Klar ist doch, dass
- die Verkehrssicherungspflicht nur entlang öffentlicher Straßen zählt und nicht mitten im Wald oder an Rückegassen
- eine regelmäßige Kontrolle der betreffenden Waldabschnitte nicht unmöglich ist (wie erkennt ihr eigentlich Borkenkäfer? Wenn bei >100 Bäumen die Rinde fehlt, oder?
- dieser Baum hier ganz offensichtlich schon "länger" krank war
- es sich hier um keine "waldtypfische Gefahr" handelt
Und ziemlich wahrscheinlich ist, dass
- der Baum auf den Motorradfahrer oder unmittelbar vor dem Motorradfahrer auf die Straße gefallen ist, zweiteres, ggf. mit einer Ausweichbewegung ist tatsächlich am wahrscheinlichsten (fahre selbst Motorrad)
Eine Haftpflichtversicherung für den Wald, sinnvoll ja, wenn man solche "verkehrssicherungspflichtigen Abschnitte" hat. Wenn man nur Wald mitten im Wald hat, naja. Bei Unfällen kommt die BG zum Zug und grob fahrlässig ist überdies selten. Wenn ein Richter eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (meist auf Grund eines Gutachtens) feststellt, trifft den Grundstücksbesitzer eine Schuld, egal wer das ist und egal ob dieser versichert ist.
Bei uns ist auch schon völlig ohne äußere Einflüsse ein alte Eiche auf eine Staatsstraße gefallen: https://www.merkur.de/bayern/kraiburg-jahre-alte-eiche-faellt-einfach-3030167.html, obwohl diese kurz vorher von einem Baumgutachter untersucht und für gesund befunden worden worden war. Es wurde Gott sei Dank niemand verletzt und in diesem Fall hätte den Grundstückseigentümer (hier die Gemeinde) auch keine Schuld getroffen.
Anderes Beispiel: Das Wasserwirtschaftsamt wollte seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und hatte im Frühjahr 2018 begonnen, an einem stark frequentierten öffentlichen Radweg (Inntalradweg) vom Eschentriebsterben befallene Bäume zu fällen. Da haben die Naturschützer wegen Vogelbrutzeiten interveniert. Ergebnis: Der Weg blieb den ganzen Sommer 2018 gesperrt. Hat niemanden interessiert, die Absperrungen wurden recht schnell beiseite geräumt. Wäre was passiert, wäre bestimmt rechtlich zu klären gewesen, ob das Wasserwirtschaftsamt nicht regelmäßig die Funktionalität der Absperrung hätte kontrollieren müssen (was nicht geschehen ist).


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet