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Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Westerwälder » Fr Jul 15, 2022 22:40

Das mit dem Agrarstrukturverbesserungsgesetzt wird wohl in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In RLP wird über 1 ha die Landwirtschaftskammer informiert, wenn von da innerhalb einer Frist kein Widerspruch kommt dann ist die Sache durch.
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Owendlbauer » Mo Jul 18, 2022 8:07

Westerwälder hat geschrieben:Es ist eher anders herum, man muss sich schon etwas dümmlich anstellen um plötzlich in die Liebhaberei abzustürzen. Es geht doch im Kern darum, dem Finanzamt zu zeigen das man langfristig Gewinnabsichten hat. Mit ein paar ha Wald und Feld in der Bewirtschaftung gelingt das in der Regel.

Denke ich auch. Außerdem ist es auch so, dass man Forstflächen praktisch gar nicht aus dem Betriebsvermögen entnehmen kann, auch wenn man jahrelang keine entsprechenden Einnahmen verbucht. Das Finanzamt unterstellt automatisch, dass eine Bewirtschaftung stattfindet und irgendwann auch wieder Einnahmen anfallen, das unsere zumindest. Dann können sie dich auch schwerlich in die Liebhaberei schieben, irgendwann ist schon wieder ein Jahr, wo ein paar Kröten Gewinn abfallen. Unsere Landwirtschaftsflächen sind alle verpachtet und wir haben diese, als es steuerlich günstig war, alle ins Privatvermögen übernommen, genauso die Hofstelle, nur mit dem Wald ging das nicht. Um einer zwangsweisen Übernahme zu einem ungünstigen Zeitpunkt zuvorzukommen. Bei einem Verkauf fallen dann auch keine Steuern mehr an, wenn man die Flächen wenigstens zehn Jahre innehatte (nach aktueller Gesetzeslage zumindest). Grüne Nummer hab ich wegen der Waldflächen trotzdem wieder bekommen. Für landwirtschaftliche Bauvorhaben privilegiert ist man dann aber natürlich eher nicht mehr.
Claas Elios 210 * Eicher EKL 15/IIg4 * Schötz 5to Einachs-Dreiseitkipper * Winde Uniforest 65Hpro * Spalter Krpan CV18K * Stihl MS 044 * Stihl MS 201C
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Gazelle » Di Nov 11, 2025 0:23

Kormoran2 hat geschrieben:
Ich habe ganz schwach im Hinterkopf, dass die 1 ha Mindestgröße gilt, wenn man ein grünes Kennzeichen beantragen möchte, also die Steuerbefreiung. Kann mich aber auch irren.



Das muss schon etwas her sein.

Wenn man das Internet befragt, steht da heute 2 ha.

Kennt jemand die tatsächliche Zahl für Niedersachsen ?

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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon michael2005 » Di Nov 11, 2025 8:52

Der BGH hat 2018 entschieden: ab 1 HA Wald ist man ein Forstbetrieb.
Man ist verpflichtet diesen anzumelden beim FA.
Ob daraus eine Liebhaberrei wird, entscheidet das FA.
Durch die Anmeldung = grünes Kennzeichen.
Wer meint, nicht anmelden zu müssen ab 1HA = Steuerhinterziehung.
Die FA schreiben durch die Grundsteuerreform nun Stückweise die Besitzer an.

Beim Verkauf fällt Einkommensteuer an, die Differenz zwischen Abschreibung Restbuchwert und Erlös.
Der Restbuchwert ist verschieden. Muss der Steuerberater beantworten.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Gazelle » Di Nov 11, 2025 9:25

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O.K., ich habe ungenau gefragt.

Wieviel Fläche Ackerland / Grünland ist in Ndrs. die Mindestfläche ?


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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Meikel1511 » Di Nov 11, 2025 11:20

Hallo zusammen,

ich möchte noch ein wichtiges Detail bei der 1ha Grenze für Wald hinzufügen. Es zählt hier nicht die summierte Betriebsgröße, sondern die einzelne Waldfläche.
Wenn jemand 10 nicht zusammenhängende Flurstücke mit z.B. je 0,8ha hat (also in Summe 8ha), dann ist das kein Forstbetrieb.
Der Forstbetrieb ist nur gegeben, wenn ein einzelnes Flurstück größer als 1ha ist. Und dann ist auch nur dieses Flurstück das "selbstständige Wirtschaftsgut". Alle anderen Flächen können im Privatvermögen sein.

Dies hat mir der Steuerberater nochmals bestätigt.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Hickory » Di Nov 11, 2025 20:57

Ein paar Aussagen sind so pauschal nicht ganz korrekt.

1. Es zählt die Gesamtbewirtschaftung, nicht die Größe eines einzelnen Flurstücks.
Mehrere kleine Waldstücke können zusammen einen Forstbetrieb bilden, auch wenn sie nicht zusammenhängen.
Hier im Hunsrück gibt es unzählige Forstbetriebe, die aufgrund der Erbteilung keine zusammenhängende Fläche von 1ha haben.

2. Die oft genannte 1-ha-Grenze ist nur ein Richtwert.
Sie ist kein Gesetz. Die Einstufung liegt im Ermessen des Finanzamts und hängt vom Einzelfall ab.

3. Voraussetzung ist eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht.
Ohne nachhaltige Nutzung mit Einnahmenziel bleibt es steuerlich Privatvermögen, unabhängig von der Fläche.

Da wir in der Forstwirtschaft von extrem langen Zeiträumen reden, ist Liebhaberei selten Thema (anders als in der Landwirtschaft).
Es gibt auch die Möglichkeit eines reinen Forstbetriebes. Z.B. bei mir der Fall, landwirtschaftliche Flächen sind verpachtet.

Trotzdem mal ein Fall von einem Bekannten Steuerberater: Es gab einen Waldbesitzer, der landwirtschaftliche Flächen großflächig aufforstete und einen Forstbetrieb anmeldete. Durch die hohen Anfangskosten schrieb er jahrelang Verluste. Das Finanzamt stufte den Betrieb deshalb als Liebhaberei ein. Jahrzehnte später, nach seinem Tod, konnte die Witwe das Holz verkaufen und profitierte von der günstigen Besteuerung des Privatvermögens (steuerfrei). Rückblickend war die Entscheidung des Finanzamts also unpassend, denn die Forstwirtschaft ist von Natur aus langfristig ausgelegt und wird normalerweise auch so anerkannt.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Gazelle » Mi Nov 12, 2025 9:54

.
Hickory hat geschrieben:
Ein paar Aussagen sind so pauschal nicht ganz korrekt.

2. Die oft genannte 1-ha-Grenze ist nur ein Richtwert.
Sie ist kein Gesetz. Die Einstufung liegt im Ermessen des Finanzamts und hängt vom Einzelfall ab.



Also mit anderen Worten:

Je nach dem, wieviele "Geschenke" man beim Sachbearbeiter auf den Schreibtisch stellt.

.
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon Hickory » Mi Nov 12, 2025 14:34

Gazelle hat geschrieben:.
Hickory hat geschrieben:
Ein paar Aussagen sind so pauschal nicht ganz korrekt.

2. Die oft genannte 1-ha-Grenze ist nur ein Richtwert.
Sie ist kein Gesetz. Die Einstufung liegt im Ermessen des Finanzamts und hängt vom Einzelfall ab.



Also mit anderen Worten:

Je nach dem, wieviele "Geschenke" man beim Sachbearbeiter auf den Schreibtisch stellt.

.


Das kann natürlich Einfluss haben ;)
Schwerer wiegt aber welche Argumente man vorbringt bzw. dass man ein gutes Konzept darlegt, das der Behörde die Gewinnerzielungsabsicht klar macht.

Schlechtes Beispiel:
„Ich habe eine kleine Waldfläche und möchte sie gerne pflegen, damit sie schön aussieht und vielleicht irgendwann etwas Holz abwirft. Mir gefällt die Arbeit im Wald, und ich möchte einfach etwas für die Natur tun. Wenn irgendwann Einnahmen kommen, wäre das schön, aber das ist nicht das Hauptziel.“

Besser:
"Auf einer Waldfläche von 0,7 ha wird eine gezielte Etablierungsphase mit Edelkastanie (Castanea sativa) durchgeführt. Diese Baumart wurde aufgrund ihrer schnellen Jugendentwicklung, hohen Trockenheitsresistenz und guten Vermarktungschancen gewählt. Das Ziel ist die Produktion von hochwertigem Wertholz sowie die Nutzung von Nebenprodukten zur laufenden Einnahmenerzielung.

0–5 Jahre: Bodenvorbereitung, Pflanzung, Kultursicherung und Wildschutz. Erste Nebenerlöse aus Pflegeholz und Kastanienfrüchten (ca. 150–250 €/ha).

10–20 Jahre: Durchführung gezielter Durchforstungsmaßnahmen, um den verbleibenden Bäumen optimale Wachstumsbedingungen zu sichern. Das anfallende Holz wird wirtschaftlich genutzt:
Verkauf von Pfählen für Weidezäune und Lawinenschutzbauten,
sowie Brenn- und Energieholz aus schwächeren Entnahmen.
Diese Zwischenprodukte ermöglichen regelmäßige Einnahmen und reduzieren die Kapitalbindung bis zur Hauptnutzung (geschätzter Zwischenertrag: 400–800 €/ha).


40–50 Jahre: Hauptnutzung mit Ernte von hochwertigem Wertholz. (voraussichtlicher Erlös: 18.000–25.000 €/ha).

Parallel wird eine regionale Vermarktungsstrategie aufgebaut, um Direktverkäufe an lokale Zimmereien und Schreinereien zu ermöglichen.

Die Bewirtschaftung erfolgt mit planmäßiger Kosten- und Ertragsüberwachung, jährlicher Fortschreibung des Pflegeplans und Nachweis der wirtschaftlichen Tätigkeit."
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Re: Der kleinste (offizielle) Waldbauer

Beitragvon 3607 » Fr Nov 14, 2025 9:05

...Wer schreibt, der bleibt....
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