Die AKO-Geräte haben keine Pufferbatterie, sprich wenn die Versorgungsbatterie weg ist, ist auch das Signal weg.
Der Dieb muss also dumm genug sein, das Gerät wieder in Betrieb zu nehmen, nachdem er gegoogelt hat, was er da eigentlich erbeutet hat. Und wenn es irgendwo im (evtl. Außer-EU-) Ausland angeht, ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft bei der Schadenshöhe ein Amtshilfegesuch startet.
