Salli Zamme,
ich hätte da mal eine Frage: Ich habe einen Nebenerwerbs LuF-Betrieb in BW. Habe wenig Grünland und etwa 1ha Wald. Dazu habe ich etwas gepachtetes Grünland.
An der Tätigkeit im Forst habe ich besonders viel Freude. Diesen Bereich würde ich gerne weiter entwickeln - wenn es sich ergibt auch mal was kaufen.
Jetzt habe ich mal eine Frage zur Priviligierung, bzw. Übergabe und aufrechterhalten vom Betrieb:
Wieviel ha Wald bräuchte man um als LuF-Betrieb zu gelten und nicht Probleme bei der Übergabe (Auflösung, Transfer in Privatvermögen, Liebhaberei) zu gelten.
Ich meine es gibt sehr viele im Stadtbereich, die 5ar haben.
Online steht was von 1ha wäre die Mindestgröße die vom Finanzamt anerkannt wird. Kommt mir aber extrem wenig vor.
Hat da jemand eine konkrete Zahl für BW?
Danke & viele Grüße