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durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Beitragvon Laoni » Di Okt 14, 2008 18:09

Hallo zusammen,
folgender fall ist bei uns in dem nachbarort passiert:
bauer hat seine kühe umgetrieben,mit triebwagen,kälbchen sind außerhalb,also frei hinterher gelaufen.diese sind dann nicht hinter dem triebwagen her sondernnach rechts in die pferdekoppel.diese sind in panik aus der koppel ausgebrochen und teilweise schwer verletzt. nun ist die frage wer für die kosten auf kommt.
was mich aber auch interessieren würde, würde das die weideversicherung der kühe übernehmen,die schäden an koppel und pferden??
ansonsten ist doch grundsätzlich der bauer schuld oder? die koppel sind eigentlich nach fortnox prinzip gebaut,kein rauskommen.

danke und grüße
laoni
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Beitragvon Komatsu » Di Okt 14, 2008 18:38

Theorethisch unmöglich ....... das war ne andere Ursache.
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Beitragvon SHierling » Di Okt 14, 2008 18:41

Ich würd das die beiden Betriebshaftpflichten untereinander regeln lassen.
Klingt nach einer Menge Zickenterror und privatem Streß - wofür hat man sowas? 8)
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: durch freilaufende rinder,andere verletzt, Haftung???

Beitragvon Kaninchen » Di Okt 14, 2008 18:53

Laoni hat geschrieben:ansonsten ist doch grundsätzlich der bauer schuld oder? die koppel sind eigentlich nach fortnox prinzip gebaut,kein rauskommen.

danke und grüße
laoni


Wie sind die Kälber denn rein gekommen, wenn die Koppel dermaßen gut abgesichert ist? :roll:
Grüßle,
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Beitragvon Laoni » Di Okt 14, 2008 18:56

naja kleine kälbchen kommen doch locker unter einem zaun durch der für pferde ab 1,60 gebaut ist,da ist doch unten genug spiel.
Zuletzt geändert von Laoni am Di Okt 14, 2008 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon NadjaF » Di Okt 14, 2008 18:58

Welche Pferde haben Angst vor nen paar Kälbchen?
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Beitragvon Komatsu » Di Okt 14, 2008 18:59

SHierling hat geschrieben:Ich würd das die beiden Betriebshaftpflichten untereinander regeln lassen.
Klingt nach einer Menge Zickenterror und privatem Streß - wofür hat man sowas? 8)


Wird abgelehnt ....
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Beitragvon meyenburg1975 » Di Okt 14, 2008 19:00

seit wann kriegen pferde denn panik vor rindern (und dazu auch noch so kleine)?
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Beitragvon Laoni » Di Okt 14, 2008 19:01

also ich hab da persönlich nix mit zu tun,interessiert mich halt.

die kälbchen haben wohl ziemlich party gemacht und die "edlen" dressurpferde haben die nerven verlassen.
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Beitragvon Malte » Di Okt 14, 2008 20:48

Wormi hat geschrieben:Theorethisch unmöglich ....... das war ne andere Ursache.

Passiert hier im Dorf jedes Jahr, weil teilweise ohne Wagen getrieben wird. Die Kälber haben nur manchmal eine andere Vorstellung von der Marschrute.

Und wenn die ausgewachsenen Charolais-Mutterkühe es im Kopp kriegen, planieren sie auch den ganzen Zaun, um hinterher zu kommen.

Die Fluktuation unter den Pferdeleuten ist hier stellenweise hoch, weil einige keinen Bock mehr auf die ständigen Zaunreparaturen haben und abends nicht wissen, ob ihre Tiere morgens noch eingezäunt sind.
Wenn man morgens zur Arbeit fährt, stehen auch schon mal ein oder zwei Kälber mitten auf der Strasse.
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Beitragvon maexchen » Mi Okt 15, 2008 6:39

mal ein aktuelles Gerichtsurteil aus der Region zum Thema freilaufende Rinder nachts auf der Straße. Praktischer Tierschutz leichtgemacht. :?
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Beitragvon Rübezahl » Mi Okt 15, 2008 7:21

Zum Themahaftpflicht: In den allgemeinen Versicherungebedingungen steht folgender Satz: Die Aufgabe der Haftpflicht ist die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche...so haben wir es mal in unseren Versicherungsvorlesungen gelernt. Das Bedeutet, du gibst es deiner Haftpflicht als verursacher, die Haftpflicht des anderen hat damit nichts zu tun, Haftpflicht dient dem Schutz Dritter, nicht deinem eigenen....
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Beitragvon SHierling » Mi Okt 15, 2008 7:42

Rübezahl: so seh ich das mit den Versicherungen auch - dazu sind die da!

Und was das Urteil angeht, da wäre mir sowas
Der Richter begründete die Verschärfung des vom Staatsanwalt geforderten Strafmaßes wegen der schweren Folgeschäden, die der Verletzte zu erleiden hatte.
auch aufgestoßen. Mal erstens kann auf der Straße ja auch ein Mensch stehen, da ist man auch "möglichst in der Lage, zu Bemsen", und ein Huhn oder ein Reh, selbst ein umgefallener Baum hätte es ja genau so sein können, die Kuh scheint dem Manne ja nicht hinterrücks in die Scheibe gehoppt zu sein - wie ist denn da der Zusammenhang zur Schwere der Verletzungen des Fahrers zu sehen??? Wenn der nur eine Beule am Fahrzeug gehabt hätte, hätte die Kuh dann da stehen dürfen???

Entweder, da steht was, was man "umfahren darf" - ok, dann ist der Halter bzw eben seine Versicherung haftbar zu machen, in vollem Umfang des Schadens. Oder man trägt ein Teil Mitschuld, weil man "vorausschauend fahren" muß, vor allem in ländlichen Gegenden, im Wald oder bei Schützenfesten, dann kann die Schwere der Verletzungen eigentlich nicht das Strafmaß beeinflussen -eher im Gegenteil: je schneller jemand auf so ein Hindernis draufbrettert, desto selber Schuld?
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Beitragvon Komatsu » Mi Okt 15, 2008 7:47

maexchen hat geschrieben:mal ein aktuelles Gerichtsurteil aus der Region zum Thema freilaufende Rinder nachts auf der Straße. Praktischer Tierschutz leichtgemacht. :?


Man hat in ländl. Gebieten grundsätzlich mit Kühen auf der Fahrbahn zu rechnen, so das OLG frankfurt im Jahre 2004.
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Beitragvon ChrisB » Mi Okt 15, 2008 7:47

zu dem Gerichtsurteil,
der Angeklagte hatte 7 Tage zuvor den kompletten Weidezaun überprüft????
Ich glaubte mal gelesen zu haben, eine tägliche Überprüfung sei Pflicht?
So einen folgenschweren Unfall darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen, Mitgefühl? :oops:
Ich überprüfe meinen Elektrozaun mit Zaunprüfer (Höchstspannung) täglich, sollte nur 2 - 4 tausend Volt angezeigt werden, suche ich nach dem Fehler, habe leider nur 30000 qm als größte Parzelle :cry:
Nach meiner Erfahrung ist eine große Voltzahl der beste Schutz (meine Rinder waren vor 2 Jahren nach Hochwasser an Wiesengrundweide ausgebrochen) da nutzte der weggeschwemmte Zaun leider nicht mehr :oops:
Die Versicherung macht auch genaue Mindestanforderung geltend, bei neuen Verträgen.
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