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Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 16:22

durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon SHierling » Mi Okt 15, 2008 8:21

Das Mitgefühl ist ja unbenommen, natürlich ist sowas schrecklich, das bezweifelt keiner, das ist jeder Unfall!! Aber es kann ja wohl nicht nach der Schwere eines Unfalles bemessen werden, wer die Schuld daran trägt, darum gehts doch! Wenn zwei Autos aneinandergeraten, bekommt ja auch nicht derjenige recht, dem es hinterher am schlechtesten geht!

der Angeklagte hatte 7 Tage zuvor den kompletten Weidezaun überprüft????
Ich glaubte mal gelesen zu haben, eine tägliche Überprüfung sei Pflicht?
Da gibt es zig Sonderregelungen, geade für Mutterkühe oder Herden auf großen Flächen. Ganz toll ist auch immer die Regelung, die damals bei den verhungerten NABU-Rindern angeführt wurde: die müssen nicht mal die tägliche Tierkontrolle durchführen, weil das angeblich nicht möglich ist.
Und eine tägliche Zaunkontrolle ist imho Quatsch - einen angemessen sicheren Zaun muß man nicht jeden Tag kontrollieren, man fährt mit seinem Auto auch nicht jeden Tag zum TÜV! Sowas können sich auch bloß Richter mit zwei Hobbypferdchen ausdenken, da müßte ein halbwegs großer Rinderbetrieb ja einen einstellen, der den ganzen Tag an den Zäunen langläuft, und dann wär der abends noch nicht fertig... 8)
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon ChrisB » Mi Okt 15, 2008 8:31

Hallo,
natürlich hast du Recht,
aber hast du schonmal gelesen? das sich Mörder bei den Angehörigen ihres Opfers entschuldigt haben?????
Da gehts doch nur ums Strafmaß :evil: ich findes sowas ........
Dieser Landwirt hat dieses recht hohe Strafmaß laut diesem Artikel deswegen bekommen, da der Richter bei dem "Angeklagten" das Mitgefühlt vermisst hat :oops:
Der "Angeklagte" könnte ich genau so sein :cry:
Meine Rinder waren wie oben geschrieben, nach Hochwasser 3 Tage in 3 Dorfgemarkungen unterwegs, sind mehrmals Ortsverbindungsstraßen gekreuzt.
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Beitragvon SHierling » Mi Okt 15, 2008 8:43

ChrisB hat geschrieben:Dieser Landwirt hat dieses recht hohe Strafmaß laut diesem Artikel deswegen bekommen, da der Richter bei dem "Angeklagten" das Mitgefühlt vermisst hat :oops:

Sorry, aber das Mitgefühl des Richters kann hier imo auch bei noch so großem "gefühlmässigen" Fehlverhalten des Angeklagten nicht über dessen SCHULD entscheiden, das ganze war ja keine vorsätzliche Verletzung des Autofahrers! Gegenfrage wäre: wenn der Landwirt sich entschuldigt hätte, wäre sein Verhalten im Bezug auf die Kuh und den Zaun dann "weniger schuldhaft" gewesen ?
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Beitragvon hans g » Mi Okt 15, 2008 9:00

richter können machen,was sie wollen ---sind niemandem gegenüber verpflichtet :roll:
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Beitragvon Komatsu » Mi Okt 15, 2008 9:07

Der Landwirt hatte nur den falschen Anwalt. Das ist der auf Weideausbruch spezialiserte Anwalt : http://www.niehus-rechtsanwaelte.de

Der vertritt auch den Schäfer beim ICE Unfall.
Komatsu
 
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Beitragvon 2810 » Mi Okt 15, 2008 17:57

Wormi hat geschrieben:Der Landwirt hatte nur den falschen Anwalt. Das ist der auf Weideausbruch spezialiserte Anwalt : http://www.niehus-rechtsanwaelte.de

Der vertritt auch den Schäfer beim ICE Unfall.


hallo wormi , wie ist der Stand in diesem Falle ?
Du hattest doch damals von der Vermutung wegen freilaufender Hunde berichtet , weiß man heute mehr ?
Ich würde es ihm gönnen , wenn er durch Aufklärung des Falles Entlastung bekäme .


MfG 2810
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Beitragvon Oberlandrat » Do Okt 16, 2008 7:24

SHierling hat geschrieben:Das Mitgefühl ist ja unbenommen, natürlich ist sowas schrecklich, das bezweifelt keiner, das ist jeder Unfall!! Aber es kann ja wohl nicht nach der Schwere eines Unfalles bemessen werden, wer die Schuld daran trägt, darum gehts doch! Wenn zwei Autos aneinandergeraten, bekommt ja auch nicht derjenige recht, dem es hinterher am schlechtesten geht!

der Angeklagte hatte 7 Tage zuvor den kompletten Weidezaun überprüft????
Ich glaubte mal gelesen zu haben, eine tägliche Überprüfung sei Pflicht?
Da gibt es zig Sonderregelungen, geade für Mutterkühe oder Herden auf großen Flächen. Ganz toll ist auch immer die Regelung, die damals bei den verhungerten NABU-Rindern angeführt wurde: die müssen nicht mal die tägliche Tierkontrolle durchführen, weil das angeblich nicht möglich ist.
Und eine tägliche Zaunkontrolle ist imho Quatsch - einen angemessen sicheren Zaun muß man nicht jeden Tag kontrollieren, man fährt mit seinem Auto auch nicht jeden Tag zum TÜV! Sowas können sich auch bloß Richter mit zwei Hobbypferdchen ausdenken, da müßte ein halbwegs großer Rinderbetrieb ja einen einstellen, der den ganzen Tag an den Zäunen langläuft, und dann wär der abends noch nicht fertig... 8)


Ich bin leider auch kein Jurist und kann dies nicht so genau erklären. Auch gefällt mir das Urteil nicht so ganz. Ich weiß aber, dass man zwischen zivilrechtlichen Haftungsfragen und strafrechtlichen Fragen unterscheiden muss. Auch hat die Reue keinen Einfluss auf die Frage der Schuld, hat aber neben der Schuld und neben der Schadenshöhe einen Einfluss auf das Strafmaß. Vielleicht gibt es einen Juristen im Forum, der dies genauer erläutern kann. Wäre sicher mal interessant.
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Beitragvon SHierling » Do Okt 16, 2008 7:39

Auch hat die Reue keinen Einfluss auf die Frage der Schuld, hat aber neben der Schuld und neben der Schadenshöhe einen Einfluss auf das Strafmaß.
Ja, das ist klar. Aber sowas kann doch nur dann sinnvoll sein, wenn der Beschuldigte absichtlich oder wenigstens selbst gehandelt hat! Wie willst Du denn "Reue" - nämlich das Bereuen einer eigenen Handlung für etwas zeigen, an dem eine Kuh Schuld ist? Man kann doch nicht das Verhalten einer Kuh bereuen?
Das wäre dann Mitleid, Mitgefühl, sowas in der Art, und das ist imho was ganz anderes.

Ist imho auch eine Frage , die man gerne "gesellschaftlich aufpusten" kann: einerseits wollen die Leute Tiere auf der Weide, möglich noch solche, die da gar nicht hingehören, andererseits sollen die aber nicht stinken, nicht muhen, Straße vollscheißen sowieso nicht, und erst recht nicht ausbrechen. Demnächst nehmen wir Deko-Kühe aus Recycling-Plastik und trinken GVO-Milch.

Und rasen will auch jeder wie und wo er will, ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung, und erst recht keine Leitplanken oder Gatter an den Straßen bezahlen, da wird jede Mark Steuern "gespart" wo es nur geht.
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Beitragvon Laoni » Do Okt 16, 2008 7:55

..nun noch mal auf meine anfängliche frage. wer haftet hier?
der bauer? der Reitstallbesitzer? der Pferdebesitzer bleibt auf seinen Kosten?

@malte: was kam bei euren planierenden rindern raus?

irgendwie kann es doch nicht sein, dass die kühe alles planieren und der eigentümer der nun planierten fläche bleibt auf seinen kosten?? und das immer wieder?
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Beitragvon Komatsu » Do Okt 16, 2008 8:54

2810 hat geschrieben:
Wormi hat geschrieben:Der Landwirt hatte nur den falschen Anwalt. Das ist der auf Weideausbruch spezialiserte Anwalt : http://www.niehus-rechtsanwaelte.de

Der vertritt auch den Schäfer beim ICE Unfall.


hallo wormi , wie ist der Stand in diesem Falle ?
Du hattest doch damals von der Vermutung wegen freilaufender Hunde berichtet , weiß man heute mehr ?
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MfG 2810


Als Verfahrensbeteiligter kann ich nichts zum Stand sagen.
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Re: durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Beitragvon Obelix » Do Okt 16, 2008 9:08

Laoni hat geschrieben:Hallo zusammen,
folgender fall ist bei uns in dem nachbarort passiert:
bauer hat seine kühe umgetrieben,mit triebwagen,kälbchen sind außerhalb,also frei hinterher gelaufen.diese sind dann nicht hinter dem triebwagen her sondernnach rechts in die pferdekoppel.diese sind in panik aus der koppel ausgebrochen und teilweise schwer verletzt. nun ist die frage wer für die kosten auf kommt.
was mich aber auch interessieren würde, würde das die weideversicherung der kühe übernehmen,die schäden an koppel und pferden??
ansonsten ist doch grundsätzlich der bauer schuld oder? die koppel sind eigentlich nach fortnox prinzip gebaut,kein rauskommen.

danke und grüße
laoni


Hallo,

vom Prinzip her haftet meiner laienhaften Ansicht nach die Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung des Bauern (der die Kühe getrieben hat bzw. dem die Kühe gehören), für die Schäden, die er dem Dritten (also dem Besitzer der Pferde) zugefügt hat.

Die Versicherung des Bauern (bzw. später der Richter) wird prüfen, in wie weit das Verhalten des Bauern als grob fahrlässig anzusehen ist (wenn ja, braucht die Versicherung nicht zu zahlen). Man kann ja nicht einfach Kälbchen frei rumlaufen lassen, ohne das nötige Personal dabei zu haben, um diese einzufangen.

Die Höhe der Schäden oder ob das jetzt ein besonders schlimmer Unfall war, ist für die Entscheidung, wer zahlt, vollkommen unrelevant.

Im entferntesten könnte ich mir noch eine Mithaftung des Pferdehalters wegen unzureichender oder nicht fachgerechter Einzäungung vorstellen. Das ist aber schon sehr weit hergeholt.

Grundsätzlich: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür (Steht irgendwo im Grundgesetz). Ein Verschulden beim Pferdebesitzer sehe ich den bisherigen Schilderungen nach, nicht (unverbindliche laienhafte private Meinung).

Grüße
Obelix
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Re: durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Beitragvon Laoni » Do Okt 16, 2008 14:33

[quote="ObelixGrundsätzlich: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür (Steht irgendwo im Grundgesetz). Ein Verschulden beim Pferdebesitzer sehe ich den bisherigen Schilderungen nach, nicht (unverbindliche laienhafte private Meinung).
[/quote]

ja stimmt BGB §823 steht das mit der Hsftung wenn man anderen einen Schaden zufügt.

grundsätzlich denke ich auch mal das der bauer erstmal haften muss.
ich bin gespannt wie die sache ausgeht.

Danke und
gruß
laoni
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Beitragvon Komatsu » Do Okt 16, 2008 15:51

Grundsätzlich haftet der Tierhalter von Tieren zur wirtschaftlichen Nutzung erstmal gar nicht - § 833 BGB
Komatsu
 
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Beitragvon maexchen » Do Okt 16, 2008 17:06

oberlandrat hat geschrieben:Ich bin leider auch kein Jurist und kann dies nicht so genau erklären. Auch gefällt mir das Urteil nicht so ganz. Ich weiß aber, dass man zwischen zivilrechtlichen Haftungsfragen und strafrechtlichen Fragen unterscheiden muss. Auch hat die Reue keinen Einfluss auf die Frage der Schuld, hat aber neben der Schuld und neben der Schadenshöhe einen Einfluss auf das Strafmaß. Vielleicht gibt es einen Juristen im Forum, der dies genauer erläutern kann. Wäre sicher mal interessant.


Zu dem Gerichtsurteil sag ich mal nichts, zumal ich weiß, daß der Richter in dem Strafprozeß für seine polarisierenden Urteilssprüche bekannt ist. So klingt auch dann die Begründung.

Jurist bin ich ebenfalls nicht und den Fall kenne ich nur aus der Presse, drum kann ich auch nur spekulieren. Mich interessiert aber genau das, warum es überhaupt zu dem Strafverfahren gekommen ist. Da aus dem Urteil wohl hohe zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Tierhalter resultieren. Könnte es sein, daß im Vorfeld von der Betriebshaftpflicht Entschädigungen für den Verunglückten abgewiesen wurden?! Wie Rübezahl schon geschrieben hat, ist die Aufgabe der Haftpflicht die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Und wenn der Weidezaun i.O. war, haftet der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherung nicht (so ist zumindest mein Kenntnisstand - schon ein paar Jahre alt). Und ohne strafrechtl. Verurteilung keine zivilrechtl. Ansprüche, wenn ich mit meiner Einschätzung richtig liege.

Auch auf das Urteil im ICE-Prozeß darf man gespannt sein!
maexchen
 
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Beitragvon Weinbauer » Do Okt 16, 2008 22:30

ich versuche mal (als jurist) ein paar dinge zu verdeutlichen.
1. wie viele geschrieben haben haftet der tierhalter primär. die betriebshaftpflicht ist nur die "abwälzung". d.h. der tierhalter hat vertraglich einen dritten (versicherung) mit der übernahme der folgen der haftung beauftragt (zum teil ist so ein dritter auch gesetzlich vorgeschrieben z.b. autoversicherung). vor dem gesetz ist er haftbar.

2. jetzt zu dem urteil mit dem autofahrer. auch hier wurde schon richtig der unterschied zw. zivil und strafrecht aufezeigt.
im zivilrecht wird ein verschulden der gegenpartei gegengerechnet. im strafrecht bis auf wenige ausnahmen nicht. in casu ist dies hier nicht relevant. ein verschulden des autofahrers würde strafrechtlich gesondert beurteilt. in zeitungsausschnitt findet sich zu seinem verhalten nicht.
was wird dem landwirt den vorgeworfen? nicht der unfall selber. im wird die sorgfaltspflichtverletzung (strafrelvantes verhalten) beim einzäunen vorgeworfen. also nicht der unfall selbst. als dessen folge dann die kuh auf die strasse konnt und somit kausal für den unfall war. die stafe bemisst sich immer auch an den folgen einer tat. hier hatte die nachlässigkeit für den fahrer schwere folgen. falls er durch sein fahrverhalten mitschuld trägt wird diese frage zivilrechtlich dem landwirt vielleicht nützen. die strafe geht ja in die staatskasse nicht zum fahrer (vergessen oft laien).
auch mir (wie offenbar auch dem gericht) ist bekannt, dass eine kuh nicht jeden tag überwacht werden kann. hier wurde deshalb auch explizit auf die lage der weide hingewiesen. direkt an der strasse. somit wird eine wöchentliche prüfung wohl nicht ausreichen. zudem hat das gericht die auffassung gehabt, der landwirt hätte gar keine kette vorgehängt. wie die beweislage dazu ist, geht leider nicht aus dem urteil hervor.

fazit: ich kann aus den im artikel fliessenden angaben keinen rechtsverstoss des gerichts feststellen. d.h. nicht das man einzelheiten anders werten kann, dazu müsste man mehr fakten haben.

noch kurz zu mir: ich habe im sommer das 1. staatsexamen abgeschlossen mit dem schwerpunkt strafrecht (allerdings war die abschlussarbeit über den betrug :wink: ; nicht über fahrlässigkeit).

ich hoffe etwas klarheit in den fall gebracht zu haben.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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