 2019 6:38

Bei uns werden Bäume was sich auf Straßengrund befinden, ratzeputz weggeschnitten. Strassenmeisterei will mit Bäumen neben der Fahrbahn nichts mehr zu tun haben. Auch die verbliebenen Stöcke werden bodengleich abgefräst. Wenn Bäume neben der Strasse, die auf Privatgrund stehen, verdächtig ausschauen, werden sie markiert, und der Besitzer wird mittels Bescheid aufgefordert, diese wegzuschneiden, oder auch nur Teile davon.
Dass man in Fahrbahnnähe die Bäume umschneidet finde ich voll o.k. Haben schon einen hohen Blutzoll gefordert. Gleich bei uns in der Nähe stand eine Obstallee mal. Da gab es etliche Unfälle, sogar tödliche Unfälle. Strßenmeister hat dann die ganze Allee entfernen lassen schnell, bevor sich einige Naturschützer aufregten. Jetzt redet keiner mehr davon, dass die Bäume abgehen.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Tiros02 » Fr Sep 20, 2019 10:07

Falke hat geschrieben:
Tiros02 hat geschrieben:Klar ist doch, dass
- die Verkehrssicherungspflicht nur entlang öffentlicher Straßen zählt und nicht mitten im Wald oder an Rückegassen

"Entlang öffentlicher Straßen" ist sehr schwammig ... Was ist "mitten im Wald"? Wenn ein Baum rechtwinkelig zur Straße fällt, kann der auch 30 m entfernt vom Straßenrand gestanden sein - der Wipfel kann trotzdem einen tödlichen Unfall verursachen.
Da ein Baum beim Fallen einen anderen Baum mitreissen kann, führt das zur Regel des Sicherheitsabstands von zwei Baumlängen, [...]

Es macht wohl kaum einen Sinn, hier alle möglichen Eventualitäten zu konstruieren. Dass ein (wie in diesem Fall hier) abgestorbener trockener Baum einen zweiten, gesunden, mitreißt, ist wohl mehr als unwahrscheinlich. Aber theoretisch kann ja der zweite umfallende Baum dann ja auch noch einen dritten mitreißen usw... Es gilt schon immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Also immer aufm Teppich bleiben.
Auch gibts diverse Hilfestellungen, z. B.: https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/fuehrung/recht/sbs_verkehrssicherung/sbs_verkehrssicherungspflicht_originalpdf.pdf
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Fr Sep 20, 2019 17:04

Sehr interessantes Urteil zu Birken in Nachbarsgarten in Bezug §906 BGB, sehr lustig, sehr interessant.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 87804.html
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