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Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichtigen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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46 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichtigen

Beitragvon Kormoran2 » Mo Sep 16, 2019 14:22

https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/gummersbach-schwelm-baum-kippt-auf-biker-tot-64730520.bild.html?wtrid=kooperation.reco.taboola.free.bild.desktop

Man sieht sofort, dass der Baum schon jahrelang abgestorben ist. Und ehe er umkippt, hätte schon dreimal eine Baumschau stattfinden müssen. Hat aber offensichtlich nicht. Deshalb bin ich froh, dass wir nur sehr wenig Wald entlang der Straße haben.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Mo Sep 16, 2019 16:42

Wer hätte das erkennen können?

Ein Nadelbaum zwischen belaubten Laubholz, der der Trockenheit bzw. dem Käfer zum Opfer viel.
Wird zukünftig sicherlich noch öfter vorkommen. Insgesamt sieht der Abschnitt der Landstraße
wenig gepflegt und zu wenig zurückgeschnitten aus. Da jedoch ein Verschulden raus abzuleiten,
halte ich für praxisfern.

Da hätte auch ein Nagel liegen können oder in der nächsten Kurve ein Kuh- oder Pferdehaufen oder
eine überfahrene Katze. Hätte alles dem Motorradfahrer auch das Leben kosten können.

In so Fällen spricht man von der " Verwirklichung des allgemeine Lebensrisikos".

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensrisiko
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Knechtruprecht » Mo Sep 16, 2019 17:05

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Sch ... im%20Wald/

Hier ist eigentlich alles gesagt.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon treerunner » Mo Sep 16, 2019 17:32

Die Unfallstelle ist keine 2 Kilometer von mir entfernt.An dieser Strasse ist ein steiler Hang,auf dem schon so einiges heruntergekommen ist.
Dem Motorradfahrer hilfts nicht mehr,aber der/die Verantwortlichen werden sicher zur Rechenschaft gezogen
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Mo Sep 16, 2019 17:35

In der Tat eine grenzwertige Frage, die eine neue juristische Beurteilung herbei ruft.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Mo Sep 16, 2019 19:29

Knechtruprecht hat geschrieben:https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Kommunalwald%20in%20Deutschland/Aktuelles/Urteil%20des%20BGH%20zur%20Verkehrssicherungspflicht%20im%20Wald/

Hier ist eigentlich alles gesagt.

So einfach ist es eben nicht.

Vor Gericht wird immer der individuelle, zumeist sehr komplexe Einzelfall beurteilt.
In vielen Urteilen wird die Haftung des Waldbesitzers verneint. Es kommen aber
regelmäßig auch immer wieder einzelne Urteile, in denen die Haftung des Wald-
besitzers festgestellt wird.

Ich stimme User "T5060" in soweit zu, dass der Fall grenzwertig ist und juristisch
beurteilt werden muss. Das kann dauern und ein Richter sieht das nicht unbedingt
wie der Andere.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Mo Sep 16, 2019 19:41

treerunner hat geschrieben:Die Unfallstelle ist keine 2 Kilometer von mir entfernt.An dieser Strasse ist ein steiler Hang,auf dem schon so einiges heruntergekommen ist.
Dem Motorradfahrer hilfts nicht mehr,aber der/die Verantwortlichen werden sicher zur Rechenschaft gezogen


Siehst Du bzw. die anderen User denn ein verschulden Dritter?
a.) beim Waldbesitzer?
b.) beim zuständigen Förster?
c.) beim der zuständigen Straßenmeisterei?
d.) bei für Landstraßen zuständigen Behörde?
e.) bei jedem vorbeifahrenden Hobbyholzer, Forstarbeiter, Rücker, Dienstleister, Gärtner, Arboristen,
Semiprofi, Naturfreund, Biolehrer usw., denen allen der Baum hätte auffallen können?

Ich sehe, so wie sich der Fall bisher laienhaft darstellt, eher keinen Schuldigen.

Wenn man einen Schuldigen sieht, sollte man sich auch mal überlegen, welche Konsequenzen das
zukünftig für alle Beteiligten hätte. Eine schärfere, regelmäßige Kontrolle ist ja nicht für umsonst
zu haben.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Mo Sep 16, 2019 21:03

Ich schätze, wenn der Waldeigentümer eine regelmäßige Baumbegutachtung nachweisen kann, ist er schon mal zur Hälfte aus dem Schneider. Es ist nämlich möglich, dass trotz gewissenhafter Prüfung durch einen Fachmann eine Gefahr übersehen wird. Und das fällt dann unter höhere Gewalt, für den Verantwortlichen nicht zu erkennen bei aller Sorgfalt.
Kann der Waldeigentümer eine regelmäßige Baumbegutachtung nicht nachweisen, ist die Suche nach dem Schuldigen damit erledigt und er darf zahlen, womöglich bis ans Lebensende.
Für uns Fachleute ist doch klar ersichtlich, dass der Baum schon mehrere Jahre so trocken stand. Er hat ja schon kaum noch Äste.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon T5060 » Mo Sep 16, 2019 21:21

Der Staatsanwalt wird ein Ermittlungsverfahren wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" einleiten, der Baumbesitzer wird i.d.R. im Strafverfahren schon von dem Rechtsanwalt seiner Betriebshaftpflicht betreut.
Der Baum ist beschlagnahmt durch die StA und die StA wird einen Sachverständigen für Unfallursachen beauftragen ggf. einen Baumsachverständigen. Deren Ergebnis schaut sich versichertenseits ein Sachverständiger an. Ist der Baumbesitzer haftbar bietet die Betriebshaftpflicht 25.000 € den Hinterbliebenen an, sind die Hinterbliebenen rechtsschutzversichert dann halt 100.000 €, ansonsten wird der Baum zu Brennholz und die Akte geschlossen.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Tiros02 » Di Sep 17, 2019 8:05

Jeder, der sich mit Wald einigermaßen auskennt, weiß, dass so ein dürrer Baum Jahre steht, bevor er umfällt. Selbst stärkerem Wind hält er relativ lange stand, bietet er doch kaum noch Angriffsfläche. Insofern kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass keine Waldbeschau in vertretbaren regelmäßigen Abständen stattgefunden hat, dementsprechend eine solche auch nicht nachgewiesen werden kann. Das Sachverständigengutachten muss im Normalfall auch zu dem Ergebnis kommen, dass bereits jahrelang eine Gefahr bestand und der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht angemessen nachgekommen ist. Von einer waldtypischen Gefahr kann man hier nicht sprechen.

Ich hoffe, dass sich die Hinterbliebenen des Motorradfahrers nicht leichtfertig abspeisen lassen.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Mr. Reissdorf » Di Sep 17, 2019 14:09

Hallo zusammen,

das war in meiner Nachbarstadt, nur ein paar km von mir weg.

Tragische Geschichte, auch natürlich unwahrscheinliches Pech, dass der Baum gerade dann umstürzt und einen "kleinen Motorradfahrer" genau trifft.
Neueste Meldung: gegen den Waldbesitzer (Privatwald) wird ermittelt wegen fahrlässiger Tötung.

Nach dem tödlichen Unfall in Gummersbach-Bredenbruch am Sonntag, bei dem ein Baum auf einen 65-jährigen Motorradfahrer gestürzt war, hat die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Damit muss sich jetzt die Staatsanwaltschaft Köln mit dem Fall befassen, sagt die Polizei. Es muss geklärt werden, ob der Unfall hätte verhindert werden können und ob jemand haftbar gemacht werden kann, so eine Sprecherin der Polizei. Der Baum gehört zu einem Wald in Privatbesitz, daher wird auch geprüft, ob der Besitzer den Unfall durch seine Sorgfaltspflicht hätte verhindern können.

Ebenfalls geprüft wird, ob der schlechte Zustand des Baumes bei Kontrollen der Straßen schon hätte auffallen müssen. Der Baum war am Sonntagnachmittag plötzlich auf die Straße gestürzt und hatte den Motorradfahrer am Oberkörper getroffen. Der Mann wurde von seiner Maschine geschleudert und durch den Aufprall so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb.


Quelle: https://www.radioberg.de/artikel/ermittlungen-wegen-fahrlaessiger-toetung-nach-motorradunfall-334336.html?fbclid=IwAR0lO0zWSgYV3Hn-M0_xszrMLja630JmfDfPdoMDBJKEVoeHkiABtVx8NC4

Schönen Gruß,
Michael
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Falke » Di Sep 17, 2019 16:38

Wenn in diesem und in kommenden gleichgelagerten Fällen ein ähnlich existenzgefährdendes Urteil gegen den Waldbesitzer wie gegen den Almbauer in Tirol gesprochen wird,
sehe ich in naher Zukunft den Wald in einem beidseits zwei Baumlängen breiten Streifen entlang aller Straßen, Wege und sogar Pfade gerodet.

Welcher Waldbesitzer würde sich dem Risiko noch aussetzen wollen?

Es gibt in Ö. aber bemerkenswerterweise seitens der größten Tageszeitung eine Kampagne "Retten wir den Wald", wo eine Lockerung der "Wegehalterhaftung" gefordert wird,
da sonst, siehe oben, eine allzu 'großzüge' Ausdünnung der Wegeränder zu befürchten ist, nur um etwaige Schadenersatzforderungen zu vermeiden.

Gefordert wird interessanterweise auch "eine drastische Reduktion des Wildbestand und ein Verbot der jagdlich-kommerziellen Tropäenwirtschaft" .... :o

A.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 17, 2019 17:42

Ich sehe das genauso wie Tiros.
Wer auch immer der Grundeigentümer ist ( könnte ja auch Straßen-NRW sein), hat hier jahrelang keine Baumbeschau durchgeführt. Er könnte das ja ansonsten mit einem Protokoll belegen.
Durch unseren Wald geht etwa auf 500 m Länge eine Kreisstraße. Wir machen dort einmal jährlich Baumbeschau. Dennoch erhielten wir vor einigen Monaten eine Mitteilung, man hätte bei den aufgeführten Kilometerangaben der Straße (bis auf zwei Stellen hinterm Komma) Bäume im Bereich von bis zu 15 m Entfernung zur Straße entdeckt, die wegen gewisser Mängel sofort zu beseitigen wären. Bei Nichtbeachtung innerhalb von zwei Wochen anschließend Strafbewehrung mit Geldstrafen bis zu xxx tausend Euro. Schöne Grüße, der Landrat.
Natürlich haben wir die Bäume gefällt, ein einziger war wirklich gefährlich. Anscheinend ist der Landrat hier so pingelig, weil es vor etwa 5 Jahren auf gleiche Weise einen Radfahrer erschlagen hat, der sich auf einem offiziellen Radweg, einer ehemaligen Bahnstrecke, befand. Ich glaube, da wurde der Kreis zum Schadenersatz verdonnert.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Di Sep 17, 2019 17:42

T5060 hat geschrieben:Der Staatsanwalt wird ein Ermittlungsverfahren wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" einleiten, der Baumbesitzer wird i.d.R. im Strafverfahren schon von dem Rechtsanwalt seiner Betriebshaftpflicht betreut. …

Wenn der Waldeigentümer denn eine Privat- oder Betriebshaftpflicht inkl. Forst hat.
Haben die Meisten aber nicht.

Noch vor kurzem vertraten in einem anderen Thread hier im Forum viele die Ansicht,
dass man keine Haftpflicht für den Wald benötige und meine Empfehlung, dringend
eine abzuschließen, Quatsch wäre.

Warum haben die Meisten keine Haftpflicht für den Waldbesitz:
a.) weil sie in der Privathaftpflicht i.d.R. nicht enthalten ist und teuer ergänzt werden muss.
b.) weil Landwirte Ihre landwirtschaftlichen Flächen angeben, die Forstflächen aber gern vergessen
und diese somit auch nicht versichert sind.
c.) weil die Forstbetriebsgemeinschaften i.d.R. nur Waldbrand versichern lassen, wenn überhaupt,
und die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung für Wald nicht gesehen bzw. kommuniziert wird.

Ich finde es erstaunlich, dass so viele den Waldbesitzer als Schuldigen ansehen.

Sorry, jeder, der mehr als 10 ha. Waldbesitz hat, kennt doch nicht jeden Baum in seinem Wald.
Wie viele laufen denn regelmäßig, alle 6 Monate Ihren Wald, komplett von Baum zu Baum ab?
Hat man doch seit 2 Jahren durch die permanenten Käferkalamitäten überhaupt keine Zeit für.

Ich halte es für praxisfern, einen solchen, evtl. verdeckt stehenden Baum frühgenug erkennen
können zu wollen.
Zuletzt geändert von Obelix am Di Sep 17, 2019 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das kann teuer werden für den Verkehrssicherungspflichti

Beitragvon Obelix » Di Sep 17, 2019 17:47

Kormoran2 hat geschrieben: … Anscheinend ist der Landrat hier so pingelig, weil es vor etwa 5 Jahren
auf gleiche Weise einen Radfahrer erschlagen hat, der sich auf einem offiziellen Radweg, einer
ehemaligen Bahnstrecke, befand. Ich glaube, da wurde der Kreis zum Schadenersatz verdonnert.

Ja, über das Urteil habe ich seinerzeit gelesen.

Es ist eines der wenigen Urteile, die aber immer wieder mal kommen, in dem ein Verschulden
bzw. eine Haftung des Eigentümers festgestellt wurde.
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