Aktuelle Zeit: Sa Nov 15, 2025 19:27
Moderator: Falke
Westerwälder hat geschrieben:Es ist eher anders herum, man muss sich schon etwas dümmlich anstellen um plötzlich in die Liebhaberei abzustürzen. Es geht doch im Kern darum, dem Finanzamt zu zeigen das man langfristig Gewinnabsichten hat. Mit ein paar ha Wald und Feld in der Bewirtschaftung gelingt das in der Regel.
Kormoran2 hat geschrieben:
Ich habe ganz schwach im Hinterkopf, dass die 1 ha Mindestgröße gilt, wenn man ein grünes Kennzeichen beantragen möchte, also die Steuerbefreiung. Kann mich aber auch irren.
Hickory hat geschrieben:
Ein paar Aussagen sind so pauschal nicht ganz korrekt.
2. Die oft genannte 1-ha-Grenze ist nur ein Richtwert.
Sie ist kein Gesetz. Die Einstufung liegt im Ermessen des Finanzamts und hängt vom Einzelfall ab.
Gazelle hat geschrieben:.Hickory hat geschrieben:
Ein paar Aussagen sind so pauschal nicht ganz korrekt.
2. Die oft genannte 1-ha-Grenze ist nur ein Richtwert.
Sie ist kein Gesetz. Die Einstufung liegt im Ermessen des Finanzamts und hängt vom Einzelfall ab.
Also mit anderen Worten:
Je nach dem, wieviele "Geschenke" man beim Sachbearbeiter auf den Schreibtisch stellt.
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