Das hier wäre so ein Gerichtsurteil aus Bayern: 1,43ha -> keine privilegiertes Bauvorhaben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 97?hl=true
Aktuelle Zeit: Sa Mai 04, 2024 2:08
Moderator: Falke
rentner hat geschrieben:Bei einem ha Wald verkaufst du wahrscheinlich Nutzholz. Wie verhält sich das Finanzamt?
Elztalpendler hat geschrieben:Es ist nun aber so: Wir haben Grünland auf Pacht. Wenn es jetzt beim Verpächter oder aus anderen Gründen zu Änderungen kommt und ich das Grünland nicht mehr Pachten kann wird die Luft dünn. Sprich die Betriebsgröße ist dann richtig klein. Ich habe bedenken, dass das Thema Liebhaberei spätestens wenn ich den Hof übergebe auf den Tisch kommt. Der Transfer ins Privatvermögen kostet dann quasi ein Vermögen. Damit das nicht eintrifft möchte ich mir einen Entwicklungsplan zurecht legen.
Pflanzmeister hat geschrieben:Was braucht man zum Wald kaufen einen Förster? Besitzt der Wald?
Verkäufer, Preis, Notar.
Obelix hat geschrieben:Leute, Ihr sprecht von privilegierten Bauvorhaben.
Der Themenstarter sprach von privilegierten Kauf von Waldgrundstücken.
Das sind m.E. 2 vollkommen unterschiedliche Sachen, um die es geht!
Wenn er weiteren Wald kaufen möchte, sollte er das mit dem zuständigen
örtlichen staatlichen Förster besprechen.
Südheidjer hat geschrieben:Pflanzmeister hat geschrieben:Was braucht man zum Wald kaufen einen Förster? Besitzt der Wald?
Verkäufer, Preis, Notar.
Soweit ich weiß besitzt unser Förster selber Wald.
Ich würde ihn eventuell auch zu Rate ziehen, um den Bestand zu bewerten. Manchmal kann es aber auch besser sein, den Kauf still und heimlich zu vollziehen
Aber meistens rentiert sich Wald zu kaufen wirtschaftlich eh nicht so richtig. Also legt man das auf den Tisch, was es einem Wert ist. Hat man z.b. angrenzende Flächen, dann ist man eher bereit einen höheren Preis zu bezahlen.
Westerwälder hat geschrieben:Hallo Elztalpendler,
las dich durch das Geschribsel hier bezüglich priviligiertem Bauen nicht verwirren. Wenn Du mit deinen Flächen am Wirtschaftsleben teilnimmst und Einnahmen versteuerst, dann ist das ein LuF Betrieb. Zur Sicherheit kannst Du beim Landratsamt noch eine Betriebsnummer beantragen, das öffnet den Weg für Förderungen.
Liebhaberei ist schwer nachzuweisen solange du ernsthaft Prudukte verkaufst. Musst halt auch ab und zu mal Gewinn machen….
Beim Vererben passiert da eigentlich nichts besonderes, der Betrieb geht halt über.
Gruss
Westerwälder
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