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Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Do Jul 14, 2022 11:08

Das hier wäre so ein Gerichtsurteil aus Bayern: 1,43ha -> keine privilegiertes Bauvorhaben.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 97?hl=true
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Do Jul 14, 2022 11:13

rentner hat geschrieben:Bei einem ha Wald verkaufst du wahrscheinlich Nutzholz. Wie verhält sich das Finanzamt?


Bislang: Angabe bei der Steuererklärung und die Steuer wird abgeführt.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon ChrisB » Do Jul 14, 2022 12:01

Hallo magnum,
Du kannst dich nicht auf ähnlich gelagerte Fälle beziehen !
Zumindest nicht hier in Bayern ,
kann ich aus persönlicher Erfahrung sagen :oops:
In Hessen kann das anders sein??
Sowas ist immer eine Einzelfall Endscheidung, wie bereits geschrieben!
Privieligiert ist immer das Vorhaben, nicht der Bauherr,laut Jurist :klug:
Hier bei uns hat ein "Kriegsgewinnler", kein Landwirt,
eine "Hütte" in sein Wädchen gebaut,
stand dann in der Zeitung, "Schafstall" mit Fenster und Türen :wink:
Allerdings Landwirtschaft zu betreiben, ist derzeit noch sehr leicht!
Nur vorher Informieren, dann klappt das auch :klee:
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon egnaz » Do Jul 14, 2022 12:09

Elztalpendler hat geschrieben:Es ist nun aber so: Wir haben Grünland auf Pacht. Wenn es jetzt beim Verpächter oder aus anderen Gründen zu Änderungen kommt und ich das Grünland nicht mehr Pachten kann wird die Luft dünn. Sprich die Betriebsgröße ist dann richtig klein. Ich habe bedenken, dass das Thema Liebhaberei spätestens wenn ich den Hof übergebe auf den Tisch kommt. Der Transfer ins Privatvermögen kostet dann quasi ein Vermögen. Damit das nicht eintrifft möchte ich mir einen Entwicklungsplan zurecht legen.

Liebhaberei wird vom Finanzamt dann unterstellt wenn man dauerhaft Verluste erwirtschaftet und die mit den positiven Einkünften verrechnen möchte. Das hat mit der Größe nicht direkt zu tun. Der Betrieb bleibt auch weiterhin bestehen, auch wenn er als Liebhaberei eingestuft wird.
Erst wenn du oder deine Erben den Betrieb aufgeben oder verkaufen, werden stille Reserven aufgedeckt.

Beim privilegierten Bauen würde ich mich selbst erst einmal nach der Sinnhaftigkeit für den Betrieb fragen, dann wird einem auch das Bauamt folgen.
Gruß Eckhard
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon ChrisB » Do Jul 14, 2022 12:20

Probleme gibt es nur beim "Aufteilen" des Betriebes,
der Flächen, an mehrere Erben.
Bleibt alles zusammen, oder geht nur ein Bauplatz weg,
gibt es mit dem Finanzamt keine Probleme,
zumindest noch Aktuell!
ChrisB
 
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon egnaz » Do Jul 14, 2022 12:38

Auch beim Verkauf von nur einem Bauplatz kann schnell ein 5stelliger Veräußerungsgewinn entstehen.
Gruß Eckhard
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Obelix » Do Jul 14, 2022 18:33

Leute, Ihr sprecht von privilegierten Bauvorhaben.
Der Themenstarter sprach von privilegierten Kauf von Waldgrundstücken.

Das sind m.E. 2 vollkommen unterschiedliche Sachen, um die es geht!

Wenn er weiteren Wald kaufen möchte, sollte er das mit dem zuständigen
örtlichen staatlichen Förster besprechen.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Pflanzmeister » Do Jul 14, 2022 20:16

Was braucht man zum Wald kaufen einen Förster? Besitzt der Wald?
Verkäufer, Preis, Notar.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Südheidjer » Do Jul 14, 2022 20:31

Pflanzmeister hat geschrieben:Was braucht man zum Wald kaufen einen Förster? Besitzt der Wald?
Verkäufer, Preis, Notar.

Soweit ich weiß besitzt unser Förster selber Wald.

Ich würde ihn eventuell auch zu Rate ziehen, um den Bestand zu bewerten. Manchmal kann es aber auch besser sein, den Kauf still und heimlich zu vollziehen

Aber meistens rentiert sich Wald zu kaufen wirtschaftlich eh nicht so richtig. Also legt man das auf den Tisch, was es einem Wert ist. Hat man z.b. angrenzende Flächen, dann ist man eher bereit einen höheren Preis zu bezahlen.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Fr Jul 15, 2022 8:23

Obelix hat geschrieben:Leute, Ihr sprecht von privilegierten Bauvorhaben.
Der Themenstarter sprach von privilegierten Kauf von Waldgrundstücken.

Das sind m.E. 2 vollkommen unterschiedliche Sachen, um die es geht!

Wenn er weiteren Wald kaufen möchte, sollte er das mit dem zuständigen
örtlichen staatlichen Förster besprechen.


Also es ist so, dass ich mit der aktuellen Situation (privilegiertes Bauvorhaben) versorgt bin. Ich denke auch nicht, dass ich nochmal einen Bauantrag für den Hof stelle.
Ich möchte gerne für später (Übergabe, Nachkommen,...) Vorsorgen und auf etwaige Eventualitäten vorbereitet sein.
Damit meine ich wenn aus irgendwelchen Gründen meine Verpächter abspringen. Dann möchte ich nicht in die Liebhaberei reinrutschen. Dafür suche ich nach Wegen. Ich frage mich ob unter dem Aspekt der Kauf von Wald Sinn macht.
Privilegiert für den Kauf von einem Waldgrundstück muss man meines Wissenstands in BW nicht sein.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Fr Jul 15, 2022 8:27

Südheidjer hat geschrieben:
Pflanzmeister hat geschrieben:Was braucht man zum Wald kaufen einen Förster? Besitzt der Wald?
Verkäufer, Preis, Notar.

Soweit ich weiß besitzt unser Förster selber Wald.

Ich würde ihn eventuell auch zu Rate ziehen, um den Bestand zu bewerten. Manchmal kann es aber auch besser sein, den Kauf still und heimlich zu vollziehen

Aber meistens rentiert sich Wald zu kaufen wirtschaftlich eh nicht so richtig. Also legt man das auf den Tisch, was es einem Wert ist. Hat man z.b. angrenzende Flächen, dann ist man eher bereit einen höheren Preis zu bezahlen.


Unser Förster hat mir für die Bewertung von Waldflächen eine Liste von freien Dienstleistern gegeben. Sind im Prinzip Sachverständige mit forstwissenschaftlicher Hochschulausbildung. Er meinte mit denen arbeitet er öfter mal zusammen.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Westerwälder » Fr Jul 15, 2022 9:34

Hallo Elztalpendler,
las dich durch das Geschribsel hier bezüglich priviligiertem Bauen nicht verwirren. Wenn Du mit deinen Flächen am Wirtschaftsleben teilnimmst und Einnahmen versteuerst, dann ist das ein LuF Betrieb. Zur Sicherheit kannst Du beim Landratsamt noch eine Betriebsnummer beantragen, das öffnet den Weg für Förderungen.
Liebhaberei ist schwer nachzuweisen solange du ernsthaft Prudukte verkaufst. Musst halt auch ab und zu mal Gewinn machen….

Beim Vererben passiert da eigentlich nichts besonderes, der Betrieb geht halt über.

Gruss
Westerwälder
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Fr Jul 15, 2022 9:46

Westerwälder hat geschrieben:Hallo Elztalpendler,
las dich durch das Geschribsel hier bezüglich priviligiertem Bauen nicht verwirren. Wenn Du mit deinen Flächen am Wirtschaftsleben teilnimmst und Einnahmen versteuerst, dann ist das ein LuF Betrieb. Zur Sicherheit kannst Du beim Landratsamt noch eine Betriebsnummer beantragen, das öffnet den Weg für Förderungen.
Liebhaberei ist schwer nachzuweisen solange du ernsthaft Prudukte verkaufst. Musst halt auch ab und zu mal Gewinn machen….

Beim Vererben passiert da eigentlich nichts besonderes, der Betrieb geht halt über.

Gruss
Westerwälder


Die Betriebsnummer habe ich. Auch Einnahmen - in meinem Fall über die Pauschalbesteuerung für kleine LuF. Hier ist ja unabhängig vom Verlauf immer ein Gewinn veranschlagt.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Fendt209V » Fr Jul 15, 2022 16:05

@Elztalpendler
Also ich habe Wald erworben, und bin mit meinem Nebenerwerbsbetrieb vom Landwirtschaftsamt hinten angestellt worden, nachdem das Geschäft mit dem Verkäufer schon
über die Bühne war hat das Amt revision eingelegt und die Fläche musste Ausgeschrieben werden "Laut Agrarstrukturverbesserungsgesetz"
Habe aber da sich niemand weiteres für das Grundstück interessiert hat den Zuschlag bekommen

Begründung: Alles über 1 Hektar Wald, Grünland, Ackerland oder 0,5 Hektar Sonderkulturen fallen unter das Agrarstrukturverbesserungsgesetz

Ich glaube da musst du ganz schön kräftig Wald einkaufen um aus der Nummer der "Liebhaberei" raus zu kommen, und Wirtschaftlich wird das Wahrscheinlich ziemlich schwierig
so raus zu kommen dass regelmäßig Positive Abschlüsse gemacht werden.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Westerwälder » Fr Jul 15, 2022 22:33

Es ist eher anders herum, man muss sich schon etwas dümmlich anstellen um plötzlich in die
Liebhaberei abzustürzen. Es geht doch im Kern darum, dem Finanzamt zu zeigen das man langfristig Gewinnabsichten hat. Mit ein paar ha Wald und Feld in der Bewirtschaftung gelingt das in der Regel.

Man wird ja nicht gezwungen alle Kosten scharf zu kalkulieren und zu buchen.

Gruß
Westerwälder
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