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Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » So Jul 10, 2022 21:03

Salli Zamme,

ich hätte da mal eine Frage: Ich habe einen Nebenerwerbs LuF-Betrieb in BW. Habe wenig Grünland und etwa 1ha Wald. Dazu habe ich etwas gepachtetes Grünland.
An der Tätigkeit im Forst habe ich besonders viel Freude. Diesen Bereich würde ich gerne weiter entwickeln - wenn es sich ergibt auch mal was kaufen.
Jetzt habe ich mal eine Frage zur Priviligierung, bzw. Übergabe und aufrechterhalten vom Betrieb:
Wieviel ha Wald bräuchte man um als LuF-Betrieb zu gelten und nicht Probleme bei der Übergabe (Auflösung, Transfer in Privatvermögen, Liebhaberei) zu gelten.

Ich meine es gibt sehr viele im Stadtbereich, die 5ar haben.
Online steht was von 1ha wäre die Mindestgröße die vom Finanzamt anerkannt wird. Kommt mir aber extrem wenig vor.
Hat da jemand eine konkrete Zahl für BW?

Danke & viele Grüße
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon MF-133 » Mo Jul 11, 2022 12:10

Zur Landwirtschaft gehört Marktteilnahme und ab und zu ein Gewinn. Nachzuweisen durch Quittungen von Verkäufen aus eigener Produktion. Die Größe des Betriebes ist nicht entscheidend. Ob es eine Hobby-Untergrenze kann ich nicht sagen.

Bei der Berufsgenossenschaft gilt jeder als lof Betrieb, der mehr als 25 Ar hat. BG Beiträge begründen jedoch nicht die Privilegierung.

"Altfälle", d.h. Betriebe, die eigentlich erloschen sind, aber noch als solche geführt werden, stellen keinen Besitzstand dar. Solche Dinge kommen z.B.auf, wenn Erben eine Feldscheune weiternutzen wollen als Garage, die Privilegierung jedoch nicht mehr besteht. MFG
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon egnaz » Mo Jul 11, 2022 12:26

Die steuerliche Größe für einen Lof Betrieb in BW kenne ich auch nicht.
Grundsätzlich sollte man aber bedenken: Als Lof Betrieb hat man zwar Vorteile bei Erbschaft und Übergabe. Bei Verkauf oder Aufgabe fallen aber meist hohe Gewinne an, die zum persöhnlichen Steuersatz versteuert werden müssen.
Gruß Eckhard
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Obelix » Mo Jul 11, 2022 12:36

Ich frag einfach mal doof: "Fällt Forst überhaupt unter die Privilegierung
im Sinne des Grundstückveräußerungsgesetzes?"

Bei landwirtschaftlichen Flächen sind die landwirtschaftlichen Seilschaften
Ortslandwirt/Landwirtschaftsgericht/Landwirtschaftskammer zuständig.

Aber im Forst? Hab ich noch nichts von gehört. Dann hätten die ganzen
forstfremden Hochverdiener, die seit 2010 bis 2017 bei uns in der Gegend
Wald gekauft haben, gar nicht kaufen dürfen? Und wären vor enormen
Vermögensverlusten verschont geblieben.
Obelix
 
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Westerwälder » Mo Jul 11, 2022 14:15

Forst wird in RLP gleich wie landw. Flächen gehandelt. D.h. ab einer bestimmten Grösse muss die Landw. Kammer informiert werden usw. Aber die interessiert kein Forst, nur bei Ackerland werden die aufmerksam.
Steuerliche Mindestgrösse kenn ich auch nicht, aber man muss aktiv und Gewinnorientiert am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Falke » Mo Jul 11, 2022 19:23

Obwohl das auf deutsche Verhältnisse wohl nicht übertragbar ist:
Ich bin ja 2005 aus einem Technikerjob in der Halbleiterindustrie in den Vollerwerb als Waldbauer umgestiegen.
Vollerwerb deshalb, weil ich so die rel. günstige landw. Sozialversicherung für mich und meine Frau nutzen konnte. Ansonsten hätte ich mich für viel Geld privat weiterversichern müssen.
Maßgebend für die Anerkennung des Vollerwerbs war der Einheitswert des Waldbesitzes. Das untere Limit war damals 1500 €. (Wie sich der Einheitswert errechnet, weiß ich bis heute nicht genau ...).
Mit meinen knapp 8 ha Wald lag ich da ganz knapp darunter - ich musste mich daher quasi verpflichten, überdurchschnittlich viel Holz zu "mobilisieren".

Das habe ich auch paar Jahre lang mit Rundholzlieferungen von 200...250 FM pro Saison auch getan. Interessiert hat sich für die Mengen aber später niemand.

A. aus Ö.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Kormoran2 » Mo Jul 11, 2022 19:48

Ich habe ganz schwach im Hinterkopf, dass die 1 ha Mindestgröße gilt, wenn man ein grünes Kennzeichen beantragen möchte, also die Steuerbefreiung. Kann mich aber auch irren.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Siegmund » Mo Jul 11, 2022 19:53

Hab 3,7 Hektar und seit 2015 jedes Jahr, geringe Verluste..

Der Betrieb wurde mir bisher nicht aufgrund der Liebhaberei dichtgemacht. Die Steuerberaterin sah das recht entspannt.

Da ich das mit der Liebhaberei vermeiden möchte und der Markt jegliches Holzsortiment dankend abnimmt, werde ich jetzt mal paar kleine Gewinne einfahren, nach 7 Jahren wohlgemerkt.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Falke » Mo Jul 11, 2022 20:02

Zumindest in Ö. ist ganz (mit-)entscheidend, was auf der Fläche wächst:

bei Sonderkulturen wie Wein oder Spargel genügt schon ein Viertel ha, bei Grünland einige ha, und bei Wald eben um die 10 ha für eine Anerkennung als Land- oder Forstwirt.

A.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Südheidjer » Mo Jul 11, 2022 20:16

Siegmund hat geschrieben:Hab 3,7 Hektar und seit 2015 jedes Jahr, geringe Verluste..

Der Betrieb wurde mir bisher nicht aufgrund der Liebhaberei dichtgemacht. Die Steuerberaterin sah das recht entspannt.

Da ich das mit der Liebhaberei vermeiden möchte und der Markt jegliches Holzsortiment dankend abnimmt, werde ich jetzt mal paar kleine Gewinne einfahren, nach 7 Jahren wohlgemerkt.

Unser Finanzamt hatte vor ein paar Jahren beim Steuerberater angefragt, wie das denn aussähe mit auch mal Gewinn im Forst erwirtschaften. Sonst geht's Richtung Liebhaberei.
Laut Steuerberater würden die gerne mal Rechnungen sehen, die Höhe der Rechnungssummen wäre da eher zweitrangig.
So wie ich das verstanden habe, geht's dem Finanzamt auch darum, daß nichts schwarz vertickt wird.
Ich habe dem Steuerberater gesagt, daß Finanzamt könne gerne mal die Holzpreise anheben. Bei Verlust oder auch nur geringen Gewinnen lasse ich es wachsen. Wenn durch Holzernte und Verkauf Verluste entstehen, dann hat das FA davon auch nichts.
Die letzten 2-3 Jahre waren dann ein bischen Durchforstungen und der Sturmschaden im Frühjahr. Jetzt kann das FA nicht mehr meckern. Die Summen waren auch nicht ganz Peanuts. Ich sehe dem also gelassen entgegen. Hektar sind ein paar mehr als 3,7 und auch mehr als beim Falken.

Ach ja, der Wald ist Betriebsvermögen. Also wie egnaz schon schrieb fallen sehr hohe Steuern an, falls man Flächen verkaufen sollte.
Jede Medaille hat zwei Seiten.

Mein Trecker hat übrigens 'ne schwarze Nummer. Die paar Euros jucken mich nicht und ich bin in der Nutzung nicht eingeschränkt.
Und mein alter Führerschein reicht auch mit Anhänger für den Boliden.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon 038Magnum » Di Jul 12, 2022 8:45

Servus,

Das BauGB §35 zeigt ziemlich am Anfang die Vorgaben für die Privilegierung eines Bauvorhabens auf. Konkrete Vorgaben als "Zahlenwerte" werden nicht genannt. Somit ist dort Spielraum.
Schaut man sich aber Gerichtsurteile in den Bereichen an, wird man schnell feststellen, dass man mit nur einem Hektar Wald und gänzlich ohne Tierhaltung keine reelle Chance auf ein privilegiertes Bauvorhaben hat.




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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon rentner » Di Jul 12, 2022 9:18

Bei einem ha Wald verkaufst du wahrscheinlich Nutzholz. Wie verhält sich das Finanzamt?
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon egnaz » Di Jul 12, 2022 10:41

Das Finanzamt macht nichts.
Steuerschuld ist Bringschuld.
Wenn du Einnahmen aus Forstwirtschaft hast, musst du die in deiner Steuererklärung angeben.

Es wäre schön, wenn sich der Themenstarter hier mal an der Diskussion beteiligt. Dann wüsste man auch worum es ihm eigentlich geht.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Elztalpendler » Do Jul 14, 2022 10:37

Die Frage kam bei mir auf, weil ich den Hof erst kürzlich übernommen habe. Ich habe einen Bauantrag gestellt und alles genehmigt bekommen. Das ist soweit schonmal gut.

Es ist nun aber so: Wir haben Grünland auf Pacht. Wenn es jetzt beim Verpächter oder aus anderen Gründen zu Änderungen kommt und ich das Grünland nicht mehr Pachten kann wird die Luft dünn. Sprich die Betriebsgröße ist dann richtig klein. Ich habe bedenken, dass das Thema Liebhaberei spätestens wenn ich den Hof übergebe auf den Tisch kommt. Der Transfer ins Privatvermögen kostet dann quasi ein Vermögen. Damit das nicht eintrifft möchte ich mir einen Entwicklungsplan zurecht legen.

Abgesehen davon würde mich das schon Interessieren ab wann für ein Forstbetrieb im Außenbereich ein privilegiertes Bauvorhaben möglich ist.

Jetzt mal rein nach der Theorie:
Bei einem durchschnittlichen Bestandszuwachs von 12m³/ha und einem Preis von vll 50€/m³ = 600€ Umsatz /(ha x Jahr). Denke etwas mehr wird es schon brauchen?
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon 038Magnum » Do Jul 14, 2022 10:44

Elztalpendler hat geschrieben:... ab wann für ein Forstbetrieb im Außenbereich ein privilegiertes Bauvorhaben möglich ist.


Das ist immer eine Einzelfallentscheidung der Behörden. Es gibt hierfür keinen fest definierten Wert.

Du kannst nur deine persönliche Situation mit den Gerichtsurteilen von Leuten mit ähnlichen Gegebenheiten vergleichen und dich darauf beziehen.

Bei nur einem Hektar Wald und sonst nur Grünland als Pachtfläche, würde ich dem Ganzen wenig Chancen einräumen.

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