Da gibt es zig Sonderregelungen, geade für Mutterkühe oder Herden auf großen Flächen. Ganz toll ist auch immer die Regelung, die damals bei den verhungerten NABU-Rindern angeführt wurde: die müssen nicht mal die tägliche Tierkontrolle durchführen, weil das angeblich nicht möglich ist.der Angeklagte hatte 7 Tage zuvor den kompletten Weidezaun überprüft????
Ich glaubte mal gelesen zu haben, eine tägliche Überprüfung sei Pflicht?
Und eine tägliche Zaunkontrolle ist imho Quatsch - einen angemessen sicheren Zaun muß man nicht jeden Tag kontrollieren, man fährt mit seinem Auto auch nicht jeden Tag zum TÜV! Sowas können sich auch bloß Richter mit zwei Hobbypferdchen ausdenken, da müßte ein halbwegs großer Rinderbetrieb ja einen einstellen, der den ganzen Tag an den Zäunen langläuft, und dann wär der abends noch nicht fertig...
